DRINGEND - Kinderzuschlag..... Glaub das war's

Hallo Mädels,
seit ich mit der Kleinen im Erziehungsurlaub bin, beziehen wir Wohngeld und Kinderzuschlag. Das ist somit nur eine zeitlich bedingte lage ( bevor hier jetzt irgendwelche Sprüche kommen a la " zu faul zum arbeiten").....
Mein Mann ist "nur" Taxifahrer, hat also nicht das große einkommen. Hatten bis jetzt für Kind 2 im Monat 140 Euro Kinderzuschlag, ebenso Wohngeld ( dort steht der Weiterantrag noch aus- rechne aber jetzt auch nichtmehr damit)
Heute kam der Bescheid der Familienkasse:
'....BEGRÜNDUNG: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden....
Nach den eingereichten Unterlagen beträgt ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen .... Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900.00 Euro wird damit erreicht....
Selbst mit einem möglichen Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab April 2013 nicht.'

Und nun? Was bedeutet das jetzt? Sollen wir jetzt Hartz 4 beantragen, trotz Vollzeitjob?

Oh mann....
Und jetzt bitte keine blöden Antworten. WEiß nichtmal, wie ich meinen Teil der Miete zahlen soll....

ANDREA

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Hallo,

genau das bedeutet es.

Ihr solltet ALG II beantragen.

Die Begründung sagt aus, dass ihr es nicht schafft, ein Existenzminimum zu erwirtschaften, worauf sich Wohngeld (oder hier Kinderzuschlag) stützt.

Also, der nächste Schritt ist, den ALG II-Antrag auszufüllen.

Grüße,
Mel

2

Das möchte aber mein Stolz irgendwie nicht, weil ich mir da so richtig doof vorkomm. Ich bin nicht arbeitslos und auch nicht blöd und man wird dort so behandelt. Ich bin jetzt einfach nur noch fix und fertig..... wir sind immer super hingekommen mit dem Geld. Wir kaufen Klamotten am Basar, wir kaufen Samstag kurz vor Ladenschluss Obst und Gemüse, wo es wesentlich günstiger ist..... Es hat immer gut gelangt. Okay, Urlaub war nicht drin.... Aber es ist wie gesagt nur zeitlich bedingt.... Ach mann #heul

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na und? Was könnt ihr dafür, wenn es Arbeitgeber gibt, die solche miesen Löhne zahlen??? Ihr seid ja nicht faul und arbeitet. Also bitte beantrage, was euch zusteht!

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"Und nun? Was bedeutet das jetzt? Sollen wir jetzt Hartz 4 beantragen, trotz Vollzeitjob?"

Nein, denn "Hartz 4" bekommt kein Mensch. ALG II ist gemeint, dass könnt Ihr beantragen. Am besten noch jetzt, diese Woche, dann wirkt der Antrag auf den 01.03. zurück (wobei eigentlich auch das Schreiben der FamKa bewirken müsste, dass ALG II nahtlos gezahlt wird.)

Gruß
Ch.

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"Sollen wir jetzt Hartz 4 beantragen, trotz Vollzeitjob?"

Ihr seid nicht die einzigen ,die mit Vollzeitjob ALG2 beantragen müssen.
Den falschen Stolz würde ich mal ganz schnell ablegen.
Womit willst du sonst die Miete zahlen?

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Wo liegt denn für Euch der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Wohngeld und ALGII, der Euren Stolz ankratzt?

Es sind doch beides Transferleistungen, die Bedürftigkeit voraussetzen und für den Bezug von Sozialleistungen habt Ihr Euch mit der Inanspruchnahme der Elternzeit bewußt entschieden.

Gruß,
W

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na klar heißt es das. und es ist ja wohl keine "zeitlich bedingte Lage", da du ja bereits mit dem nächsten kind schwanger bist. und dann wirst du sicher wieder mehrere jahre zuhause bleiben wollen.

so ist das nunmal. jeder entscheidet für sich, wie er das handhabt. ich persönlich wäre nach einem jahr elternzeit arbeiten gegangen und hätte somit auch eine basis für das nächste elterngeld geschaffen, danach wäre ich wiederum nach einem jahr arbeiten gegangen.... aber ihr habt euch für diesen weg entschieden.

entweder du arbeitest mit, oder dein mann bekommt einen besseren job, oder ihr müsst eben aufstocken.

jammern nützt da aber gar nichts - ihr seid ja sehenden auges ins "verderben" gerannt.

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nichts hinzuzufügen....