Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter - Ablauf?

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, ich versuche es einfach mal. ;-)

Mein bester Freund hat mir berichtet, dass ihm eine Anzeige seiner Exfreundin ins Haus flatterte wegen Nachstellung (Stalking). Er soll nächste Woche zur Vernehmung auf dem ihm genannten Polizeirevier erscheinen und möchte aussagen, dass er unschuldig ist. Wir wissen allerdings beide nicht, wie soetwas abläuft, wird seine Ex bei der Vernehmung anwesend sein? Folgt, egal was er sagt, ein Strafverfahren oder könnte die Anklage fallengelassen werden?

Wäre für Erfahrungsberichte und Tipps sehr dankbar.

Vielen Dank :)

Ina

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Ich würde nie ohne Anwalt zu einer Vernehmung gehen. Auch nicht wenn ich unschuldig bin!

Pina

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Hallo,

nein, die Ex wird nicht anwesend sein.

Dein bester Freund wird halt zu den Vorfällen bzw. Vorwürfen befragt werden. Wie es danach weiter geht, kann dir hier aber niemand sagen.

Gruß
Sassi

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Nein bei der Vernehmung ist die Ex nicht anwesend.
Wenn die Beweise gegen deinen Freund belastend sind kommt es wohl zu einer Anklage, dass prüft die Staatsanwaltschaft. Lügt die Ex passiert ihm nix.

Loli

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Herzlichen Dank für Eure Antworten.

Er hat sich dazu entschlossen, erstmal nichts zum Sachverhalt zu sagen, ohne, dass er Einsicht in die Akte bekommen hat.

LG

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Dein Freund wird keine Akteneinsicht bekommen, denn das bekommen nur Anwälte.

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Ich würde nicht erscheinen, den Beamten anrufen, den Termin absagen und mich nicht auf ein Gespräch einlassen, schon gar nicht zum Hintergrund des Verfahrens.
Am besten einen Anwalt beauftragen, der beantragt Akteneinsicht und wird dann mit Deinem Freund alles weitere besprechen.

Passieren kann ihm auch nichts wenn er da nicht erscheint, denn die Polizei kann ihn nicht dazu zwingen.

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Hallo!

Wir raten unseren Mandanten immer, dass sie nichts aussagen!
Dein Freund soll sich einen Anwalt suchen.

Gruß
Mini-Bibo

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Nicht hingehen. Die Polizei hat garkeine Handhabe. Nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht lädt, müssen Er erscheinen.
Schwiegen ist meist Goild.

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Es ist natürlich seine Entscheidung nicht zu gehen, ABER die Polzei ist verpflichtet Be- und ENTlastende Beweise aufzuzeigen!

Das heißt: Er sollte gehen. Dort wird Ihm der Tatvorwurf eröffnet( im wird gesagt was er wann, wie gemacht haben soll), dann wird er zu seinen Personalien befragt( bitte Wahrheitsgemäß antowrten ist sonst eine OWI), dann wird gefragt ob er fit ist und sich äußern will.

Dann geht es erst los. Dann kann er entscheiden aussagen oder nicht?

Fals er aussagt kann er eine Kopie der Vernehmung verlangen.

Und das mal unter vorgehaltener hand gesagt: Wenn er in der vergangehit eine saubere Weste hatte wird diese sache eh eingestellt. 1. vermutich wegen mangelnden öffentlichen Interesses oder 2. Aussage gegen Aussage.

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Bei der Polizei muss er nicht erscheinen. "Normalerweise" holt man sich Akteneinsicht bevor man zur Sache aussagt (oder eben nicht).

Die Ex ist selbstverständlich NICHT anwesend.

Eine Anklage ist noch nicht erhoben. Derzeit ist ein Ermittlungsverfahren anhängig.

NAch Abschluss der ermittlungen muss der Staats- Amtsanwalt entscheiden ob er Anklage erhebt (z.B. auch durch Strafbefehlsantrag), das Verfahren mit oder ohne Auflagen einstellt, weil eine weitere Ahndung nicht "notwendig" ist oder einstellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht.