Kind Krank Lohnfortzahlung und Krankenkasse ?????

Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der Krankenkasse uns weiß nicht, ob meine Meinung richtig ist.

Also: Ich bekomme für Kindererkrankung von meinem Arbeitgeber 5 volle Lohnfortzahlung. Bisher dachte (weil die Dame bei uns in der Buchhaltung das sagte) ich bekomme die ersten 5 Tage voll bezahlt und danach kann ich die 20 Tage (alleinerziehend) von der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Nun bekam ich ein Schreiben von der KK und darin stand, dass ich für die 2 Tage im Dezember kein Geld mehr bekomme, da ich meinen Anspruch von 20 Tage erschöpft hätte. Tatsächlich war ich insgesamt mit den 5 Tagen voll bezahlten Lohn 20 Tage krank mit meinem Kind. Nun bekomme ich kein Geld mehr für die 2 Tage im Dezember. Ist das richtig so? Oder stehen mir letztendlich insgesamt 25 Tage zu, denn mit den 5 Tagen von der Arbeitsstätte hat doch die KK nichts zu tun, und müßte mir die vollen 20 Tage Bezahlung gewähren oder?

Wo ist die gesetzliche Grundlage dafür? Könnt ihr mir helfen? Habe mich heute mit dem Typen von der KK schon halb rumgestritten.

Gruß Nelli

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Hallo,

als alleinerziehnde, hast Du Anspruch auf 20 Kind-Krank-Tage.

Ich denke es ist reine Kulanz von Deinem Arbeitgeber, wenn er den Ausgleich bei 5 Tagen bezahlt, deswegen hast Du keinen Anrecht auf 5 Mehrtage. Er legt lediglich die Differenz drauf.

Finde ich einen sehr kulanten Arbeitgeber im übrigen.

VG Mimi

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"Ich denke es ist reine Kulanz von Deinem Arbeitgeber"

Es ist nur Kulanz vom Arbeitgeber, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass Kind Kranktage bezahlt werden und es wird dann trotzdem bezahlt.

Ansonsten ist jeder AG gesetzlich dazu verpflichtet bis zu 10 Kindkranktage im Jahr mit 100% Lohnfortzahlung zu bezahlen.

Gruß
Demy

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äh...die KK zahlt doch die Kindkranktage, nicht der AG#kratz

Ihr Areitgeber zahlt zusätzlich zu den 20 Tagen, die ihr von der KK zustehen 5 Tage. D. h., sie hat 25 Tage für ihr krankes Kind.

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Hallo Nelli :)

Ich bekomme vom AG auch fünf Tage extra.

Für die zwei Tage, die letztes Jahr wg meines Kindes zu Hause war hab ich vom Arzt ne Krankmeldung bekommen, die aber die nicht bei der KK eingereicht sondern nur beim AG.

Erst wenn die Kulanztage aufgebraucht sind reiche ich die Krankmeldung bei der Kasse ein.

Schönen Tag dir#winke

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Du mußt doch aber auf der Bescheinigung für die Krankenkasse angeben, ob bzw. wieviel Anspruch Du über den AG hast!

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wieso? ich geb bei der KK doch erstmal gar nix ab.

Die bekommen erst ne Bescheinigung, wenn die AGTage verbraucht sind.

Ich fülle beim AG lediglich ein Formular aus, dass mein Kind krank ist und hänge die Bescheinigung des Arztes an.

Und wenn mein AG 5 zusätzliche Tage übernimmt kanns der KK ja nur REcht sein. Da muss man nix angeben...

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Hallo,

wenn du die ersten 5 Tage vom AG genommen hast bzw. bei diesem beantragt hast, dann weiß doch die KK gar nichts davon. Also kann sie dir diese Tage auch nicht anrechnen. Wenn du die Bescheinigung allerdings bei der KK eingereicht hast, zählen diese Tage meines Erachtens bei der KK.

Aber irgendwie geht denke ich auch deine Rechnung nicht auf. Egal bei wem du die Tage beantragt hast schreibst du von 20 Tagen. Dann wäre es ja eh egal ob die vom AG zählen oder nicht.

VG,
Juliane

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Die Kasse zahlt nur, wenn der AG es nicht tut.
Deshalb ist das auf dem Antrag auf die Erstattung auch anzugeben.

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Hallo,

das steht im § 45 SGB V. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Da steht im 3. Absatz "Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht" . Die generelle Dauer findest du im Absatz 2.

Das bedeutet also, dass du Anspruch auf die 20 Tage Freistellung wg. Kind krank hast, und die KK zahlt, wenn der AG nicht zahlt. Und das wiederum bedeutet, dass die Tage, an denen der AG (freiwillig) zahlt mit angerechnet werden.

Muss man nicht auf dem blauen Schein, den man vom Arzt für die KK bekommt, sogar angeben, ob in dem Jahr schon Kinderkrankengeldtage verbraucht wurden?

LG

Julchen

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Stillgelegt. Crossposting

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