Welches Strafmaß ist zu erwarten ...

wenn eine (nachweisliche) Beleidigung zur Anzeige kommt?

In welchem Bereich bewegt sich eine Strafe bei einer erwachsenen Person?

Wenn die Einstellung des Verfahrens die "günstigste" Variante ist, welches wäre die "Höchststrafe"?

Weiß das jemand? oder werden solche Verfahren eh generell eingestellt?

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Das kommt wohl darauf an, in welcher Situation beleidigt wurde, wer beleidigt wurde, wie die Beleidigung selbst (wortlaut) ausgesehen hat und wie der Beleidigende vorbestraft ist.

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Ok, nehmen wir an es wurde ein behindertes Kind per PN persönlich beleidigt zB mit sowas wie "Mißgeburt, die auf dieser Welt nichts zu suchen hat". Das Kind kann natürlich nicht lesen, nur die Eltern. Der Beleidigende ist vorbestraft.

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Vorstrafen sind nur relevant, wenn sie einschlägig sind (also z.B. schon wegen Beleidigungen Verurteilungen vorliegen).

Ferner müsste zunächst ein Strafantrag erfolgen.

Dann könnte es passieren, dass der StA auf den Privatklageweg verweist (erfolgt sehr oft bei "normalen" Beleidigungen die ich hier aber so nicht sehe).

Auch ohne Vorstrafe könnten m.E. schon ca. 20 -30 Tagessätze bei rauskommen (wegen der Zielgruppe). Das ist aber nur eine grobe Schätzung, wenn das Verfahren eben nicht gegen Auflagen eingestellt wird. Praktische Urteile etc. liegen dem nicht zu Grunde.

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Also generell wird nichts einfach so fallengelassen.

Wie meine Vorschreiberin schon schrieb kommt es auf die Umstände an.

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Hallo,
ich kenne einen Fall wo jmd als H...beschimpft wurde auf offener Straße,jedoch ohne Zeugen.
Der "Täter"sollte 400,-Euro zahlen hat Widerspruch eingelegt und es wurde eingestellt.
Aussage gegen Aussage.
In dem von dir beschriebenen Fall hoffe ich doch,dass jmd der sich so äußert nicht einfach so davonkommt...

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Die PN existiert noch und sicherheitshalber ein Screenshot.
Name und Adresse ist bekannt.
Allerdings bezieht die Person Sozialleistungen, sodass vermutlich keine Geldstrafe verhängt wird?

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Sowas kann man auch in Raten zahlen, das muss nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für Geldstrafen sein.

Unter bestimmten Umständen ist auch im Erwachsenenstrafrecht "gemeinnützige Arbeit" sozusagen als Ausgleich möglich.
Aber soweit ich meine mich zu erinnern nicht in allen Bundesländern.

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in dem von dir beschriebenen Fall käme es mir weniger auf die Strafe an, als darauf, dass derjenige zumindest ein klein wenig lernt, wie doof das ist, was er da getan hat

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***in dem von dir beschriebenen Fall käme es mir weniger auf die Strafe an, als darauf, dass derjenige zumindest ein klein wenig lernt, wie doof das ist, was er da getan hat ***

Laut Bekannten von der Person ist diesbezüglich Hopfen und Malz verloren. Das ist vermutlich so, wie wenn du einem eingefleischten Rassisten klar machen willst wie blöde seine rassistischen Sprüche sind. Ich glaube für mich spielt genau diese Grundeinstellung eine Rolle dass ich zu einer Anzeige rate. Allerdings fände ich es schlimm, wenn so eine Anzeige dann eingestellt werden würde, weil die Person sich dann vielleicht noch bestätigt fühlt. Deswegen frage ich hier.

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nunja, da es diese Person scheinbar nachweislich auch noch schriftlich gemacht hat steht dann wenigstens nicht Aussage gegen Aussage - die Frage dürfte sein, wo das geschrieben stand und in welcher Form.