Wohnberechtigungsschein: Muss man genau die angegebene Whg-Größe anmieten?

Hallo,

ich stelle die Frage mal hier, bei Haushalt&Wohnen fand ich sie auch nicht so ganz passend, weil es ja nicht um so Einrichtungsdinge o.ä. geht. Ggf. bitte verschieben!

Kennt sich jemand mit Wohnberechtigungsscheien aus? Ich nämlich leider nicht so und habe eine Frage dazu. Vielleicht kann mir jemand helfen. #bitte

Also:

Soweit ich informiert bin wird ja auf dem Schein die Wohnungsgröße (und evtl auch Personenzahl?) angegeben.

Wie ist das aber nun , wenn man z.B. einen Schein für vier Personen mit entsprechender Quadratmetergröße hat, aber nur mit zwei oder drei Personen in eine Wohnung einziehen will?

Wobei anzumerken ist, dass die Wohnung dann für zwei Personen auch entsprechend kleiner wäre und die für drei Personen auch entsprechend, also nicht 95qm für eine Person, dann schon ca. 50 qm für eine, 60qm für zwei und 75 für drei Leute.

Oder muss man den jeweils konkret passenden Schein haben. Im vorliegenden Fall wäre ein Schein für 95 qm und vier Personen vorhanden, es werden aber evtl. doch nur zwei oder drei Personen eine kleinere Wohnung benötigen. Das war mir bei der Beantragung des Scheines aber noch nicht klar. Oder muss ich dann jeweils einen neuen Schein haben?

LG
leguk

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Ich weiß nicht ob die WBS bundeseinheitlich gleich aussehen. Aber hier (Bodenseekreis) stehen Personen, die berechtigt sind, namentlich drauf und entsprechend der Personenanzahl dann eben die Zimmer/m².

Ich weiß aktuell, dass wir für eine Mutter mit volljähriger Tochter erst einen Schein für 2 Personen ausgestellt haben, die Tochter dann doch ins Wohnheim zog (Ausbildung) und die Mutter dann einen neuen Schein, nur für sich ausstellen ließ.

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Bei uns (NRW) ist es so, dass je nach Anzahl und Alter der Personen eine Zimmeranzahl "bewilligt" wird. Die Größe der Wohnung ist egal.

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Du brauchst nen neuen Schein und darfst dann auch nur eine entsprechende Wohnung nehmen.