Haus mit Wohnrecht, wer darf Hausverbot erteilen?

Person A gehört ein Haus, es wurde überschrieben von den Eltern von Person A.
Die Eltern haben in einer Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Wohnrecht bekommen.
Der gemeinsame Freund der Eltern (B) (wohnt ebenfalls im gleichen Haus, aber zur Untermiete, im Dachgeschoss) sorgt regelmäßig für Stress und Unruhe.
Des weiteren spaziert er wie selbstverständlich in die Wohnung der Eltern ein und aus.
Wer darf / muss das Hausverbot für die Wohnung der Eltern erteilen?
Person A = Besitzer des ganzen Hauses?
Eltern von Person A, welche das Wohnrecht für die Wohnung haben.
Erwünscht ist er sowohl von Person A als auch von den Eltern nicht.

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dem würde ich kündigen, wenn er mehrfach fremdes Eigentum betritt,
lisa

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Wieso lassen ihn die Eltern denn überhaupt rein und wie kommt er so einfach rein?

Schlösser austauschen und evtl. ein Vorhängeschloss davor, damit die Tür nur einen Spalt aufgeht und man ihn nicht reinlassen kann.

Beide, der Besitzer UND die Eltern sollten klipp und klar zu verstehen geben, dass so ein Verhalten absolut unerwünscht ist.

LG

Gabi

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Leider sind die Eltern dazu emotional nicht in der Lage. Eine Situation, welche der Untermieter schamlos ausnutzt. Kündigung ist in Arbeit, er hat aber bereits gesagt, dass er nicht einfach so auszieen wird und beruft sich hier auf seinen Schwerbehindertenschein.

WER muss denn das Hausvervot erteilen? Der Besitzer oder die Person mit Wohnrecht?

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Derjenige, der die Wohnung bewohnt, spricht das Hausverbot aus.
Allerdings wird das so einen dreisten Menschen kaum beeindrucken, wenn es die Eltern selbst machen - das sollte ein Anwalt übernehmen.

LG

6

Derjenige, der in der Wohnung wohnt, darf bestimmen, wer rein darf und wer nicht, würde ich mal sagen.

Ich denke nicht, dass der Vermieter einfach bestimmten Gästen verbieten kann, seine Mieter zu besuchen, es sei denn, dass ein sehr triftiger Grund dafür vorliegt.

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Hallo,

die Eltern erteilen das Hausverbot für ihre Wohung.
Sind diese dazu nicht in der Lage (aus welchen Gründen auch immer) können sie

Person A bitten in ihrem Namen dies auszusprechen und durch zu setzen.

Ist Person A der Vermieter, kann er dem Mieter wegen Störung des Hausfriedens erst abmahnen und dann ggf. kündigen. Die Eltern, bzw. deren Handlungsbevollmächtigter kann auch eine einstweilige Verfügung durch einen Anwalt/Anwältin erwirken, das der Mieter nicht mehr die Räume der Eltern betreten darf.

Verstößt jemand immer wieder gegen das Hausrecht, greift auch keine Härtefallregelung.

Oder aber man vermietet kurzfristig an einen Regulator#schein.

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Hallo,

die Eltern für Ihre Wohnung.

Wer hat den Untermietvertrag abgeschlossen?

GLG

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Wieviel Wohnungen hat das Haus?

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Also ich wundere mich auch wieso er von beiden Parteien nicht schon längst des Hauses verwiesen wird wenn er eh nicht erwünscht ist. Im Notfall die Polizei holen wenn er nicht geht. Aber vielleicht sollten beide erstmal gescheiter werden und ihn nicht mehr reinlassen.

Ela