wenn eine (nachweisliche) Beleidigung zur Anzeige kommt?
In welchem Bereich bewegt sich eine Strafe bei einer erwachsenen Person?
Wenn die Einstellung des Verfahrens die "günstigste" Variante ist, welches wäre die "Höchststrafe"?
Weiß das jemand? oder werden solche Verfahren eh generell eingestellt?
Welches Strafmaß ist zu erwarten ...
Also generell wird nichts einfach so fallengelassen.
Wie meine Vorschreiberin schon schrieb kommt es auf die Umstände an.
Hallo,
ich kenne einen Fall wo jmd als H...beschimpft wurde auf offener Straße,jedoch ohne Zeugen.
Der "Täter"sollte 400,-Euro zahlen hat Widerspruch eingelegt und es wurde eingestellt.
Aussage gegen Aussage.
In dem von dir beschriebenen Fall hoffe ich doch,dass jmd der sich so äußert nicht einfach so davonkommt...
Die PN existiert noch und sicherheitshalber ein Screenshot.
Name und Adresse ist bekannt.
Allerdings bezieht die Person Sozialleistungen, sodass vermutlich keine Geldstrafe verhängt wird?
Sowas kann man auch in Raten zahlen, das muss nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für Geldstrafen sein.
Unter bestimmten Umständen ist auch im Erwachsenenstrafrecht "gemeinnützige Arbeit" sozusagen als Ausgleich möglich.
Aber soweit ich meine mich zu erinnern nicht in allen Bundesländern.
in dem von dir beschriebenen Fall käme es mir weniger auf die Strafe an, als darauf, dass derjenige zumindest ein klein wenig lernt, wie doof das ist, was er da getan hat
***in dem von dir beschriebenen Fall käme es mir weniger auf die Strafe an, als darauf, dass derjenige zumindest ein klein wenig lernt, wie doof das ist, was er da getan hat ***
Laut Bekannten von der Person ist diesbezüglich Hopfen und Malz verloren. Das ist vermutlich so, wie wenn du einem eingefleischten Rassisten klar machen willst wie blöde seine rassistischen Sprüche sind. Ich glaube für mich spielt genau diese Grundeinstellung eine Rolle dass ich zu einer Anzeige rate. Allerdings fände ich es schlimm, wenn so eine Anzeige dann eingestellt werden würde, weil die Person sich dann vielleicht noch bestätigt fühlt. Deswegen frage ich hier.
nunja, da es diese Person scheinbar nachweislich auch noch schriftlich gemacht hat steht dann wenigstens nicht Aussage gegen Aussage - die Frage dürfte sein, wo das geschrieben stand und in welcher Form.