Frage zu "Fahrerflucht" - bitte um Rat

Hallo,

heute ist mir ja was passiert...

Ich brachte meinen Sohn heute früh zum Kindergarten und wollte gerade einparken - es war eine Parklücke frei und ich fuhr rein und aus irgendwechen Gründen, habe ich den Abstand diesmal (was mir sonst nie passiert) völlig falsch eingeschätzt und habe ein anderes Auto leicht mit meiner Radkappe geschrammt.

Nun, ich schrieb der Person meine Personalien auf und tat sie an die Fensterscheibe.

Als ich Nachmittags meinen Sohn vom Kiga wieder abholte, stand das Auto immernoch da und auch mein Sohn hatte seiner Erzieherin von dem Passierten erzählt und mir ans Herz gelegt, lieber die Polizei zu rufen, damit mir nicht "Fahrerflucht" nachgesagt werden kann ect, trotz angeklebtem Zettel.

Nun so gutmütig wie ich bin, rief ich dann die Polizei auch gleich an und sie trafen

15. Min. später ein. Dann erklärten mir die 3 Herren sehr ernst, das ich trotzdem die Straftat "Fahrerflucht" begangen hätte, weil es nicht jetzt passiert sei, sondern schon heut morgen ect. und meine "Gutmütigkeit die Polizei zu rufen" keinesfalls angesehen werden kann.

Also Straftat Fahrerflucht (hört sich für mich ziemlich schrecklich an) :-(
und eben eine Ordnungswidrigkeit (verstehe ich ja noch)....

Jetzt frage ich mich natürlich, was blüht mir denn da jetzt???? Weiss das jemand?

Wird mir sogar der Führerschein entzogen?

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Zitat aus der Wikipedia:

Rechtsfolge

Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht die Fahrerlaubnis unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen (§ 69 StGB). Im Falle einer Verurteilung wird dies im Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister eingetragen, wofür man drei Punkte[5] bekommt. Das Strafmaß hängt von der Schadenshöhe, der strafrechtlichen Vorbelastung und den genauen Umständen ab. Bei einer tätigen Reue, wenn der Täter die Feststellung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht, kann eine Strafmilderung erfolgen oder sogar gänzlich von der Strafe abgesehen werden (§ 142 Abs. 4 StGB).

Beim Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort handelt es sich um einen so genannten Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist aber, dass bei dem Unfall ein Mensch zumindest nicht unerheblich verletzt worden ist oder bedeutender Sachschaden entstanden ist. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Fremdschaden ab 1.300,- EUR bedeutsam ist (hierzu zählen nach herrschender Meinung insbesondere Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten und die Wertminderung -letzteres ist umstritten-; nicht jedoch Gutachterkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten, Umsatzsteuer und Mietwagenkosten[6]). Der Regelfall kann jedoch widerlegt werden.

Dass der Zettel nicht zählt, weißt du nun, sicherlich wirst du es auch nicht wieder vergessen. Ich würde jetzt einfach mal abwarten, wenn es wirklich nur leichte Kratzer sind, musst du wahrscheinlich nicht zu viel Angst haben.

lg

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Hallo,

so ein bisschen besteht da wohl die Möglichkeit zur Kulanz.

Einer Kollegin ist folgendes passiert: Unfall am Morgen, sie gab dem anderen Autofahrer ihre Daten und fuhr mit dessen Einverständnis zur Arbeit. Meine Chefin hat sie dann aber gleich wieder zurückgeschickt, weil ihr das nicht geheuer war!

Vor Ort war dann schon die Polizei und der Beamte erzählte meiner Kollegin auch, sie habe gerade Fahrerflucht begangen! #schock

Und zwar ist es wohl so, dass man auf jeden Fall dabeibleiben muss, wenn EINE VON BEIDEN PARTEIEN die Polizei dazu holen möchte.

Bei dieser Sache ist dann aber auch nichts nachgekommen. Also, so ein gewisser Ermessensspielraum besteht anscheinend.

Ach ja, bei meiner Kollegin war es ein ziemlich heftiger Blechschaden (Tür komplett demoliert).

LG

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Fahrerflucht ist es !
Ich habe im Frühjahr beim Zurückfahren (Anfahren) mit meiner Anhängerkupplung das Kfz-Kennzeichen des hinter mir Stehenden nur zart berührt - man sah absolut nichts.
Kein Schreibzeug dabei, kein Handy - na bravo. Bin DIREKT zur Polizei gefahren (nur 5 min entfernt) und hab alles gemeldet. Selbst das war schon Fahrerflucht, wurde mir aber nicht angelastet, weil ich in der Kälte nicht stundenlang warten konnte, bis der Fahrer kommt, hatte auch noch meine Enkelin dabei.

Du musst mindestens 30 min warten, trotz Zettel, wurde ich belehrt. Gut, mir passierte nichts, weil ich ja sofort zur Polizei gefahren war.
Führerscheinentzug sehe ich bei Dir noch keinen, ob Du eine Geldstrafe zahlen musst, weiß ich nicht. Ich musste nichts zahlen, Schaden war auch keiner entstanden.
Das nächste Mal rufst Du lieber sofort die Polizei an.
LG Moni

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"Selbst das war schon Fahrerflucht,"

Hallo,
hat die Polizei das gesagt?
Das stimmt so nämlich nicht.

Man muss auch nicht pauschal 30min. warten, sondern eine angemessene Zeit.
Je nach Situation (kalt, kleines Kind im Auto) ist es völlig i.O. nur 5min. bis 10min. nachdem man am Fahrzeug eine Nachricht hinterlassen hat unverzüglich zur Polizei zu fahren und den Schaden zu melden.

Das ist die rechtliche Situation und völlig ausreichend um dem Vorwurf der Fahrerflucht vorzubeugen.

Gruß
Demy

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Ja, hat mir der Polizist so gesagt - aber nicht böse oder so, nur "aufklärend".

Ich konnte ja keine Nachricht hinterlassen, weil ich in meiner Karre absolut nichts zu schreiben hatte #schwitz Keine Handtasche dabei, kein Handy - nix. Wir waren bei einem Faschingsumzug und da nehm ich nichts mit. Dazu parkte ich in einem Firmen-Hinterhof, wo auch weit und breit niemand wohnte, den ich hätte um Papier/Stift bitten können.
Also OHNE Zettel abzuhauen, ist wohl schon Fahrerflucht - aber da ich direkt zur Polizei fuhr, bekam ich keine Strafe.
LG Moni

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Hi,
ich würde auf eine Einstellung Deines Verfahrens wegen geringer Schuld tippen.
Viele Grüße,

die Landmaus

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Hallo

Hol erstmal tief Luft. Ich kann verstehen, dass man da kurz vorm Herzinfarkt steht. Aber schau mal:

"Das Strafmaß hängt von der Schadenshöhe, der strafrechtlichen Vorbelastung und den genauen Umständen ab. Bei einer TÄTIGEN REUE, wenn der Täter die Feststellung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht, KANN EINE STRAFMILDERUNG ERFOLGEN ODER SOGAR GÄNZLICH VON DER STRAFE ABGESEHEN WERDEN (§ 142 Abs. 4 StGB)."

Hab ich grad aus der reinkopierten Rechtslage hierher kopiert. Du hast keinen verletzt und an einen erheblichen Sachschaden glaub ich Deiner Beschreibung nach nicht wirklich. Du wirst ja nicht mit Tempo 30 da reingedonnert sein.

Ich hoffe, der Polizist wollte Dich nur ordentlich erschrecken (was ihm ja hervorragend gelungen ist). :-p

Ich denk mal, Du wirst die Schrammen bezahlen müssen.

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Was dir genau blüht, kann dir keiner sagen, auch nicht der Herr Polizist!

Ich denke allerdings nicht, dass du angesichts der Umstände mit dem schlimmsten rechnen musst.

Ich weiss, das ist ein richtig bescheidenes Gefühl, aber du kannst nur abwarten.

Drück dir die Daumen, dass alles gut ausgeht.

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Ja, Du hast Fahrerflucht begangen- wenn der Schaden am anderen Auto mehr als nur unerheblich ist.

Aber Du hast tätige Reue gezeigt, weshalb selbst beim Vorliegen eines relevanten Schadens Deine Strafe sicherlich gemildert wird.

Bist Du Mitglied im ADAC? Falls ja, rufe doch mal die Rechtsberatung an.

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Hallo,

hab ich schon hintermir. Meine Strafe war ein Bußgeld in Höhe von 25 € + Verwaltungsgebühr.

Denn es ist ja niemand zu Schaden gekommen und laut Gesetz reicht eine Mitteilung bzw Austausch der Versicherungsdaten völlig aus, solange man den Unfall ohne Sicherheitsbehörde abwickelt.

Gruß Gissi

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"Nun, ich schrieb der Person meine Personalien auf und tat sie an die Fensterscheibe."

Das wären dann schonmal 4 Fehlerpunkte im Fahrschulbogen ;-)

Die Kombination ist immer:
Angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Autos warten, erscheint der Fahrer nicht, Nachricht hinterlassen und unverzüglich zur Polizei und Selbstanzeige!

Gruß
Demy