Guten Morgen,
Bereits im Januar buchten wir online eine kleine Ferienwohnung für eine Woche im Allgäu (mitte/ende August)
Es sollte unser Sommerurlaub werden und die Vorfreude war sehr groß.
Leider erlitt mein Mann vor 2 Wochen einen Bandscheibenvorfall und liegt jetzt seit 2 Wochen im KH. OP verlief gut.
Zu unserem Unglück kommt jetzt noch eine Reha hinzu um sich gesundheitlich zu stabilisieren. Diese erfolgt direkt im Anschluß nach dem Krankenhausaufenthaltes.
Ich war somit leider gezwungen die Ferienwohnung drei Wochen vor Reiseantritt abzusagen. Alleine zu fahren ist mir wegen meines Diabetes (kein Gefühl im rechten Bein) nicht möglich.
Gestern rief mich die Vermieterin an und teilte mir mit, dass wenn sich niemand finden lassen würde ich die Woche bezahlen müsste.
Dafür habe ich auch irgendwie Verständnis.
Nein, schön fände ich das auch nicht,... aber...
sie druckste am Telefon rum und überlegte nach dem Preis u. meinte, anstatt 79,- Euro/Tag würde sie dann 69,- Euro pro Tag berechnen....
Damit muss ich wohl einverstanden sein, aber ein wenig wurmt es mich schon. Bei Buchung fragte ich wie hoch die Anzahlung ist. Ich kenne das meist so mit etwa 25 - 30 %....
aber sie verzichtete darauf und berufte sich auf "vertrauen".
Stonierungshinweise gibt es auf der Homepage nicht.
Wenn meine Anzahlung nun futsch wäre, damit könnte ich leben aber so?
Sie erwähnte stets, "mal abwarten, viell. findet sich ja noch jemand für die Woche, dann wäre ich aus der Nummer raus"....
Aber worauf ich eigentl. hinaus wollte....
Woher weiß ich denn sicher, dass keiner, in dieser Woche, sich für die Ferienwohnung entschieden hat und ich zur Zahlung gebeten werde?
Nicht falsch verstehen.... gegen Schadensersatz habe ich nichts einzuwenden, aber müsste sie nicht auf der Homepage oder mit der Buchungsbestätigung auf Stonierungsgebühren darauf hinweisen?
Gruß
frageheute
Frage zu "Ferienwohnung - Absage"
Nein, da muss sie nicht drauf hinweisen.
Im folgenden Link ist es genau aufgeführt:
http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht/reservierung-buchung.html
Lg
Danke dir!
Klasse Link. Toll recherchiert.
Eigentlich ist es so, dass ein Storno aufgrund von Erkrankúng (ärztlicher Nachweis erforderlich - was ja bei euch kein Problem sein sollte) IMMER möglich ist, ohne irgendwelche reduzierten Tagessätze zu zahlen!
Erkundige dich da doch nochmal beim Konsumentschutz
Dafür gibt es doch eine Reiserücktrittsversicherung, wenn man auch wg. Krankehit absagen muss.
Wäre mir neu, das man wg. Krankheit keine Storno zahlen müßte, an Attest vom Doc zu bekommen ist ja heutzutage kein Hexenwerk mehr
Vielleicht verwechselst Du es, weil viele "entgegenkommen" und dann kein Storno erheben.
Lisa
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Gruß
Manavgat
REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
ist das "Zauberwort".
Für kleines Geld ist diese abzuschließen. Aber VOR der Reise!!! In Deinem Fall tritt sie für alles ein und setzt sich auch mit der Vermieterin auseinander.
FG acentejo
Leider sind diese Versicherungen nicht kostenfrei ....
Wir machen mehrmals im Jahr Kurzurlaube, wenn ich da jedesmal eine Reiserücktrittsversicherung abschließe, kommt im Laufe der Zeit ein ganz schönes Sümmchen zusammen, die Versicherung freut sich ........
Zum Glück mussten wir noch nie eine Reise absagen ....
Guten Morgen,
Du kannst doch aber auch eine jährliche Versicherung abschliessen. Gerade wenn ihr öfter verreist lohnt es sich.
R.
Hallo,
Also in Wohnungen wo wir bisher waren war sowas vertraglich geregelt, aber das waren dann auch bei kurzfristiger Absage auch um die 80-90%.
Ist ja auch logisch, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig weitervermietet wird und leer steht macht der Vermieter Verluste, die Anzahlung deckt das nicht ab.
Besser wäre wenn man schon gesundheitlich eh angeschlagen ist eine reiserücktrittsversicherung, der Bandscheibenvorfall kommt ja auch nicht so von knall auf fall.
LG
Ich suche noch... kein Scherz!
Wo genau ist das? Und wann?
Vielen Dank für die Antworten!
Kate75
Ich habe dir eine PN geschickt.
LG
frageheute
Meine Idee dazu: einen Verwandten oder Freund bitten dort anzurufen und sich zu erkundigen ob für den entsprechenden Zeitraum spontan noch was frei ist. Wenn sie dann sagt: ja, wir haben was frei, weißt du dass sie keinen Ersatz hat und dir die Wahrheit sagt. Wenn sie sagt dass alles belegt ist weißt du dass sie lügt und kannst sie evtl. mit Hilfe deines Zeugen der dort vorher angerufen hat ansprechen und sagen, dass du ja dann wohl keinen Ausfall bezahlen musst ...
Ansonsten kann ich dir aber nur für demnächst dringend eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Es kann immer mal was sein, gerade auch mit Kindern, und die paar Euro sind meiner Meinung nach gut angelegt ...
LG, Tina
Leider kam der Bandscheibenvorfall überraschend :(
Montag hat es sich abgezeichnet und war bereits an diesem Tag auch schon beim Arzt ---> Spritze. Ebenso Mittwoch. Freitag ging dann gar nichts mehr u. wurde stationär im KH aufgenommen.
Vielen Danke an euch!
Dennoch meine Frage,... woher weiß ich denn, dass sie die FW nicht vermietet? Bzw. kein weiterer Urlauber interesse daran hatte?
Könnte ja sein, dass sie sie dennoch vermietet u. mir alledem eine Rechnung schickt
So in der Art "probieren wir es halt mal"....
Ich meine, ich kann ja schlecht "runter" fahren um nachzusehen, ob die Whg. tatsächl. leer steht.
Wisst ihr was ich meine?
Huch, hab dir aus Versehen oben falsch geantwortet, hier nochmal auf deine Frage:
Meine Idee dazu: einen Verwandten oder Freund bitten dort anzurufen und sich zu erkundigen ob für den entsprechenden Zeitraum spontan noch was frei ist. Wenn sie dann sagt: ja, wir haben was frei, weißt du dass sie keinen Ersatz hat und dir die Wahrheit sagt. Wenn sie sagt dass alles belegt ist weißt du dass sie lügt und kannst sie evtl. mit Hilfe deines Zeugen der dort vorher angerufen hat ansprechen und sagen, dass du ja dann wohl keinen Ausfall bezahlen musst ...
Ansonsten kann ich dir aber nur für demnächst dringend eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Es kann immer mal was sein, gerade auch mit Kindern, und die paar Euro sind meiner Meinung nach gut angelegt ...
LG, Tina
Die Vermieterin hat Dir ja auch vertraut dass Du die Reise antrittst.
Also wirst Du ihr vertrauen müssen.
Alternativ: Urlaub auf Balkonien.
Der Vermieterin trifft ja nun wirklich keine Schuld.
HI,
warum laßt ihr nicht eine Freundin dort mal anfragen, ob die Ferienwohnung noch frei ist?
Oder Dein Mann ruft übers Handy an.....oder anderen email Account.....
Wenn dann eine Absage kommt, wißt ihr, das diese bereits vermietet ist, dann kann sie meiner Meinung nach keinen solch hohen Stornobetrag berechnen, weil sie Wohnung weit vor der Anreise vermietet worden ist. Dann ist der Stornobetrag eher nur noch eine "Aufwandsentschädigung" für die Bearbeitung und neue Reservierung.
Sie sie erst einen Tag vorher vermietet, dann kann sie den Betrag nehmen, weil sie nicht davon ausgehen konnte, das sie diese vermietet bekommt.
Lisa
Hallo,
wo im Allgäu ist die Wohnung denn? Wir vermieten im Großraum Füssen und alle unsere Wohnungen sind bis Ende September komplett ausgebucht. Trotzdem bekommen wir momentan täglich Anfragen. Vielleicht könnt ich ja jemanden an Deine gebuchte Wohnung weiterleiten?
Kannst Dich gern mal melden!
LG