Totalschaden - Mwst. bezahlt und Versicherung behält die ein???

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben anfang des Jahres einen Passat für 17000€ bar in einem VW-Autohaus inkl. Mwst. gekauft. Mein Partner hatte auf dem Weg zur Arbeit ca. 3 Monate später einen Unfall - seine Schuld, keiner verletzt. Das Auto war aber total schrott.

Jetzt haben wir von der Versicherung den Schaden ersetzt bekommen abzüglich Mwst..
Das verstehe ich aber nicht, ich würde es ja verstehen, wenn wir das Auto PRIVAT gekauft hätten und der höher geschätzt wurde als wir bezahlt haben. War aber nicht so. Der Wagen wurde wieder auf genau 17000€ geschätzt vom Gutachter.
Wir könnten jetzt einen kaufen, so wie wir den haben wollen für, allerdings nicht Mwst.-ausweisbar. D.h. uns fehlen die 3200€ und ich sehe es auch nicht ein, der Versicherung das Geld zu schenken und unser festangelegtes Geld aufzulösen. Zumal das Auto ja auch nicht billiger ist#kratz
Ist das wirklich rechtens so? Obwohl wir die Mwst. einmal bezahlt haben, bekommen wir die erst wenn wir die Rechnung von dem NEUEN Mwst.-ausweisbaren Auto vorlegen?

Sorry, dass es so lang geworden ist.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Lg, Blaundblub

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Ich kenne das nur von der Arbeit wenn wir was der Versicherung eingereicht haben, wurde uns auch nur der Netto-Betrag erstattet. Warum das so ist weiß ich allerdings nicht.

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Danke für deine Antwort.
Wir bekommen die Mwst. ja noch ausgezahlt. Aber halt nur wenn das neue Auto Mwst.-ausweisbar ist.

Ach ja versteh es einer...

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Hallo,
seid ihr bzw. derjenige, auf den die Versicherung läuft selbstständig?
Und dabei auch vorsteuerabzugsberechtigt?
Wenn ja, ist es so richtig, das die Versicherung netto bezahlt und ihr euch den fehlenden Steuerbetrag über die UVA zurückholt.
Wenn nein, würde ich mal die Versicherung anrufen und nachfragen.

grüße
Ines

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Danke für deine Antwort.
Mein Freund ist im öffentlichen Dienst. Nicht selbstständig. Ich studiere, bin aber in Elternzeit.
Also meinst du das die uns das eigentlich auszahlen müssten?
Ach die Versicherung ist nicht gut auf uns zu sprechen, hatten mit dem Auto erst gerade von der Allianz zu der gewechselt, gerade die erste Rate bezahlt und dann direkt insgesamt 50T€ Schaden#hicks

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Hallo,

es ist tatsächlich so, dass ihr, wenn ihr den Geldwert nehmt, ihr nur einen Anspruch auf den reinen Schadenswert, also ohne Steuer habt. Wird meistens eher gemacht, wenn ein Schaden nicht repariert wird (uns ist letztens auch einer reingefahren, die Schramme haben wir nicht mehr machen lassen bei dem alten Auto).

Wenn man aber nachträglich die Reparatur machen lässt, oder halt für den Betrag was neues kauft und das nachweisen kann, wird die MwSt. von der Versicherung nacherstattet.

Das ist auch absolut rechtens so, eine Versicherung ist dazu da, einen Schaden zu ersetzen und es gilt ein Bereicherungsverbot. Und wenn man das Geld nimmt + den Betrag für die MwSt., und den Schaden nicht machen lässt, oder nichts neues kauft, ist das eine Bereicherung. Von daher ganz normale Handhabe.

Vielleicht könnt ihr in dem Fall ja mit der Versicherung oder dem Autohändler reden, inwiefern man da was machen kann (das doch früher gezahlt wird oder halt der Händler noch ein paar Tage auf sein Geld warten kann, zumindest einen Teil), ihr wollt ja definitv das neue Auto kaufen. Vielleicht reicht der Versicherung vorab schonmal der Kaufvertrag oder so.

LG Simone

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"Und wenn man das Geld nimmt + den Betrag für die MwSt., und den Schaden nicht machen lässt, oder nichts neues kauft, ist das eine Bereicherung."

So genau das ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Wir bereichern und ja nicht! Wir haben die 3200€ Mwst. ja bereits bezahlt für das alte Auto. Wenn die Versicherung uns das Geld überweisen würde, wären wie vorher-nacher +-0€. Jetzt sind wir allerdings bei -3200€
Und das Problem ist ja, dass wir uns kein Auto kaufen "dürfen" das keine ausgewiesene Mwst. hat. Allerdings ist dieses Auto nicht 3200€ billiger als eines mit ausgewiesener Mwst.

Oder dürfen wir uns jetzt auch eins ohne Mwst. kaufen und da wir das für das alte bezahlt haben, bekommen wir die trotzdem wieder?

Lg

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Ihr müsst nachweisen, dass ihr die MwSt gezahlt habt, und zwar nicht beim ersten Auto, sondern bei dem, was ihr jetzt kauft. Die Steuer gehört nun mal nicht zum Wert des Fahrzeugs dazu, daher bekommt ihr erstmal nur den reinen Fahrzeugwert. Und wenn ihr den Nachweis bringt, also die Rechnung, dann bekommt ihr das Geld doch auch umgehend.

Theoretisch könntet ihr ja auch von privat ein Auto kaufen und da zahlt ihr keine Steuer, weiste was ich meine?

Hier ist übrigens der passende Paragraph dazu:
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes

LG

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ihr schenkt der versicherung kein geld die hat nix von der mwst...ganz einfach. ..versicherungen zahlen nur dann die mwst wenn eine rechnung mit ausgewisener mwst vorliegt...denn die brauchen die rechnung um diese dem finanzamt vor zu legen sonst kriegen die auch nix....also alles rechtens und bei jeder vs

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Ja wir haben ja die Rechnung mit ausgewiesener Mwst. nur halt vom kaputten Auto. Wir würden uns ja nicht damit bereichern#kratz Wir hätten nur quasi das Geld wie vor dem ersten Autokauf.

Ich dachte dafür sind Versicherungen da, dass man quasi "ungeschoren" aus der Sache raus kommt.

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Es geht doch nicht um die damals gezahlte Mehrwertsteuer, sondern um die, die jetzt bei Reparatur/Wiederbeschaffung anfallen kann.
Das Fzg. wurde auf 17000 Euro geschätzt, also werden auch die erstattet.

LG

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