Anzeige wegen Beleidigung

Huhu
Als ich heute die Post öffnete dachte ich mir mich trifft der Schlag. Die neue Freundin meines ex Freundes hat gegen mich eine Anzeige gestellt in der steht das ich sie in den letzten Wochen als hure schlampe und das ihr ungeborenes Kind nicht von ihrem Partner ( mein ex ) sein soll der tatverdacht gegen mich ist also Beleidigung und übler nachrede. Ich sollte mich zur anschuldigung schriftlich äußern. Dies habe ich auch getan ich schrieb das ich sie werde beleisigt noch übele nachrede gegen sie verbereitet habe und das ich mit ihr überhaupt kein Kontakt habe weder ihre Telefonnummer noch anderes von ihr besetzte. Sie in den letzten Wochen überhaupt nicht getroffen habe und wenn dann nur durch Zufall . Und wenn wir uns mal getroffen haben blieb sie schon von alleine weiter weg stehen da sIE ein persönliches Problem mit mir hat.

Was wird daraus jetzt? Wir haben beide keine beweise das der andrer es gesagt oder nicht gesagt hat. Sie hat es gemacht weil sie ein große Problem mit mir hat das ist aber zu lang um dies zu erklären weshalb.

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...die Anzeige wird Fallengelassen.Erstens hast du ihr nicht beruflich in irgendeiner Art und Weise geschadet,also so,dass deine "üble Nachrede" ihre Existenz betreffen würde und zweitens steht Aussage gegen Aussage.
Da wird gaaaaar nichts passieren-außer das sich die Neue von deinem Ex komplett zum Affen macht ;-)

lg

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Ok danke

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Das selbst zu beantworten war wohl eher unglücklich. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mich da erstmal entsprechend von einem Strafrechtler beraten lassen.

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Also wenn du Glück hast, wird die Anzeige evtl. auch fallengelassen. Ich meine wie will sie das beweisen?
Ich denke du brauchst dir keine großen Sorgen machen.

LG Vanny

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Naja sie könnte meinen ex als Zeuge angeben aber dann stünde trotzdem Aussage gegen Aussage . Und Nein habe keine Rechtsschutzversicherung.

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Bezieh einfach und klar in ein paar Sätzen stellung, verzettel dich nicht, erklär nicht zu viel, nur das Wesentliche und schick es dahin, wenn es so ist, wie du sagst, brauchst du erstmal keinen Anwalt.

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Aussage gegen Aussage....oder wurden Zeugen irrerseits benannt?

Vergiß es, da wird nichts passieren.

Lisa

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Normal passiert da gar nix. Mich hat mal ne bekannte mitten im Laden beleidigt vom Feinsten. Ich hatte zeugen und hab sie angezeigt. Mach ich normal nicht und ich hatte sie auch vorgewarnt. Aber schon aus beruflichem Interesse hab ich das "gemeldet" und was war? Gar nüscht is ihr passiert! Und du hast ja nicht mal was gemacht.

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In der Anzeige standen jedenfalls keine Zeugen

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***Sie in den letzten Wochen überhaupt nicht getroffen habe und wenn dann nur durch Zufall . Und wenn wir uns mal getroffen haben blieb sie schon von alleine weiter weg stehen da sIE ein persönliches Problem mit mir hat.***

Na was denn nun? #gruebel

Sie muß beweisen, dass es so war. Kann sie es nicht (keine Zeugen), dann steht Aussage gegen Aussage. In dubio pro reo...

LG

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Wenn sie keine Beweise oder Zeugen hat, steht es Aussage gegen Aussage und wird fallen gelassen.

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Was meinst du mit "Aussage gegen Aussage"?

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Ich denke du weisst ganz genau, was ich damit meine.

Wenn du auf etwas bestimmtes hinaus willst, dann frag mich doch direkt.

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ich glaub da kannst du dich beruhigen. sowas läuft tagtäglich tausendfach über die schreibtische der staatsanwälte. es gibt keine zeugen, sie sagt das und du jenes.

aussage gegen aussage. denken das ding wird eingestellt.

du könntest aber ne gegenanzeige stellen, wenn sie dich falsch beschuldigt. das ist nämlich auch "strafbar".

viel glück!
diana

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"Sie in den letzten Wochen überhaupt nicht getroffen habe und wenn dann nur durch Zufall ."

Also wenn Du Dich in Deiner Stellungnahme genauso ungeschickt verhalten hast wie hier, dann hast Du evtl. ein Problem...

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Ihre Mutter wohnt in meinem Haus und da lässt es sich ja nicht vermeiden sie zu treffen so meinte ich das