Unterschrift EC Karte

Hallo!

Wenn ich mit EC Karte bezahle, dann muss ich laut einer Verkäuferin so unterschreiben, wie ich auch auf der Karte unterschrieben habe.
Ist das soweit richtig?

Ich habe sonst immer nur mit meinem Nachnamen unterschrieben und in den letzten 15 oder 16 Jahren hat da nie jemand was zu gesagt.
Heute habe ich mit Vor - und Nachnamen unterschrieben, allerdings ohne den zweiten Vornamen (Name ist mit Bindestrich).
Da hat sie mich richtig unfreundlich drauf hingewiesen, dass ich so unterschreiben muss, wie auf der Karte.

Bei meiner Arbeit kommen bestimmt in der Woche 10 Leute, die garnicht unterschrieben haben, da müssen wir uns dann den Ausweis zeigen lassen.
Ist es egal, ob man garnicht unterschreibt, oder nur mit Nachnamen?

Eigentlich eine doofe Frage, aber mich hat die Verkäuferin und ihr unfreundlicher Ton geärgert.

Lg paula

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Also ich habe EINE Unterschrift (Vorname 1 Buchstabe + Nachname also quasi T. Mustermann), so unterschreibe ich immer, sonst kann man sich ne Unterschrift auch in die Haare schmieren ;-)

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Hi,

die Verkäuferin hat Recht - sonst kann man die Unterschirft ja nicht kontrollieren.

Da ich mit Vor- und Nachname nur 6 Buchstaben habe, unterschreibe ich mit beidem.

Du kannst allerdings froh sein, dass die VK überhaupt geprüft hat. Ich habe schon ganz oft mit der Karte meines Mannes bezahlt und mit meiner Unterschrift auf dem Bon unterschrieben - das ist niemandem aufgefallen!

Gruß
Kim

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Ja, das haben wir auch schon gemacht und niemand hat was gesagt.

Ging mir auch nur darum, dass sie gleich so unfreundlich war. Sie hätte ja auch nach dem Ausweis fragen können, wenn sie sich nicht sicher ist.

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"Ich habe schon ganz oft mit der Karte meines Mannes bezahlt und mit meiner Unterschrift auf dem Bon unterschrieben "

Das würde ich als Betrugsversuch werten #contra

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Hallo Paula! #winke

Bei RTL gab es mal diese Show zu Rechtsirrtümern. Der Experte dort hat damals in Bezug auf die Zahlung mit EC-Karte gesagt, dass es vollkommen egal ist, wie du auf dem Beleg unterschreibst. Solange du doch als die Person ausweisen kannst, der die EC-Karte gehört (z.B. mittels Personalausweis), kannst du auch gerne mit "Dagobert Duck" oder "XXX" unterschreiben. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute immer noch so ist.

Liebe Grüße #herzlich

Marie

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Das ist ja interessant!

Danke für Deine Antwort!

Lg paula

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da ist schon das Problem: wie kann sich eine Frau als Mann ausweisen?

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Keine Ahnung wie das ist.

Ich unterschreibe immer gleich, also den ersten Buchstaben des Vornames, dann ein Punkt und dann der Nachname. Die Verkäufer schauen dann öfter (nicht alle und nicht überall muß man ja unterschreiben) mit einem kurzen Blick auf beide Unterschriften und das war´s.

LG

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Da hatte wohl jemand einen schlechten Tag....auch wenn die Dame durchaus im Recht war hätte sie das auch freundlicher rüber bringen können.

Bei den meisten Geschäften wird das nicht wirklich ernsthaft kontrolliert, und so ist es schon auffällig, wenn einem so etwas passiert wie Dir, auch wenn es so eigentlich immer sein müsste um Missbrauch der Daten zu vermeiden....bzw. diesen zu verringern.

Mit Ausnahme von REWE und meiner Stammtanke wollen mittlerweile eh alle den PIN und keine Unterschrift mehr.

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Wo willst Du gar nicht unterschreiben was eventuell egal sein soll?

Ist Dir klar, das bei Zahlungen nur mit Unterschrift der Laden das volle Risiko trägt, dass der berechtigte Inhaber der Karte auch die Unterschrift leistet? Bei einer gefälschten Unterschrift gibts also kein Geld für den Laden.

Insofern sollte also die Unterschrift übereinstimmen. Das ist ja die minimal Sicherheit für den Ladeninhaber.

Und wenn dieser darauf besteht was willst Du dagegen machen? Bar zahlen? Ausweis vorzeigen ?

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Entschuldigung! Wo habe ich gesagt, dass ich garnicht unterschreiben will???

Und auf was besteht wer??? Ich verstehe grad garnichts...

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"Entschuldigung! Wo habe ich gesagt, dass ich garnicht unterschreiben will???"

Zitat:
"Ist es egal, ob man garnicht unterschreibt, oder nur mit Nachnamen?"

"Und auf was besteht wer??"

Thema ist, der Laden/Verkäufer besteht auf die Unterschrift wie auf der Karte. Also was ist, wenn der Laden/Verkäufer auf die Unterschrift wie auf der Karte besteht?

Der Ladeninhaber trägt das volle Risiko, dass der Unterzeichner tatsächlich der berechtigte Karteninhaber ist. Wird die Karte gestohlen und ein anderer kauft damit ein, bekommt der Inhaber letztlich kein Geld. Du musst ja nicht zahlen, weil Du nichts gekauft hast.

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Hallo,

man muss tatsächlich so unterschreiben, wie auf der Karte. Und wenn Du hinten mit "Pumuckl" unterschreibst, dann unterschreibst Du an der Kasse mit "Pumuckl" egal, ob Du Müller oder Meier heißt.

So hat mir das meine Bankbetreuerin gesagt.

GLG