Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob es hier das richtige Forum ist, aber ich versuche es einfach mal.
Und zwar folgende Situation:
Mein leiblicher Vater ist verstorben und heute stand eine Dame vom Ordnungsamt vor meiner Tür, um mir dies mitzuteilen. Ich habe mit meinem Vater seit 26 Jahren keinen Kontakt, er lebte jahrelang auf der Straße und in Heimen. Sein letzter Wohnort war eine Entzugsklinik...
Jetzt geht es um seine Beerdigung, ich bin laut Rangfolge die nächste, die sich darum kümmern muss...er hat noch einen Bruder.
Mein Punkt ist nun der, dass ich Hausfrau bin und kein Einkommen besitze...klar Kindergeld, Betreuungsgeld, sonst ist mein Mann Alleinverdiener.
Ich soll einen Antrag auf Beerdigungskostenübernahme ausfüllen.
Jetzt meine Frage, bin ich verpflichtet Angaben zum Einkommen und Ersparnissen meines Mannes zu machen?
Kann man mir an ein Sparbuch, welches für die Kinder ist gehen? Da sind eigentlich nur peanuts drauf, vielleicht 500 euro, aber es läuft auf meinen Namen...
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit so einer Situation gemacht?
Schönen Abend
lavendelherz
Muss ich zahlen?
Also ganz ehrlich, hier würde ich mir erstmal fachlichen Rat einholen ob du hier überhaupt was musst. Denn du hattest sehr sehr lange überhaupt keinen Kontakt ( dafür wirds ja Gründe geben) und wenn ich mich recht entsinne hast du unter gewissen Umständen eventuell keine Verpflichtungen. Von daher, mach dich schlau. Ich weiß es nämlich nicht genau.
Ela
Ich würde dir auch raten einen Anwalt aufzusuchen!
Also in diesem Schreiben heute wurde mir sofort ein Paragraph um die Ohren gehauen, welcher besagt, dass kein kontakt zu haben, mich nicht von meiner Beerdigungspflicht befreit...
Meinst du Rechtsschutzversicherung mal anrufen und Anwaltshotline befragen?
Wenn es auf deinen Namen läuft, ist es offiziell deins.
Somit hast du ja Geld
Hallo!
Gem. § 1968 BGB trägt der Erbe/die Erben die Kosten der Bestattung. Allerdings hat Du nach Kenntnisnahme des Erbfalles 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.
Zahlen musst Du dann nur, wenn die Beerdigung schon in Auftrag gegeben wurde.
Dies und alles andere kannst Du u.a. hier nachlesen.:
http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html
Alles Gute und LG
Tokee21
Das ist völliger Humbug. Die Beerdigung ist auch im Falle eines ausschlagens zu zahlen.
Erzähl nicht so einen Mist
Von Erbe weiß ich nichts. Ich meine er hatte seit jahren nichts mehr und wird auch nirgends Schulden gemacht haben...gut vielleicht bei seinen Kumpels auf der Straße aber nicht bei einer Bank oder sonstiges...
Hallo,
es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht nach der zuerst die Ehegatten (wenn vorhanden) und danach die Kinder verpflichtet sind, die Bestattungskosten zu tragen, sofern die Erbmasse das nicht hergibt.
An deiner Stelle würde ich mich beraten lassen und auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Vermutlich muss dein Mann tatsächlich sein Einkommen offenlegen, weil du einen Anspruch auf Unterhalt und auch Taschengeld hast. Aber da würde ich mich erkundigen. Das Sparbuch wird allerdings als dein Vermögen angesehen werden, weil es auf deinen Namen läuft.
Und wenn du das Erbe ausschlägst, denk dran, es auch für deine Kinder auszuschlagen.
Gruß
Sassi
hier gibts Infos vom undertaker (der ist recht gut informiert)
http://bestatterweblog.de/muessen-die-kinder-die-bestattungskosten-zahlen/
zur Auskunftspflicht
http://www.frag-einen-anwalt.de/Angabe-Einkommen-des-Ehepartners-in-eV---f25045.html
das Sparbuch gehört dir, es läuft auf deinen Namen. Oder gibts irgend welche direkten Vereinbarungen mit der Bank, dass du nicht ans Geld ran kannst, weils für die Kinder ist?
Hallo...
hol dir rechtlichen Beistand oder Rechtsauskunft etc. und verlass dich nicht auf Urbia-Halbwissen.
Kann dir nur sagen: Ich habe das Erbe meines Großvaters (wir hatten über 20 Jahre keinen Kontakt) ausschlagen müssen. Das ging beim Gericht, was wegen der Beerdigungskosten ist, weiß ich offen gestanden gar nicht.
VG x.