Nachträglich geänderten Geburtsnamen rückgängig machen lassen?

Hallo!

Mein Problem ist etwas verwirrend.

Bei meiner Geburt trug meine Mutter, da sie noch nicht verheiratet war, noch ihren Mädchennamen "Meier".

Dann heiratete sie und nahm den Namen "Schulze" an und ließ meinen Geburtsnamen nachträglich in "Schulze" ändern (steht auch so in der Abschrift aus dem Geburtenregister, ist also legal).

Mittlerweile bin ich verheiratet und habe meinen Nachnamen legal auf den namen meines Mannes ändern lassen - dummerweise leben wir in einem Land, in dem das nicht akzeptiert wird sondern nur der "Mädchenname" der Frau.

Das wäre nicht das Problem, wenn ich den Namen "Schulze" nicht hassen würde. Es ist nicht nur so, dass ich den Namen einfach nicht mag, sondern ich verbinde damit nur Schlechtes, Leid und die schlimmste Zeit meines Lebens. ich will ihn nicht mehr tragen müssen.

Ich wurde nie gefragt, ob ich den Namen überhaupt tragen will - mein richtiger Geburtsname wurde, als ich 3 war, einfach geändert. Und jetzt kann ich ihn nicht noch einmal selbst auf meinen ursprünglichen Geburtsnamen ändern lassen? Das ist der Stand, den ich habe - weiß jemand etwas anderes hier? Kann ich es doch irgendwie deichseln, dass ich legal vom Geburtsnamen her wieder "Meier" heiße?

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Woher sollen wir die Gesetze deines Landes kennen?#rofl

lisa

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Hahaha, voll lustig, hm?

Was hat das mit meinem Land zu tun?

Ich bin Deutsche und es geht um meinen GEBURTSNAMEN.

Den betreffen deutsche Gesetze - und, pardon, ich dachte, die würde man kennen, ohne sich kaputtzulachen.

Dass ich in einem anderen land lebe diente nur der Erklärung, wieso es mir wichtig ist, den Geburtsnamen rückwirkend zu ändern, weil ich ihn eben in meinem Land stets angeben muss. In Deutschland würde das keine Rolle spielen, da ich da den Ehenamen nutzen darf.

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sorry, das war nicht zu erkennen, das Du den dt. Geburtsnamen haben möchte.....

Du hast nur geschrieben, das Du im Ausland lebst aber nicht nach dt. Recht fragst....#schein
Habe ich ja auch nicht alleine sooo Mißverstanden;-)

Lisa

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Ich finde deine Geschichte ein wenig verwirrend #kratz In welchem Land lebst du und was für ein Staatsbürgerschaft hast du?

Wenn dein Name doch legal geändert wurde dann steht der doch auf auch deinem Ausweis, da kann doch keiner nachher einfach sagen das du doch noch den Namen von früher hast #kratz

Aber ich kann dir sagen das du es wohl nicht schaffen wirst deinen Namen in den Geburtsnamen zu ändern.
Wenn man einer Namensänderung zustimmt, was ja in dem Fall deine Mutter gemacht hat, geht das nur ein einziges mal. Darauf wird man bei Gericht hingewiesen!

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Staatsbürgerschaft: Deutsch, daher ist für mich auch das deutsche Gesetz zuständig, was meine Namensführung angeht. Es ist dafür unerheblich, in welchem Land ich lebe.

Ja, es steht aber eben auch mein Geburtsname im Pass (Reisepass, habe keinen Personalausweis mehr) - und nur der zählt hier.

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Wenn für Dich das deutsche Recht gilt, dann ist Dein Name der angenommene Deines Mannes. Punkt. Warum sollte damit eine andere Regierung ein Problem haben?

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Als unsere Tochter auf die Welt kam trug ich auch noch meinen Mädchennamen, welchen die Kleine auch bekam.

Als sie knapp 10 Monate alt war, haben wir geheirtatet und den Namen meines Mannes als Familiennamen festgelegt. Sie hat ihn dann automatisch bekommen. Das läuft so bis die Kinder, ich glaube, 6 sind. Dann haben sie wohl eine Wahl.

Uns wurde gesagt, dass sie aufgrund ihres Alters immer als Mädchennamen den Familiennamen haben wird und es so ist als hätte sie den anderen Namen (meinen Mädchennamen) nie gehabt.

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Hi du,

das stimmt nicht. Wir haben den Geburtsnamen von meinem Stiefsohn ändern lassen, als er 13 war. Wir haben ihn natürlich gefragt bzw. der Wunsch kam von ihm. Aber von offizieller Seite aus wurde er nie gefragt. Er hatte also, rein rechtlich gesehen, keine Wahl.

LG Brijuni#blume

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Ich gebe nur das wieder was uns beim Standesamt gesagt wurde...

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Wenn das Land, in dem Du lebst, nicht akzeptiert, dass ein Ehepartner den Namen des Gatten annimmt, wird es vielleicht auch für andere Namenswechsel Vorschriften haben, die für einen Deutschen nicht zu erahnen sind, oder?

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Nein, weil es nichts miteinander zu tun hat.

Ich bin nach wie vor Deutsche, die im Ausland lebt. Wenn ich meinen Geburtsnamen ändern lassen könnte, würde ich einen neuen pass bekommen, auf dem dann weiterhin mein Ehename steht und der alte Geburtsname in den neuen Geburtsnamen geändert wird. Dann interessiert mein Land auch nur dieser neue Geburtsname.

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"Ich wurde nicht gefragt ob ich den Namen haben will" zählt meines Erachtens weder in Deutschland noch in anderen Staaten asl hinreichende Begründung für eine Namensänderung (wobei...den Amis trau' ich einiges zu...).

Ich wurde auch nicht gefragt ob ich den Namen tragen will den ich trage ...

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Hallo du,

ich glaube leider, dass du schlechte Chancen hast.

Wir haben dieses Jahr den Geburtsnamen von meinem Stiefsohn in den meines Mannes ändern lassen (es war aber sein eigener Wunsch).

Wir wurden im Laufe des Verfahrens mehrmals eindringlich von der Standesbeamtin darauf hingewiesen, dass man diese Änderung nicht rückgängig machen kann.

Der frühere Geburtsname wird komplett gelöscht und es ist dann so, als hätte das Kind schon immer den neu gegebenen Nachnamen getragen. Geburtsurkunde etc. wird auch geändert.

Ich befürchte also, dass du schlechte Karten haben wirst, tut mir leid!

Aber in welchem Land lebst du denn in dem man bei Heirat nicht den Namen des Ehepartners annehmen darf??

LG Brijuni#blume

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Das ist in vielen Ländern so, dass der Nachname behalten werden muss... da ist Deutschland eine ziemliche Ausnahme.

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Hi,

lt. Visitenkarte lebt sie in Luxemburg - und gemäß dem von mir gefundenen Text decken sich ihre Angaben damit

"Luxemburg
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt wei-terhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehefrau bezeichnet sich jedoch gewohnheitsrechtlich mit dem Familiennamen ihres Mannes oder fügt ihrem Familiennamen den des Mannes hinzu.
Gewohnheitsrechtlich ist es auch erlaubt, auf das Bestehen einer Familie durch das Zusammenfügen der Nachnamen beider Ehegatten hinzuweisen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Perso-nenstandsregister."

Ich anstelle der TE würde hier in Deutschland einfach mal prüfen lassen (evtl. von einem Anwalt), ob man z.B. wg. besonderer Härte (z.B. wg. Mißhandlungen in der Kindheit vom Stiefvater) den Mädchennamen der Mutter als Geburtsnamen annehmen kann. Falls eine Adoption vorliegt und der Name deshalb geändert wurde, würde ich prüfen lassen, ob man das Adoptionsverähltnis auflösen kann (was möglich ist, aber eben auch entsprechende Konsequenzen bezügl. Erbe etc hat).

Wie groß die Chancen dazu stehen, weiß ich aber wirklich nicht. das ist nur das, was mir so einfällt.

Gruß
Kim

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Hi,

Eine Namensänderung ist nach Antrag auf dem deutschen Standesamt möglich.

Bitte dort erkundigen, da man dir nur dort eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.

Viele Grüsse
Sheep

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Es geht um den Geburtsnamen, das ist etwas Anderes... dass man prinzipiell den Namen ändern lassen darf, weiß ich - aber anscheinend nicht den Geburtsnamen.

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Setz dich doch einfach mal mit der entsprechenden Behörde auseinander.

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"Dann heiratete sie und nahm den Namen "Schulze" an und ließ meinen Geburtsnamen nachträglich in "Schulze" ändern (steht auch so in der Abschrift aus dem Geburtenregister, ist also legal)."

Ist Herr Schulze dein leiblicher Vater? Wenn nicht, wurdest du offensichtlich einbenannt, und mit der Einbenennung ist dein ursprünglicher Geburtsname praktisch nicht mehr existent - was sich im Übrigen genauso verhält, falls es sich bei Herrn Schulze um deinen leiblichen Vater handelt.

"Und jetzt kann ich ihn nicht noch einmal selbst auf meinen ursprünglichen Geburtsnamen ändern lassen? Das ist der Stand, den ich habe - weiß jemand etwas anderes hier?"

Meiner Meinung nach stimmt diese Info...Begründung: s.o.

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Herr Schulze ist laut Geburtsurkunde nicht mein leiblicher Vater. Auf der Geburtsurkunde steht ein anderer Vater.

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Ja, wie gesagt...dann bist du wohl einbenannt worden. Ändert aber nix an der Tatsache, dass dein ehemaliger Geburtsname damit unwiderruflich flöten gegangen ist...

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