Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen.
Ich bin NICHT verheiratet, nicht geschieden, alleinerziehend (kind noch lange nicht volljährig), meine beide Eltern verstorben und Verwandte wohnen weiter weg.
So. Jetzt meine Fragen
1. wer wäre rechtlich befugt im Krankenhaus Auskunft zu bekommen?
Oder von Ärzten?
Ehepartner habe ich wie geschrieben keinen.
2. kann ich jemanden eintragen lassen oder jemanden eine Vollmacht ausstellen, damit, falls ich je ins Krankenhaus muss, diese Personen
a) informiert werden (angerufen werden)
b) informiert werden dürfen (wenn sie selbst nachfragen)
3. wenn das geht, wo lasse ich das machen? Notar? Anwalt?
4. was kostet das?
Es steht nichts an. Betreuung wäre gesichert. Aber wie sieht es rechtlich mit Informationen/Auskünften aus?
Patienten Vollmacht Auskunft
1
Für eine Auskunft musst du nur den Arzt von der Schweigepflicht, demjenigen gegenüber entbinden:
Ich entbinde Dr. XD Herrn/Frau XY gegenüber von der Ärztlichen Schweigepflicht....
Falls du mal in KH musst und jemand entscheidungen treffen soll, muss du einen Pateitenverfügung erklären. Für den Fall, dass du nicht mehr entscheidungsfähig bist.
Die kannst du hier einfach asudrucken: http://www.landratsamt-pirna.de/download/abt_gesundheit/Patientenverfuegung_1.pdf
2
Hallo!
Hier kannst du alles nachlesen:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Patientenverfuegung.pdf;jsessionid=0C3F53A3666960FF38538902E10F7EEF.1_cid334?__blob=publicationFile
Gruß
Susanne