Hallo Leute,
Folgendes Szenario:
Familie mit 5 Kindern wohnt zur Miete in ein 130 qm Haus. Sie fühlen sich dort sehr wohl. Kinder teilen sich die zwei großen Kinderzimmer, da sie selbst alle noch klein sind. Schönes Wohnzimmer, großer Garten. Eigentlichd das perfekte Haus.
Neulich kam der Vermieter und wollte das schrifliche Versprechen, dass kein weiteres Kind hinzukommt, da er sonst wegen Überfüllung das Mietverhältnis kündigen wird.
Die Familie ist geschockt, denn ein sechstes Kind ist in der Planung nicht ausgeschlossen, sie wollen aber in dem Haus bleiben.
Nun die Frage: Darf der Vermieter auf so ein Schreiben bestehen? Und ist ein weitere Nachwuchs denn tatsächlich ein Kündigungsgrund?
Die Familie ist übrigens sehr gepflegt, keine Messis, das Haus sieht ordentlich aus, der Garten im Top Zustand.
Danke für eure Antworten.
Vermieter will bei weiteren Nachwuchs kündigen
Hallo,
ich würde gar nichts unterschreiben und schnellstens in den Mieterschutzbund eintreten.
Das weiterer Nachwuchs ein Kündigungsgrund ist, wage ich zu bezweifeln. Zumal anscheinend ja auch genügend Platz vorhanden ist.
lg
Kann minimix nur zustimmen, nichts unterschreiben, sofort beim Mieterbund anmelden.... Bis die Rechtsschutz greift, dauert das 3 Monate.
Hallo,
bitte nichts unterschreiben und nein, der Vermieter darf natürlich keinen Nachwuchs verbieten, max. die Haltung von Haustieren, aber das ist so ein Kind ja zum Glück nicht
LG
Das ist ja witzig, was der Vermieter da möchte. Von ungeplanten Schwangerschaften hat der wohl noch nicht gehört? Oder denkt er, dann muss halt ne Abtreibung erfolgen?
Definitiv würde ich mich jetzt sofort rechtlich absichern und auch beraten lassen. Entweder über Mieter-Rechtschutzversicherung oder eben Mieterschutzbund/Mieterverein. Falls der Vermieter vorher Druck macht, würde ich mir erstmal alles schriftlich per Post zusenden lassen und auch eine entsprechend offizielle schriftliche Begründung erbitten. Im Gegenzug aber keinerlei Aussagen machen, wie ich gedenke, weiter vorzugehen.
Generell ist so eine Vereinbarung mit Sicherheit sittenwidrig, eben weil die Familienplanung privat ist. Das dürfte sich im selben Bereich befinden, wie die Frage eines Arbeitgebers nach dem Kinderwunsch. Ist aber meine Laienmeinung, bin kein Jurist.
Ich würde den Vermieter darum bitten, seinen Wunsch schriftlich zu äußern:)
Ein solches Anliegen ist gegen die guten Sitten, und nicht rechtskräftig, selbst wenn beide Seiten einen solchen "Vertrag" schon unterzeichnet hätten.
Der Vermieter muss nur schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden, dass jetzt ein Kind da ist. (Informationspflicht als Mietnehmer)
Diese Thematik zählt übrigens zum allgemeinen Gebrauchsrecht des Mieters und ist speziell in diesem Fall durch Artikel 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) geschützt. Fragen nach einem Kinderwunsch und einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind unzulässig. Diese verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.
(Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-wenn-der-vermieter-fragen-stellt_017318.html))
Hallo,
unterschreiben würde ich jetzt auch nichts, aber grundsätzlich darf ein Vermieter schon bei Überbelegung einer Wohnung die Kündigung aussprechen.
Wann es jetzt zur Überbelegung kommt ist anhängig vom Bundesland - es gibt verschiedene Richtlinien.
Viele Grüße,
lilavogel
Bei zwei Erwachsenen und möglichen sechs Kindern auf 130 qm liegt keine Überbelegung vor.
(Pi mal Daumen: 10 qm pro Erwachsener, 6 qm pro Kind.)
Er wird vor Gericht schlechte Karten haben, nur will man die letzte Instanz ja eigentlich vermeiden. Schliesse mich dem Tenor an, in den Mieterschutzbund beizutreten.