Hallo
ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und stelle Holzdeko und Schnullerketten her. Läuft recht gut
jetzt wollte ich das Sortiment mit Pamperstorten erweitern habe mir ein Buch mit Beispielen gekauft und dort steht im Kleingedruckten
"Die Vervielfältigung und Verbreitung ist, außer für private, nicht kommerzielle Zwecke, untersagt."
besteht jetzt eine Möglichkeit diese Werke doch zu verkaufen? bei Ebay findet man einige dieser Teile die genauso aussehen.
Muss ich mich da an den Verlag wenden?
oder reicht es wenn ich die Torten leicht in der Aufbauweise ändere?
Gruß armemaus
Wie läuft das mit urheberrechtlich geschützen Gegenständen beim Weiterverkaufen?
""Die Vervielfältigung und Verbreitung ist, außer für private, nicht kommerzielle Zwecke, untersagt.""
hat das nicht was mit dem text des buches und nicht mit dem vorgestellten zu tun. sprich, du darfst keine seiten oder textstellen einfach so vervielfältigen, weitergeben, verkaufen...
sonst wäre das ja für die tante-emma-bücher auch ganz fürchterlich. da werden die selbst genähten sachen auch über dawanda verkauft.
lg
Der Satz davor lautet:
"Das Werk und die darin gezeigten Modelle sind urheberrechtlich gezeigten Modelle sind urheberrechtlich geschützt"
Hätte ich dazu schreiben sollen
Was schreib ich denn
so sollte es heißen:
"Das Werk und die darin gezeigten Modelle sind urheberrechtlich geschützt."
Hmmm, ich würde mich da mal an einen Fachman wenden oder im zweifelsfall an den Verlag!
Auf laien Antworten würde ich mich nicht verlassen! Das kann wirklich ne Menge ärger geben und vor allem viel Geld kosten!
Hallo!
Kleiner Tipp, ich würde das dann auch nicht Pamperstorte nennen, sondern Windeltorte.
Ich gehe mal davon aus, das Du Dir aus dem Buch Ideen holst und keine Kopien herstellst.
arielle
Hallo,
wo kein Kläger da kein Richter.
Ich bin in identischer Branche nebenbei tätig und habe einige Patente beim DPMA angemeldet. Und ich achte schon drauf, dass meine geschützten Sachen nicht von jemand anderem gemacht werden.
Übrigens (wusste ich lange nicht): Unwissenheit nützt in dem Fall vor Strafe nicht. Wenn du etwas machst auf dem ein Patent lastet und das eindeutig darauf zurückzuführen ist (also kleine Änderungen helfen da auch nicht wirklich) dann bist du am Ende der Dumme.
Kann teuer werden - sei also lieber selber kreativ
Liebe Grüße
Ina