Hallo, liebe Leser!
Vorab möchte ich sagen, der betroffene Vater (mein Bruder) hat sich bereits um einen Termin beim Anwalt bemüht und wird diesen am Montag wahrnehmen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Mein Bruder hat vor 9 Jahren eine Partnerin kennengelernt, mit welcher er einen Sohn bekommen hat. (Vaterschaftsanerkennung ist erfolgt.)
Wie das Leben so spielt, kam es zur Trennung. Das Verhältnis zueinander blieb anfangs freundschaftlich. Mein Bruder hatte seinen Sohn im Zuge des Umgangsrechtes regelmäßig bei sich und sprang auch im Notfall gern zwischendurch bei der Betreuung ein.
Aus einer früheren Beziehung hatte die Mutter Zwillinge, welche beim Vater verblieben waren und zu denen sie schon damals keinen Kontakt mehr hatte.
Später lernte die Kindesmutter einen neuen Partner in einem anderen Bundesland kennen. Nach einem Besuch dort, verblieb das Kind beim neuen Partner und dessen Mutter. Was wir erst später erfuhren, der neue Partner war zu diesem Zeitpunkt (angeblich) inhaftiert, somit verblieb das Kind zur Betreuung bei dessen Mutter, also einer gänzlich unbekannten Person. Die Kindesmutter kehrte lediglich für drei Monate zurück, um ihre Wohnung aufzulösen und den Umzug vorzubereiten. Ab diesem Zeitpunkt durfte mein Bruder das Kind weder sehen, noch waren andere Formen der Kontaktaufnahme möglich. Es gab zwischen Kindesmutter und Kindesvater lediglich ein letztes Treffen, welches die Mutter mit den Worten "Das Kind wird eines Tages die ganze Wahrheit erfahren!" beendete. Dieses Treffen fand schon ohne Kind statt.
Ab dem Zeitpunkt des Umzuges brach jeglicher Kontakt zu Kind und Mutter ab. Allerdings nicht nur väterlicherseits (also zu unserer Familie), sondern auch der Kontakt zwischen der Kindesmutter und ihrer eigenen Familie.
Klärungsversuche durch meinen Bruder über einen Anwalt blieben erfolglos, da die Anschrift und der Aufenthaltsort der Kindesmutter und des Kindes nicht zu ermitteln waren.
Letztendlich gab mein Bruder auf!
Damit verbunden brach auch der Kontakt zwischen meinem Bruder und der Familie der Kindesmutter ab.
Gestern mittag klingelte es nun plötzlich bei mir und der Bruder der Kindesmutter stand vor meiner Tür mit der Information, das die Kindesmutter an Krebs verstorben sei und ich bitte meinen Bruder benachrichtigen möchte. Er hat sich an mich gewandt, weil er von mir wusste wo ich damals wohnte und in der Zwischenzeit auch nicht verzogen bin.
6 Jahre sind inzwischen vergangen.
Im Verlauf des Gespräches stellte sich heraus, das die Kindesmutter in den vergangen Jahren ihren Partner geheiratet hat und sie abermals innerhalb Deutschlands umgezogen sind. Vor ca. einem Jahr hatte die Kindesmutter ihren Bruder "heimlich" über Facebook angeschrieben. Es kam zu einem Treffen zwischen den Geschwistern, bei dem bereits klar war, das mit der Mutter gesundheitlich irgendetwas nicht stimmt, es ging ihr da schon sehr schlecht. Zudem stellte sich heraus, das der neue Mann und dessen Mutter maßgeblich am Kontaktabbruch beteiligt waren und der Kindesmutter den Kontakt zu ihrer Familie untersagten. Das Kind sehr oft auch durch die Mutter des Ehemannes betreut wurde.
Der Bruder der Kindesmutter war in der letzten Woche zur Beerdigung seiner Schwester und traf dort ein erstes Mal nach 6 Jahren wieder auf seinen Neffen. Obwohl dieser sich kaum mehr an seinen Onkel errinnern dürfte, fiel er ihm um den Hals und sagte immer wieder: "Meine Mama, meine Mama .. ich will hier nicht bleiben!" Dies animierte den Stiefvater zu der Aussage: "Nimmt mir jemand den Jungen weg, laufe ich Amok!"
Da der Stiefvater offensichtlich ein Alkoholproblem hat (welches der Familie der Kindesmutter auch schon zum damaligem Kontaktabbruch bekannt war), sah der Bruder der Kindesmutter es in seiner Pflicht umgehend meinen Bruder zu benachrichtigen, um nun eventuell zu klären, ob nicht die Möglichkeit bestünde das Kind zum leibl. Vater zu holen.
Die Nachricht über den Tod der Kindesmutter traf meinen Bruder nun gestern natürlich eiskalt. Zum einen natürlich, weil er sie sehr gemocht hatte und sie nicht im Streit auseinander gegangen sind und er seinen Sohn auch sehr liebt und über die Jahre nicht vergessen hat.
Desweiteren kommt hinzu, das mein Bruder mit 8 Jahren seine eigene Mutter an den Krebs verloren hat, sich seine eigene Geschichte jetzt praktisch wiederholt .. mit dem Unterschied, das sein Vater ihn damals nicht wollte und er zu uns (der Schwester seiner Mutter) kam. Durch die lange Krankheit seiner Mutter bedingt, war er schon von klein auf bei uns. Wir sind quasi zusammen aufgewachsen und deshalb bezeichne ich ihn als meinen Bruder.
Er macht sich nun natürlich Vorwürfe, das er damals (seiner Meinung nach) so schnell aufgegeben hat und nicht nach einigen Jahren nochmal versucht hat Mutter und Kind zu finden. Irgendwann hatten sie schliesslich einen fest eingetragenen Wohnsitz. Ohne dieses wäre die Heirat der Kindesmutter vor drei Jahren und die Einschulung des Kindes ja nicht möglich gewesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Kindesmutter auch das Sorgerecht für ihre Zwillinge eingeklagt, ohne sie vorher oder nachher gesehen zu haben. Sie hat es nicht erhalten, doch leider hat die Familie der Kindesmutter es nicht für nötig gehalten uns darüber zu informieren, das es ein Lebenszeichen gab. Der Kontakt zwischen dem Vater der Zwillinge und der Familie mütterlicherseits, also der der Kindesmutter, ist da.
Mein Bruder wird nun natürlich die Übertragung des Sorgerechts beantragen und die Erwirkung einer befristeten Verbleibensanordnung anstreben, bis der Kontakt zu seinem Sohn wiederhergestellt ist und ein Ein- bzw. Umzug zu ihm in Erwägung gezogen werden kann.
Den Anwaltstermin am Montag wird er gemeinsam mit dem Bruder der Verstorbenen in Angriff nehmen. Die Familie der Kindesmutter würde es natürlich begrüssen, wenn der Junge zum Vater kommt.
Nun meine Frage:
Wie hoch sind die Chancen? Ist da überhaupt eine?
Nachdem ich nun etliche Seiten im Internet durchwühlt habe, glaube ich, das die Wahrscheinlichkeit zugunsten meines Bruders eher gering ist. Immerhin stützt sich viel auf die Aussage des Bruders der Mutter, welcher der Meinung ist, dem Kind geht es dort nicht gut. Letztendlich ist allerdings die Mama des Kleinen verstorben, natürlich geht es ihm nicht gut.
Sicherlich ist die Entscheidung zum Wohl des Kindes von Fall zu Fall total unterschiedlich und keine Garantie für Erfolg, aber vielleicht gibt es ja doch verschiedene Erfahrungsberichte.
Auch denke ich mir, Krebs ist selten etwas wo man von heut auf morgen tot umfällt. Oft ist damit eine lange Leidensgeschichte verbunden. Wenn ich allerdings weiß, ich könnte es nicht schaffen, dann würde ich doch alles für die Zeit danach regeln, auch würde ich doch Kontakt zu meiner Familie aufnehmen und nicht einfach vor mich hin sterben. Selbst wenn sie gewollt hätte, dass das Kind beim Stiefvater bleiben kann, hätte sie es doch vorher alles regeln können/sollen/wollen/müssen.
Ich wünsche meinem Bruder das sich alles irgendwie zum Guten wendet und er jetzt vielleicht Kontakt zu seinem Sohn aufnehmen kann, aber ich weiß nicht wie er eine Niederlage verkraftet. gerade weil sich seine eigene Geschichte nun genauso wiederholt. Keine Ahnung was das Schicksal sich dabei gedacht hat. Das macht mich alles so unglaublich betroffen.
LG
Kindesmutter verstorben - leibl. Vater strebt Sorgerecht an
Hallo,
ich steige in dieser komplizierten Familiengeschichte nicht ganz durch und ich glaube aufgrund dieser Verstrickungen wird dir hier niemand einen zuverlässigen rechtlichen Rat geben können.
Ab zum Anwalt und zwar zügig. Alles andere bringt euch nichts.
LG
Albu
Hallo,
eine Chance ist da. Aber wie wahrscheinlich es ist, dass das Kind beim Vater leben darf, kann ich nicht sagen. Ein Umgangsrecht, denke ich, sollte er eventuell erwirken können, da es sein leibliches Kind ist und man ihm den Umgang nicht verwehren kann, normalerweise.
Was mich wundert und was eventuell auch negativ auffällt - es klingt nicht, als habe er Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um sein Kind sehen zu können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Anwalt und Polizei nicht ermitteln konnten, wo die Kindesmutter lebt.
Des weiteren kann die Kindesmutter notariell einen letzten Willen hinterlegt haben, wer die Sorge über das Kind und dessen eventuelles Vermögen übernehmen soll und dieses wird zumindest auch mit einbezogen (wenngleich man ein Kind natürlich nicht vererben kann). So etwas habe ich zum Beispiel gemacht. Mein Ex-Mann hat kein Sorgerecht, ist aber der leibliche Vater meines Sohnes. Ich habe hinterlegt was ich wünsche wo mein Sohn lebt etc, falls ich vor seiner Volljährigkeit versterbe, da ich unter KEINEN Umständen will, dass mein Sohn bei seinem Vater leben muss (es besteht auch kein Kontakt, den hat aber der Vater bereits vor sieben Jahren abgebrochen).
Auf meiner Beerdigung würde sich sicher auch mein Freund, tauchte jemand aus der Familie des Vaters auf, zu deutlichen Aussagen "hinreißen" lassen falls ihm jemand meinen Sohn "wegnehmen" wollen würde (wenngleich es bei uns ja nicht so ist, dass ich mit dem Kind verschwunden bin, sondern wie gesagt mein Ex sich komplett aus unserem Leben gestrichen hat).
Ich denke auch, dass es ein Kind tief verwirrt, wenn die Mutter gestorben ist und man keine Ahnung hat, was seine Aussage auf der Beerdigung nun bedeutet. Natürlich kann auch in einem eventuellen Gerichtsverfahren das Kind gehört werden, für das diese Dinge wohl ebenfalls sehr schwer einzuschätzen sein werden (da er ja seinen leiblichen Vater und dessen Familie nicht kennt) und das Alkoholproblem des Stiefvaters momentan ja nur Hörensagen sein kann.
Alles Gute für deinen Cousin/Bruder trotzdem, und vor allem für das Kind.
Ae
Ich denke, dass das Gericht da Einzelfallentscheidungen trifft. Ich kenne einen Fall, da wurde der Wunsch der verstorbenen Mutter nicht respektiert.
Die Frau war verheiratet und starb kurz nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes. Außerdem hatte sie noch eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Der leibliche Vater des Mädchens hatte allerdings null Interesse. Der Ehemann hatte das Mädchen immer wie seine eigene Tochter behandelt und hätte sie nach dem Tod seiner Frau gerne bei sich behalten. Das war auch der im letzten Willen festgehaltene Wunsch der Mutter.
Das Gericht entschied jedoch, dass das Sorgerecht leiblichen Verwandeten des Mädchens erteilt werden müsse. Sie lebte dann 300 km vom Stiefvater und dem kleinen Bruder entfernt bei einer Schwester der Mutter.
Hallo,
dein Bruder soll sich ins Auto setzen und das Kind sofort abholen, bevor wieder so viel Zeit ins Land geht und Fakten geschaffen werden.
Dann am Montag morgen gleich zum Jugendamt und sich das Sorgerecht bestätigen lassen.
Wo soll da ein Problem sein? Will das Kind nicht?
LG
>>>dein Bruder soll sich ins Auto setzen und das Kind sofort abholen,<<<
Das halte ich für absolut schlecht.
Sechs Jahre lang hat der Vater sich nicht um das Kind gekümmert und jetzt soll er das Kind ohne irgendeine Grundlage aus seinem gewohnten Umfeld reißen?
Ein Kind ist doch kein Wanderpokal.
Muss mich gh anschließen. Das wird so nicht gehen.
1. Warum sollte das Kind wollen? Die Mutter gerade verstorben und dann mit einem völlig Fremden zack zack mitfahren und umsiedeln?
2. Soweit ich TE richtig verstanden habe, hat ihr Bruder kein Sorgerecht. Da darf er das Kind gar nicht mitnehmen, egal was der Bub will oder nicht.
LG
Die Lösung ist im Par. 1680 BGB festgehalten. Dein Bruder sollte den Antrag auf das Sorgerecht stellen und das Gericht müsste kindeswohlschädliche Gründe anbringen, um das Sorgerecht zu versagen. Das ist wichtig, denn dadurch muss dein Bruder nicht darlegen, warum es für das Kindeswohl dienlich wäre, das Sorgerecht übertragen zu bekommen.
Wenn das Kind dann selbst den Wunsch äußert, zu seinem Vater zu wollen, wird das sicher noch einfacher.
Dein Bruder sollte sich mal auf www.vatersein.de umschauen.
Grüße Küstenkönigin
Hallo,
traurige Geschichte.
Wenn ich nun richtig verstanden habe, hatte der Kindsvater kein Sorgerecht, nur Umgangsrecht?
Doch die Vaterschaft ist anerkannt, also wird der neue Partner das Kind nicht adoptiert haben (können) in den letzten Jahren. Eine Chance dürfte also sehr wohl bestehen.
Solche Lebensschicksale gehen mir immer unter die Haut. Egal, wie es nun weitergeht, für den Jungen wird es schwer werden. Und möglicherweise werden auch Jahre folgen wo es MIT IHM schwer wird, egal, wo er nun weiter verbleibt. Das kann viel Liebe und Geduld erfordern.
Ich wünsche euch alles Gute. Vor allem die Möglichkeit, daß sich Vater und Sohn wenigstens wieder annähern und regelmäßig sehen dürfen (können), wenn es mit dem Sorgerecht nicht klappen sollte.
LG