Hallo!
ich würde gerne mal wissen, welche Ausnahmen es gibt (wenn es die überhaupt gibt...), dass man verkehrt herum in der Straße parken darf, also nicht in Fahrtrichtung.
Danke schonmal!
Lg paula
Frage an die "Verkehrsexperten"
Hallo,
ich sehe häufig Autos in falscher Fahrtrichtung parken. Habe ich auch schon gemacht.
Das wird nicht geahndet, zumindest nicht in München und Umgebung.
GLG
In MUC Umgebung bekommst Du einen Strafzettel....wenn dort die netten Damen / Herren rumlaufen!!!
Lisa
Hallo,
nicht mal, wenn sie direkt an Deinem Auto vorbeilaufen.
Und ich habe das nicht nur 1x beobachtet, sondern öfter.
Teilweise stehen diese Autos verkehrt über Tage und es interessiert keine Sau.
GLG
Hallo Paula,
ich wurde von einem Polizisten mal darauf aufmerksam gemacht, dass man NUR in Fahrtrichtung parken darf (habe da auch falsch herum geparkt), also denke ich mal, es gibt keine Ausnahmen.
Ich mache es trotzdem hin und wieder (vor allem vor unserem Kiga), einen Strafzettel hat es mir noch nie eingebracht.
LG Anita
Eigentlich darf man nie entgegen der Fahrtrichtung parken. Wir haben dafür bei uns vorm Haus auch schon alle mal Strafzettel bekommen. Bloß die neuen Nachbarn nicht, die dazu auch noch die Auffahrten versperren
lg ivik
Bei uns in der Straße gab es nämlich auch neulich Strafzettel. Wir wohnen in einer Sackgasse, in der man nur auf einer Seite parken kann.
Ich dachte, vielleicht gibt es Ausnahmen
Wir haben (fast; mein Opa würde sagen: das Glück ist mit die Doofen ) alle hier schon dafür bezahlt.
Unsere Straße wir nur von Anwohnern beafahren; ist eher einspurig und man parkt auch nur auf einer Seite und auf der sind auch noch sehr breite Einfahrten. Ich drehe jetzt immer und parke dann - Nachbar parkt entgegen der Richtung und auch auch schon mehrmals beim Losfahren ganz schön Glück gehabt, dass der andere gebremst hat bzw. der Radfahrer ausgewichen ist. Man sieht halt doch schlechter den Verkehr - und man kann sich doch nicht darauf verlassen, dass in unserer Straße eigentlich nichts los ist.
Hallo
Ich denke keine. Entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu parken gibt ein Knöllchen. Das war damals flux mein erstes und für 10 Jahre das letzte. Dann letztes Jahr wegen ner falsch gestellten Parkuhr. Bekloppte Parkerei aber wenns mehr nicht ist.
Liebe Grüße
<<<welche Ausnahmen es gibt>>>
Letztendlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich parke auch immer "falsch herum" wenn ich zur Dönerbude fahre, weil man da nur auf einer Seite parken darf, man aber nicht wenden kann.
Aber erlaubt ist es eigentlich nicht da wir in Deutschland ein "Rechtsfahrgebot" haben....was auch fürs parken gilt....und kostet 15,-- Euronen wenn man sich nicht daran hält und sich jemand vom Trachtenverein darüber echauffiert.
Wenn auf der rechten Seite Straßenbahnschienen verlaufen, darf man links entgegen der Fahrtrichtung parken.
Ansonsten nur auf Anweisung eines Polizeibeamten.
Mehr Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
Noch eine kleine Ergänzung:
Im verkehrsberuhigten Bereich, wo es per Definition keine Fahrbahn gibt, darf man überall fahren und so auch aus der vermeintlich falschen Richtung die markierten Stellplätze nutzen.
Aber das ist nicht das, was hier gemeint war, oder?
<<<Im verkehrsberuhigten Bereich....>>>
Nur wenn es ausdrücklich ausgewiesen ist !! Auch dort bleibt rechts, rechts und links, links!
Zumindest habe ich das noch so in Erinnerung, aber man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege !
bin mir nicht ganz sicher....aber ich darf überall da parken wo ich den fliessenden Verkehr nicht behindere und auch keine Fussgänger....also auch da wo keine ausgeschriebene Parkfläche ist.
Ich habe die rote Parkerleichterung fr meine Tochter.
Möglicherweise bekommst du keinen Ärger, weil das Überwachungspersonal ein Auge zudrückt, aber nach dieser Info:
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Schleswig_Holstein/Behinderung/ParkerleichterungInfo.pdf
darfst auch du nicht gegen die Fahrtrichtung parken, nicht im absoluten Haltenverbot und auch nicht überall da, wo das Halten durch andere als die angegebenen Regelungen verboten ist (Fahrbahnbreite, Bushaltestellen, vor Zebrastreifen, Pfeile auf der Fahrbahn, Rad- und Fußwege,...)
Auch Behindertenparkplätze bleiben tabu, wenn nicht die entsprechende Ausnahmeregelung verfügbar ist.
ich schrieb ja das ich mir nicht ganz sicher bin.
Hab mich auch nie damit befasst ob ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung parken darf, weil ich das nie tun würde.
Mit dem Ausweis kann man halt da parken wo keine ausgeschriebene Parkfläche ist, sofern nichts und niemand dadurch behindert wird,
Wobei ich das auch nicht wirklich ausnutze.....nur in Ausnahmefällen mache ich das ab und zu, wenn echt nix anderes zu finden ist