Doppelte Staatbürgerschaft- wer erklärt es mir?

Ich weiß- falsches Forum, aber ich wollte anonym bleiben...
Habe heute für unser 4. Kind einen Reisepaß beantragt und plötzlich sagt die Dame zu mir:" So, das ist jetzt die Unterschrift dafür, daß das Kind durch Geburt auch die türkische Staatsbürgerschaft hat." Mein Mann hat die deutsche Staatbürgerschaft angenommen. Ich war deshalb ziemlich irritiert..... Auf Nachfrage erfuhr ich dann, daß nur ein Kind keine türkische Staatsangehörigkeit hat. Warum, wußte die Dame auch nicht und ihr Chef war nicht da. Bislang mußte ich nie so etwas unterschreiben oder bin danach gefragt worden. Was hat das für Konsequenzen? Mein Mann ist strikt dagegen, weil er befürchtet, daß unsere Söhne vielleicht nach einem Urlaub zum Militärdienst " einbehalten" werden, wenn sie älter sind.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Mein Mann ist auch Türke und ich musste bei meinen Kindern nichts unterschreiben. Die haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft.

An deiner Stelle würde ich nichts unterschreiben. Dein Mann könnte mit seiner Vermutung Recht haben.

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Seltsam.
Ich habe zwei Staatsangehörigkeiten. Meine Kinde nur eine. Die zweite würden sie nur bekommen, wenn ich sie beantrage. Da ich nichts beantrag habe, haben sie auch nur eine Staatsangehörigkeit.
In Kroatien gibt es keinen Wehrdienst mehr und voraussichtlich am 1.7. tritt Kroatien der EU bei, deshalb wäre das hier wohl unproblematischer.
Ist es denn wirklich so, dass man sie zum Wehrdienst einbehalten würde?

Grüße
Sabrina

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Huch, hat sich in den Gesetzen etwas geändert?
Als ich vor 15 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, musste ich selbstverständlich ein Ausbürgerungsbescheid vorlegen. Ich musste auch unterschreiben, dass ich die kroatische Staatsbürgerschaft nicht mehr beantragen werde.

Die Kinder können bis zu ihrem 18. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, müssen sich dann jedoch entscheiden. Unsere haben keine doppelte, da mein Mann und ich ja auch nur die deutsche haben.

Grüße
Luka

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Du hast ja die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und nicht durch Abstammung erhalten. Ich habe von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten, weil meine Mutter Kroatin ist und mein Vater Deutscher. Bei Mehrstaatigkeit durch Abstammung muß man sich nie entscheiden. Ich bin jetzt 32. Wenn ich demnächst zum Konsulat gehe, dann haben meine Kinder auch die kroatische Staatsangehörigkeit zur Deutschen dazu. Hätte mein Mann seine polnische Staatsangehörigkeit nicht auch abgegeben, dann hätten meine Kinder 3 Staatsangehörigkeiten solange sie wollen.
Meine Mutter hat die kroatische Staatsangehörigkeit mitlerweile zu Gunsten der deutschen abgelegt. Kinder nach dem Zeitpunkt haben natürlich dann nciht mehr die kroatische.
Es gibt eben diesen großen Unterschied zwischen Erwerb und Abstammung.

LG
Sabrina

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Hi,

das ist ganz einfach.

Sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit erhält man durch Abstammung.

Ist also ein Elternteil deutsch und das andere türkisch hat das Kind auch beide Staatsangehörigkeiten.

Ob man allerdings auch den Pass des anderen Landes beantragt ist ein anderes Thema.

Auch ohne Pass haben Deine Kinder beide Staatsangehörigkeiten.

Kinder sollten grundsätzlich bei dem Land angemeldet werden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Das tut man indem man der Botschaft eine internationale Geburtsurkunde vorlegt. Einen Pass muss man sich ja nicht ausstellen lassen.

Gerade bei der Türkei gab es in letztem Jahr eine Landesfachtagung für uns Standesbeamte, wo Vertreter des türkischen Konsulates in Frankfurt am Main auf die Problematik hingewiesen haben.

Natürlich ist dem türkischen Staat bekannt, dass aus genau dem von Dir erwähnten Grund, viele Kinder nicht gemeldet werden.

Was viele nicht wissen, ist das die Nichtregistrierung aus türkischer Sicht strafbar ist. Das hat nicht nur hohe Geldstrafen zur Folge, sondern wohl auch eine relativ lange Einreisesperre (Die Rede war von 10 Jahren). Auch falls es später mal was aus der Türkei zu erben gibt, wäre das für nicht türkische Staatsangehörige (oder eben nicht Registrierte) ein Problem.

Innerhalb der EU war das mit dem Wehrdienst für Doppelstaatler wohl geklärt, dass man den nur in einem Land ableisten muss. Wie das allerdings ausschaut, wo wir keine Wehrpflicht mehr haben und insbesondere in Bezug mit der Türkei, muss ich leider passen.

Das im Übrigen die Meldestelle nicht alle potientiellen Staatsangehörigkeiten eingetragen hat, wundert mich nicht. Da gehen viele Mitteilungen diesbezüglich verschütt. (Ich muss aber auch zugeben, dass manche Standesbeamten ab und an was vergessen einzutragen...).

Rede mal mit Deinem Mann drüber, wie ihr weiter verfahren wollt.

Nicht dass ihr beim Ausreisen beim nächsten Türkeiurlaub Probleme bekommt.

VG lachris

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Kann ich denn davon aussgehen, dass selbst wenn ich sie nicht angemeldet habe, dass es kein großes GEheimnis ist, dass ich zwei Kidner habe?

Meine Mutter sagt, man habe damals bei mir auch nicht angegeben, dass icvh jeweils die andere Staatsangehörigkeit habe.
Die Frage ist, wieviel wissen die Staaten wohl voneinander?

VG
Sabrina

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Bei der Türkei besteht seitens des Standesamtes keine Mitteilungspflicht.
Vom Standesamt wissen die also nicht, wenn Ihr Kinder habt.
Auch die Meldestelle gibt keine Daten ans Konsulat weiter.

Anders sieht das aus bei Staaten, bei denen Mitteilungspflicht besteht (z.B. Italien).

Die bekommen internationale Geburtsurkunden weitergeleitet.

Ob jedoch am Flughafen bei der Einreise in die Türkei Daten gespeichert werden, kann ich nicht sagen.

VG lachris

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