Hallo,
wenn ich Zeuge eines Diebstahls bin, aber nicht geschädigt, kann ich dann trotzdem Anzeige erstatten, wenn die tatsächlich Geschädigten dies nicht möchten?
Danke,
Simone
Kann nur der Geschädigte Anzeige erstatten?
Hallo!
Ruf' doch mal bei der Polizei an und frage nach!
Warum will die Geschädigte selbst keine Anzeige machen?
LG, k.
Habe mal ein bisschen gegoogelt... anscheinend darf jeder Anzeige erstatten und die Polizei muss dem nachgehen...!
weil es sich um ein Familienmitglied handelt. Ich werde mal anrufen, das ist eine gute Idee.
Warum solltest du dich da einmischen???Ist doch seine Sache ob er es anzeigen möchte oder nicht....unter Umständen (weiß janicht worum es geht) wirst du (berechtigt) gleichg nach wieder nach Hause geschickt oder die Anzeige wird spätestens bei der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Strafantrag, der in "geringen" Fällen wegen fehlendem öffentlichen Intersses gebraucht wird, gleich eingestellt wird...
Zudem musst du dir die Folgen für den Geschädigten klar machen...Vernehmung, der Beschuldigte könnte "sauer" werden, er erfährt ja, was ihm vorgeworfen wird etc....
Erst denken dann handeln
Oh nein...ich sollte erst lesen, dann abschicken....schreckliches Deutsch,aber ich denke, du verstehst, was ich sagen will
Ich lese grad Familienmitglied...das wird grundsätzlich nur mit Strafantrag verfolgt...."Strafantragsdelikt" bei Diebstahl....kannste also gleich vergessen, weils eingestampft wird
Hallo,
ich würde es lassen, wenn der Geschädigte es nicht möchte.
GLG
Hallo,
bei einer Straftat, die nichts mit Körperverletzung oder sexuellen Missbrauch o.ä. zu tun hat und die mich nicht geschädigt hat, würde ich als Zeuge keine Anzeige erstatten, wenn die tatsächlich Geschädigten das nicht wünschen.
Wenn du Anzeige erstatten würdest, müsstest du damit rechnen, dass sich der Dieb und die tatsächlich Geschädigten gegen dich verbünden und abstreiten, dass es einen Diebstahl gab.
In dem Fall hättest du doch keine Chance, irgendwas zu beweisen...
LG,
J.
Es wäre aber gar nicht ihre Aufgabe etwas zu beweisen.
Wenn der Fall von Juniorette eintrifft steht Aussage gegen Aussage und wenn sie den Prozess gewinnen will brauchst sie Beweise
Anzeigen kann man alles.
Das ist ja nicht mehr als die Miteilung ("Anzeige") eines bestimmten wahrgenommen Sachverhalts.
Wenn es sich um einen Diebstahl unter Familienangehörigen handelt ist -wie bereits anderweitig schon ausgeführt- zur Strafverfolgung darüber hinaus zwingend ein Strafantrag des Geschädigten nötig.
Wenn dieser nicht will, kannst Du dir die Anzeige also sparen.
"kann ich dann trotzdem Anzeige erstatten, wenn die tatsächlich Geschädigten dies nicht möchten?"
Warum respektierst du das nicht?
Hallo
Es gibt Dinge die nennt man Familienangelegenheit.
Da es sich in Deinem Fall darum handelt solltest du dich da besser raushalten.
Es gibt eben Dinge die gehen nur die Familie etwas an und werden auch da geregelt
Ich persönlich kann dich verstehen und sehe da ein gewisses öffentliches Interesse, denn wer selbst Familienangehörige bestiehlt wird vor Fremden sicher keinen Halt machen.
Allerdings befürchte ich wirst du tatsächlich strafrechtlich keinen Erfolg haben.
Vielleicht kannst du ja mit der Geschädigten reden, dass sie zumindest über Konsequenzen für den Missetäter nachdenkt, die dann innerhalb ihrer Familie geregelt werden, falls nicht längst geschehen. Es muss ja nicht alles über den Staat "bestraft" werden.
Ich würde auch keiner meiner Familienangehörigen anzeigen, aber ich würde sicherlich dafür sorgen, dass derjenige etwas dazulernt.
lg