Anzeige wegen Fahrerflucht-was passiert nun?

Wasn scheiß Tag gestern ! Bin grad um kurz vor 9 abends aufem Weg nach Hause, als mein Freund anruft, ich soll rechts ran fahren. Die Polizei stand vor unserer Tür und suchen mich bzw das Auto Anzeige wegen Fahrerflucht.

Ich hab Mittags, auf ner ziemlich großen Straße in Bielefeld versucht, an einem Auto (das ziemlich weit links auf seiner Spur stand) vorbei auf die Linksabbiegerspur zu kommen. Reifen auf der Fahrerseite waren schon am Bordstein als ich es rechts Klacken höre und sehe, Spiegel an Spiegel Bin weiter vor gefahren und stand noch 2-3 Rotphasen an der Ampel und inzwischen war die andere Fahrerin auch an mir vorbei und ich hab noch Entschuldigungsgesten durchs Fenster gemacht und gerufen, dass es mir Leid tut (Fenster waren bei ihr und mir offen). Sie hat genickt und ist geradeaus weiter gefahren und ich dann links abgebogen als ich endlich mal grün hatte. Als ich bei meinem Chef zu Hause angehalten habe, hab ich sofort nach dem Spiegel geguckt und keine neue Schramme gesehen-nur die, die schon beim Kauf dran war. Hab da den restl Tag da auch nicht mehr dran gedacht.

Naja die Polizei hat mir dann am Telefon ausgerichtet, dass ich zur Hauptwache fahren soll. Dort haben sie dann meinen Spiegel fotografiert und vermessen, meine Daten aufgenommen und mir ne Kopie der Anzeige ausgehändigt. Auf den Fotos, vom Auto der Dame, sieht man einen schwarzen Streifen auf der Fahrerseite vom Tankdeckel bis Mitte Tür hinten Ich bezweifel, dass der Schaden von mir ist, denn an der Stelle habe ich das Auto definitiv nicht berührt.

Die Anzeige wurde auch erst ne Std später aufgegeben. Das ich deren Spiegel mit meinem berührt habe, streite ich nicht ab. Das habe ich gemerkt und gehört. Aber den "Schaden" an der Tür und Tankklappe-das war ich nicht. Zum einen wäre mein Spiegel dann eingeklappt (der gibt sofort nach beim kleinsten Widerstand) und zum anderen ist der Außenspiegel von meinem Auto nicht lackiert sondern so ein schwarzer aus Hartplastik-da müsste man dann doch auch mit bloßem Auge die gegnerischen (goldenen)Lackpartikel sehen oder?#kratz

Jetzt krieg ich die nächsten Tage Post, wie es weiter geht, muss mich schriftlich äußern (Hab gestern nix unterschrieben und auch keine Aussage gemacht) und dann gehts, je nach Schadenshöhe, zur Staatsanwaltschaft.

Morgen Mittag ist Termin beim Anwalt-aber vielleicht sind hier welche, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und mir grob sagen können, was dabei rum kommen kann?

LG Maike

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Hallo,

gar nichts mehr sagen und einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

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Habe ich, Termin ist morgen Mittag.

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Super !#winke

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Ein guter Freund von mir hatte vor Jahren eine Freundin, die gerade dabei war Ihren Führerschein zu machen. Als Beide nachts um 3h Heim kamen, ließ er sie am privaten Parkplatz des Hauses einparken. Es passierte das, was geschehen mußte: Sie beschädigte ein anderes geparktes Auto.
Weil dieser Wagen ja einem Nachbarn gehörte und man dort schlecht mitten in der Nacht klingeln kann hinterließ mein Bekannter am Auto und im Briefkasten eine Mitteilung über den Schaden und den Versicherungsdaten.

3 Monate späte klingelte bei Ihm die Polizei, er sei wegen Fahrerflucht angezeigt worden. Zeugen hätten beobachtet wie er (!!!!) den PKW beschädigt hätte und natürlich keine Nachricht hinterlassen hätte. 3 Monate Fahrverbot. Die Wahrheit, das eine Person ohne Führerschein den Schaden verursacht hat, konnte er nicht sagen. Die Zettelabgabe war nicht belegbar.

Mit anderen Worten: es sieht schlecht für Dich aus.

Ich habe zweimal Fahrzeuge versehentlich beschädigt, einmal eine ganz üble Rostlaube und jedesmal die Polizei dazugeholt. Eben um genau diesen Fall zu vermeiden

Pina

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Es sieht garnicht schlecht aus... Lackproben an den Kratzern werden belegen, ob die TE den VU verursacht hat oder nicht :-)

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Das kommt darauf an ob ein Gutachten überhaubt in Auftrag gegeben wird. Das kostet ja schließlich auch.und nicht wenig, grob geschätzt genau soviel wie die strittigen Reperaturkosten. Und da die TE sich an sich schon fahrlässig verhalten hat, ist es gut möglich das weder die Staatskasse noch die eigene Versicherung für die Gutachterkosten Aufkommen mögen. Schließlich geht es hier nicht um einen Mordprozess!

Pina

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Der Anwalt wird Dir raten keine Aussage zu machen und Akteneinsicht einholen. Erstv danach ist eine Stellungnahme gegebenenfalls angezeigt.

Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Bei solchen Vorfällen sollte man außerdem immer sofort anhalten und Kontakt mit dem Fahrer aufnehmen.

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Hallo,

"als ich es rechts Klacken höre und sehe, Spiegel an Spiegel"

Sorry, aber wer fährt denn da dann noch weiter, egal,was der "Gegener" auch macht? #schock

Ich denke, das sieht zu Recht leider schlecht für Dich aus.

LG
donaldine1

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Hallo,

ich war selbst mal in einer solchen Situation. Ich hatte für die komplette Zeit des Verfahrens (ca. 9 Monate) keinen Führerschein.

Nehm´ dir einen guten Anwalt und mache nichts im Alleingang.

Lg Heike

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Hallo,

wenn du dir sicher bist, dass der Schaden nicht von dir stammt, dann lass einen Gutachter beauftragen.

Ich hatte damals, das ist bestimmt schon 8 Jahre her auch nachts einen kleinen Rempler.

Bzw. es war nicht einmal richtig einer.

Beim Ausparken bin ich leicht an das Auto hinter mir gedatscht....Bin sofort ausgestiegen und habe nachgesehen, man konnte wirklich überhaupt nichts erkennen. Es gab Licht, weil eine Straßenlaterne richtig günstig stand.

Mein Wagen hatte auch keinerlei Schaden.

Weil es aber ein Anwohnergebiet war, war ich mir nicht sicher, ob man mich wegen Fahrerflucht rankriegen könnte.

Ich habe dann einen Zettel hinterlassen.

Zwei Tage später rief der Geschädigte mich an, seine ganze Stoßstange hing vorne herab.

Der Gute meinte, gib mir 500 Euro und wir vergessen die Sache.

Ne, ganz bestimmt nicht. Das habe ich ihm auch gesagt.

Ich habe damals meiner Versicherung mitgeteilt, dass ich für diesen Schaden einfach nicht verantwortlich sein kann.

Es hat bestimmt 8 Wochen gedauert, (was da in der Zwischenzeit schon alles hätte passieren können) da rief mich dann ein Gutachter an.

Es gab eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge. Es wurde nachgestellt, wie ich dagegen gefahren sein sollte.

Ich bekam mein Recht und der "Geschädigte" zog ziemlich sauer und fluchend ab.

Die Versicherung hat natürlich nichts bezahlt und auch sonst hatte ich nichts mehr zu befürchten.

Wenn du dir also wirklich sicher bist, dann lass einen Gutachter beantragen. Bin mir sicher, dein Anwalt wird das auch veranlassen.

Gerade mit lackierten Spiegeln kann man gut erkennen, was der Fall war. Bzw. bei so einem großen Schaden kann man auch leicht sehen, woher der Schaden stammt und ob es so geschehen ist.

Ich wünsch dir viel Glück

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Ja das werd ich gleich alles beim Anwalt besprechen. Da sind mehrere Ungereimtheiten. ZB ist der Schaden bei der Dame auf der Fahrerseite, hinten am Tankdeckel und geht bis zur Mitte der hinteren Tür ca. Ein schwarzer Streifen. Wenn ich das gewesen WÄRE, müsste an meinem Spiegel DEUTLICH was zu sehen sein zb die goldenen Lackspuren oder so.

Das passt alles hinten und vorne nicht. Sie ist ja sogar noch vor mir weiter gefahren, ich stand noch min 5 Minuten an der Ampel und sie war weg.

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Weißt du, was so ein Gutachten kostet?
Schon ein einfaches Schadensgutachten kostet ein paarhundert Euro, ein Unfallrekonstruktionsgutachten kann den Schaden bei weitem übertreffen! So etwas würde ich auf keinen Fall ohne einen Anwalt in Auftrag geben. Der weiß i.d.R. ob sich das Gutachten lohnt.

LG

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"Sie hat genickt und ist geradeaus weiter gefahren"

Hast du dafür Zeugen?
Möglicherweise habt ihr euch damit schon verständigt, das Ganze auf sich beruhen zu lassen.
Vielleicht hat sie ja auch genickt, weil auch bei ihr zunächt kein Schaden feststellbar war.
Es gilt nämlich: Wenn kein Schaden entstanden ist, dann gar es auch keinen Unfall und damit auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Vorwurf der Fahrerflucht wäre damit hinfällig.

Sollte der nun behauptete Schaden gar nicht von diesem Kontakt entstanden sein, dann wäre das eine falsche Beschuldigung. Ich würde eine Gegenanzeige erstatten.

LG, Hauke

P.S. Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern nur eine Laienmeinung. Rechtsverbindliche Auskünfte bekommst du bei einer/einem Anwältin/Anwalt

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Nein ich hab leider keinen Zeugen, sie hatte einen Beifahrer. Ich besprech gleich alles mit meinem Anwalt. Mal sehen was der meint. Ist halt Aussage gegen Aussage wobei ich ja bei der Polizei noch keine Angaben gemacht habe. Nur Personalien und Fotos vom Spiegel wurden gemacht.

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Also mal ganz ehrlich, Du bekommst schon mit, daß Du das Auto gestreift hast und fährst weiter und denkst, mit ner Entschuldigung ist es getan? Sorry, sehr naiv die Einstellung #aerger

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Mein Anwalt beantragt nun Akteneinsicht und meint, dass nur der Vorfall, dass sich die Außenspiegel berührt haben, nicht immer von Fahrern als "Unfall" wahrgenommen wird.

Da die Unfallgegnerin eher vom "Tatort" weggefahren ist, habe ich keine Fahrerflucht begangen. Was den Schaden an dem Auto der Gegnerin angeht, wird das ausmessen etc ja mehr Infos bringen.

Momentan steht halt Aussage gegen Aussage und bevor mein Anwalt nicht die Akte zur einsicht bekommen hat, können wir nicht weiter machen. Die Schadenshöhe beim Gegner ist auch noch unklar genauso wie die Tatsache, ob der Schaden wirklich von mir ist, da ich das Auto nur mit meinem Spiegel an derem Spiegel berührt habe und nicht an der Seite lang geratscht bin.

Danke für die vielen Antworten, Tipps und Ratschläge.