Hallo!
Ich weiß nicht genau wo ich es schreiben soll, deshalb dachte ich hier ist es am allgemeinsten
Also:
Mein Cousin ist 14 Jahre alt. Er wohnt nicht zu Hause, seine Mutter "will ihn nicht" und seinen Vater interessiert er auch nicht wirklich (bitte kein Diskussion darüber, ich finde das auch unterste Kategorie....)
Er war schon in verschieden Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder, flog aber meistens raus, da er die Kinder oder Betreuer würgte oder anderweitig angegriffen hat.
Jetzt ist es so, dass er seit ca. 2 Jahren nicht mehr in einer Schule war. Er lebt jetzt bei seinem Onkel, das aber auch nicht wirklich offiziell. Kindergeld usw. geht wohl weiterhin an die Mutter.
Ich finde diese ganze Sache sehr komisch und kann mir nicht vorstellen, dass das alles richtig so ist. Ich meine mal, es herrscht doch eine allgemeine Schulpflicht....
Ich möchte mich da nicht so persönlich einmischen... Aber ich möchte nicht, dass mein Onkel, der ihn aufgenommen hat, Ärger bekommt...
LG
Schulpflicht, gibt es Fälle, in denen sie nicht gilt?
Hallo,
ich glaube, grundsätzlich unterliegt jeder der Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr.
Wir haben Bekannte, wo die Schulpflicht aufgehoben wurde, weil das Kind definitiv seinen 18. Geburtstag nicht erleben wird (er geht aber, wenn möglich, trotzdem in die Schule).
Es gibt solche Maßnahmen, in denen schwierige Kinder nicht mehr in die Schule gehen (also Unterricht im Klassenverband) sondern in Sondermaßnahmen einzeln beschult werden. Oftmals ist das mit einer Unterbringung z.B. im Ausland oder einem anderen Teil Deutschlands verknüpft, um sicherzugehen, dass das Kind zu seinem bisherigen Umfeld keinen Kontakt hat.
Das ein Kind beim Onkel wohnen darf und nicht mehr zu Schule gehen ... in dem Alter ... kann ich mir persönlich nicht vorstellen.
GLG
Miss Mary
Im Ausland war er bereits, dieses Projekt ist aber pleite gegangen ( soweit es mir gesagt wurde)
LG
Die Schulpflicht gilt nicht bis zum 18. Lebensjahr, sondern hängt von der Anzahl der Schuljahre ab. In einigen Bundesländern musst du 9 Jahre gehen, in anderen 10.
Realschule, Hauptschule,etc. - da sind die Ältesten 17 und die Jüngsten 15, wenn sie dort rauskommen (wenn es normal läuft).
Hallo!
Auch Kinder (Jugendliche) die sehr verhaltensauffällig sind sind schulpflichtig!
Hierfür sind Förderschulen zuständig. Wenn jemand so sehr verhaltensauffällig ist, kann er für kurze Zeit auch kurzzeitbeschult oder zu Hause beschult werden.
Wenn jemand selbst in einer Wohngruppe oder anderen Einrichtung nicht tragbar ist, ist ein längerer Aufenthalt in der Psychiatrie normal.
Wir haben an unserer Schule viele Schüler, die nur zwei Stunden am Tag beschult werden oder sogar 2x in der Woche zu Hause oder in der Wohngruppe.
Das Jugendamt müsste doch eigentlich involviert sein, so dass der Wohnort/ die Vormundschaft doch eigentlich geregelt sein müsste.
Lg Basket
Hallo!
Ich fuerchte, dass wird leider nicht so kontrolliert, wie es sollte...
LG
Schulpflicht bedeutet: Der Schüler hat die Pflicht, zur Schule zu gehen.
Die Schule hat hingegen in bestimmten Fällen die Möglichkeiten, ein Kind auszuschulen.
Das sind sehr krasse und sehr seltene Fälle, aber das gibt es.
So, wie du berichtest, könnte dein Cousin betroffen sein.
http://www.t-online.de/eltern/schulkind/id_67144198/ausschulung-unbeschulbar-was-mit-diesen-faellen-passiert.html
LG
Hallo!
Klar gilt die Schulpflicht. Allerdings dauert es ewig, bis etwas passiert, wenn ein Kind die Schule verweigert. Ich habe ein Kind (damals 9) kennengelernt, deren Mutter es 'geschafft' hat, das Mädel mindestens ein halbes Jahr von der Schule fernzuhalten, obwohl längst die Behörden eingeschaltet waren.
Wenn ich das richtig verstehe, hält sich der Junge inoffiziell beim Onkel auf. D.h. dem Einwohnermeldeamt ist möglicherweise gar nicht bekannt, wo er ist, der Schule auch nicht - tja. Die entsprechende Post landet vermutlich bei Mutter oder Vater oder in einer der Einrichtungen - so jemand rutscht schnell durchs Raster, fürchte ich.
Langer Rede kurzer Sinn: für Deinen Cousin dürfte die Schulpflicht gelten, allerdings dürfte es schwer möglich sein, sie durchzusetzen.
Sprich mit dem Onkel und - mit seinem Einverständnis - mit dem Jugendamt.
Alles Gute!
ilva hat dir ja schon einen link dazu geschickt...
in der tat gibt es mehr kinder und Jugendliche als man gemein hin denkt, die (zeitweilig) nicht beschult werden.
Sowohl schüler, die an eienr schule gemeldet sind und dort einfach nicht ersceinen, kindern die keinen festen Wohnsitz haben und oftmals über lange zeit nicht greifbar sind oder eben auch kinder und Jugendliche, bei denen die ortsansässigen Schulen eine beschulung verweigern.
oftmals (je nach wohnort) bedeutet das dann, daß eien fremdunterbringung (heim/therapuetische wohngruppe) notwendig wird, um eine weitere Beschulung zu ermöglichen.
das ist teuer und nicht jede Kommune/ jedes Jugendamt reißt sich darum
Wenn es dann noch probleme mit der zuständigkeit gibt (wo ist das kind gemeldet- mal bei der mutter mal beim onkle etc), und so nie klar ist, welches Jugendamt zuständig ist, kann so eine fehlende Beschulung schon mal "unter den Tisch fallen".
wenn dir was an dem Jungen liegt, dann wende dich doch mal sowohl an das Jugendamt, daß für den wohnort "mutter" als auch an das für den Wohnort "onkel" zuständig ist und schildere dort (wenn du magst auch anonym) die situation.
Kinder und Jugendliche, wie du deinen Cousin beschreibst bringen ja schon eine menge Probleme mit- kommt dann noch das Problem "keine schulausbildung" dazu, verschäft sich der gesamte Problemkomplex im erwachsenenalter enorm!
Hallo,
wenn das Kind 10 Schuljahre war hat er sein muss erfüllt.
Aber bis da wirklich was passiert dauert es wohl. Ich würde deinem Schwager?! Einfach raten sich ans Jugendamt zu wenden!
Wie will denn ein 14jähriger schon 10 Jahre zur Schule gegangen sein
LG
Ich hab nur gesagt wann keine mehr besteht! Und nichts anderes hat sie gefragt.
Hallo!
In Deutschland ist die Schulpflicht ländersache, daher kann dir hier keiner eine pauschale Antwort geben, ohne zu wissen, in welchem Bundesland dein Neffe gemeldet ist.
Generell kann allerdings gesagt werden, dass ein 14jähriger Junge in keinem Bundesland seine Schulpflicht schon erfüllt haben kann, wenn er nicht Klassen übersprungen hat. Es gibt zwar Bundesländer, die nur eine 9jährige Schulpflicht haben, allerdings gibt es in diesen Ländern im Anschluss eine "Berufsschulpflicht" für 2 oder 3 Jahre, sodass die Schulpflicht wieder nicht mit 14 erfüllt sein kann.
Es gibt allerdings in einigen Ländern auch die Möglichkeit aus schwerwiegenden Gründen die Schulpflicht für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen, diese Möglichkeit besteht teils auch für Kinder, die "nicht beschulbar" sind - das sind i.d.R. schwererziehbare Kinder. Diese Kinder und Jugendlichen werden aber in diesem Zeitraum sozialpädagogisch betreut und gehen in dieser Betreuung geregelten Tätigkeiten nach.
Aber ehrlich gesagt: So wie du die Sachlage schilderst, schwänzt dein Cousin schlichtweg den Unterricht und es ist noch keiner in der Form dahinter gekommen, dass es zu Regressionen kam. Wenn du deinem Cousin und deinem Onkel helfen willst, sprich mit letzterem, dass zumindest legalisiert wird, dass der Junge bei ihm wohnt. Und dann soll er sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden, um den Jungen wieder in die Bahn zu bringen. Bei einem 14jährigen ist in meinen Augen noch nichts verloren, aber wenn jetzt nicht bald reagiert wird, sehe ich die Karriere dieses Jungen schon vor mir.
LG
Hallo!
Wo kein Kläger, da kein Richter. ..
Der Direktor kann nach fünf Fehltagen eine Meldung ans Ordnungsamt machen. Dann bekommt die Familie ein Bußgeld. Wenn er, weil er vielleicht froh ist, einen Störenfried weniger zu haben, dieses nicht meldet, fällt es ja keinem weiter auf.
So könnte ich mir das erklären. Schulpflichtig ist er sicher noch.
Lg Julia
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schulleiter sich das aussuchen kann, ob er einen "Schulschwänzer" meldet oder nicht. Ich denke, das ist seine Pflicht.