Hallo zusammen,
ich habe heute mein neues Auto angemeldet und gleichzeitig mein altes abgemeldet, ging alles ganz easy und gar nicht so kompliziert wie zu erst gedacht
Als ich nun zu Hause war, habe ich die Papiere zurechtgelegt von meinem alten Auto da ich das verkaufen werde und dabei habe ich festgestellt das ich keinen Schein ( Teil 1) mehr habe, den hatte die nette Dame von der Zulassungsstelle zusammen mit dem Schein vom neuem Auto an sich genommen, zurück bekommen habe ich den Schein für das neue Auto. Das Kennzeichen habe ich vom alten Auto auf das neue übernommen. Ist das richtig das ich nur diesen einen Schein ( Teil 1) zurück bekommen habe und kann ich mein altes Auto trotzdem verkaufen und nur den Brief ( Teil 2) mitgeben ?
Leider erreiche ich heute niemanden mehr auf der Zulassungsstelle und heute Abend soll das Auto abgeholt werden.
Auto umelden
Hallo
da du das Auto abgemeldet hast, hast du auch keinen Fahrzeugschein mehr.
Wichtig ist der Brief, der bezeugt, dass du die Besitzerin bist.
Der nächste Besitzer bekommt anhand des Briefes einen neuen Fahrzeugschein.
Lg
seinspaetzle
Hallo,
den Fahrzeugschein bekommt man nur von einem angemeldeten Auto. Es war richtig, dass du den Schein von dem abgemeldeten Auto nicht mehr bekommen hast.
Du brauchst vom alten Auto nur den Brief.
Lg Heike
Danke für die Antworten
Du musst ZBI und ZBII wieder ausgehändigt bekommen, da die Außerbetriebsetzung nur auf der ZBI (Zulassung) vermerkt wird.
Ohne ZBI kann der Käufer das Auto nicht wieder zulassen.
Hm, also früher wurde nur auf dem Brief vermerkt (der weiße mehrseitige), wenn das Auto "stillgelegt" wurde. Der Schein wurde eingezogen.
Mit Einführung der neuen Briefe (diese grünen DIN A 4 Blätter) bekommt man den Vermerkt "stillgelegt bzw. abgemelet" auf dem Schein und zusammen mit dem Brief zurück - so war es zumindest bei mir.
Das war ganz früher (vor 2006).
Lasst doch einfach mal Euer Halbwissen.
Hallo,
ich glaube du hast ihren Beitrag nicht richtig gelesen.
Sie hat alles so richtig geschrieben wie es ist!
Gruß
Demy
Hallo,
ich habe vor Kurzem ein PKW abgemeldet. Statt einer Abmeldebescheinidung bekommt man
hier den Fahrzeugschein /ZB 1 entwertet zurück. Mit diesem entwerteten Schein und dem Brief kann man das Fahrzeug wieder zulassen.
Ich denke das dies aber unterschiedlich geregelt sein wird.
Das ist bundesweit gleich.