Hallo zusammen,
wer kann in folgendem Fall eine Anzeige wegen Beleidigung stellen:
Mein Freund wurde in seiner Abwesenheit von einer anderen Person massiv beleidigt. Ich habe es also gehört, er selbst nicht.
Kann mein Freund nun die Anzeige stellen oder ich? Oder keiner von beiden?
Herzlichen Dank
mofi
Anzeige wegen Beleidigung
Anzeigen(also mitteilen) kann eine Straftat jeder.
Beleidiguing ist aber ein Delikt, welches zur Verfolgung einen Strafntrag des Verletzten voraussetzt.
Letztlöich muss also dein Freund einen Strafantrag stellen und du eine Aussage dazu machen.
Versprich dir aber nicht zuviel davon.
So etwas wird schnell auf den Privatklageweg (nicht Zivilklage!) verwiesen.
Mehr als ein Denkzettel durch die polizeiliche Vernehmung wird wohl nicht dabei rauskommen.
Oder gab es weitere Zeugen?
wo ist denn der Unterschied zwischen Privatklage und Zivilklage?
Hier ist die strafrechtliche Privatklage gemeint.
Der Staat "klingt" sich aus der Strafverfolgung aus (geht nur bei bestimmten Delikten) und überlässt die Strafverfolgung dem Bürger, der quasi die Funktion des Staatsanwalts übernimmt.
Folge ist aber, dass der Bürger dann ggfl. die Kosten des Anwaltes des Verfolgten tragen muss (die nicht gering sind), wenn es z.B. zu einem Freispruch kommt.
In der Praxis ist deshalb die Strafverfolgung damit beendet. Keiner will auf den Kosten sitzen bleiben
Denn keiner zieht sich diesen finanziellen Schuh an (Ausnahme mögen die Regel bestätigen. Ich kenne keinen der das durchgezogen hat).
Wenn, dann muss Dein Freund die Anzeige tätigen, mit Dir als Zeugin.
Aber: Was bitte soll das bringen? Zu 95% verlaufen solche Anzeigen im Sande.
hi,
Dein Freund hat es nicht gehört, sondern Du....
Wie wäre es mit Aussage gegen Aussage? Bringt absolut NIX
Lisa
"Dein Freund hat es nicht gehört, sondern Du...."
Auch dann ist es eine Beleidigung.
"Wie wäre es mit Aussage gegen Aussage?"
In einem Strafverfahren wird der Richter zugunsten desjenigen entscheiden, den er für glaubwürdig(er) hält. Hinzu kommt, dass die TE in diesem Fall nicht Geschädigte, sondern Zeugin wäre. Deiner Argumentation zufolge bräuchte man keine Straftat anzeigen, für die es keine Zeugen gibt...und das ist -mit Verlaub- Unsinn.
Und, was hast Du als Verteidigung zu dieser Person gesagt?