Erbschein beantragen - Fachleute hier?

Hallo!

Kennt sich jemand gut mit dem Thema "Erbschein beantragen" aus?

Laut meiner Recherche kostet die Ausstellung eine Gebühr, diese ist abhängig von dem Wert / der Höhe des Erbes. Der Wert muss nach bestem Wissen und Gewissen angegeben bzw. geschätzt werden. Sind Immobilien etc. im Spiel, kann die Gebühr mal schnell im oberen dreistelligen Bereich liegen.

Jetzt geht es um folgenden Fall. Zwei Ehepartner haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt (Testament), einer der Beiden ist nun gestorben. Grundsätzlich muss nichts unternommen werden (Erbschein), da alle Konten, Immobilien etc. auf Beide laufen. ABER, es gibt ein "Erbgut" (ich formuliere es mal so Allgemein), dass nur auf den Verstorbenen läuft, dies soll nun überschrieben bzw. verkauft werden wozu ein Erbschein nötig ist.

Ist es möglich nur für dieses eine "Gut" einen Erbschein zu beantragen? Der Wert ist relativ gering, wodurch sich natürlich auch die Gebühren für den Erbschein in Grenzen halten würden. Ansonsten würde sich der Verkauf gar nicht lohnen.

Kennt sich da jemand aus?

#danke und
LG, abendrot 79 #blume

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Hi,

Ich bin jetzt kein Experte, aber wir haben da ein kleines bisschen Erfahrung gesammelt.

Bei uns war es so, dass die Hausbesitzerin starb und per Testament ihr Haus an 2 Nichten vererbt hat.
Zum Verkauf der Immobilie brauchte es aber keinen Erbschein, die Testamentseröffnung hat gereicht und von den Nichten eine eidesstattliche Versicherung, dass keine leiblichen Kinder vorhanden waren.
Hat auch Geld gekostet, aber sehr viel weniger als ein Erbschein.

In wie weit dass bei euch auch geht, weiß ich nicht. Am besten mal beim Notar oder Fachanwalt nachfragen. Wenn es ohne Erbschein geht, dann ist so ein Beratungsgespräch ja die günstigere Alternative.

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Und wenn sie trotz Beratung doch einen Erbschein benötigen, ist es doppelt so teuer...

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So teuer ist eine Beratung dann ja auch nicht.😉

In unserem Fall konnte mir sogar die Dame beim Notar die Auskunft geben, das das eröffnete Testament reicht, damit die Erben uns das Haus verkaufen können und wir nicht warten müssen, bis sie im Grundbuch eingetragen sind.

Sonst hätten wir wohl auch mehr bezahlen müssen für unser Häuschen.

Kommt halt auf den Wer der Erbmasse an.

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Wenn alle übrigen Werte sowieso beiden gehören, dann kann der Erbschein doch sowieso nur für dieses "gut" beantragt werden. Der Rest wird ja nicht vererbt.

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Da bin ich mir eben nicht so sicher, da der noch lebende Partner ja die 50% "von Allem" erbt, die dem verstorbenen Partner gehören.

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Natürlich wird er vererbt - egal ob es 10, 20 oder 90 Prozent sind, die dem Erblasser gehörten.

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Hallo,

als mein Opa starb, mussten wir mit dem Testament zum Nachlassgericht, obwohl meine Oma Alleinerbin war. Ein Erbschein ist hier hinfällig. Ihr müsst mit dem Testament das gleiche tun, es gibt dann einen Notartermin. Was Ihr vor habt, ist, meiner Meinung nach, nicht zulässig.

LG

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Sagt mir mein Bauchgefühl auch ;-)

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Das Nachlassgericht/der Notar stellt den Erbschein aus, den man benötigt, um das Eigentum als Alleineigentum dem Erben zuzuordnen.

Zumindest in Bayern und Baden-Württemberg, wie es in anderen Ländern ist, weiß ich nicht.

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hallo, also, wenn es ein notarielles testament ist und sie sich gegenseitig als erben eingesetzt haben, dann braucht man keinen erbschein! das testament wird eröffnet und man bekommt eine beglaubigte kopie nebst eröffnungsprotokoll und das ersetzt den erbschein! wenn es handschriftlich ist,dann braucht man einen erbschein! bin notarfachangestellte, wenn noch fragen bestehen dann bitte melden!
lg

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Das Testament ist "nur" handschriftlich und zur Zeit "unter Verschluss" beim noch lebenden Partner.

Ist es denn richtig dass das Testament unverzüglich abgeliefert werden muss? (zwecks Testamentseröffung?) Was passiert wenn es aus Unwissenheit nicht abgeliefert wird? #kratz

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hallo, das testament muss unverzüglich zum notar, so dass er es zur eröffnung weiterreicht, oder derjenige soll es sofort zum amtsgericht zur eröffnung bringen. man macht sich strafbar, wenn man dies nicht tut! und denk dran unwissen schützt vor strafe nicht!
lg

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Hallo.

Also Erbe ist Erbe. Es gibt heute keine "Erbscheine nur für Grundbuchzwecke" mehr. Wird ein Erbschein benötigt gilt er für sämtlichen Nachlass. Und ja, da sollte man dann auch den gesamten Nachlasswert angeben (Pi x Daumen). Es gibt leider noch Banken, die trotz gemeinschaftlicher Konten einen Erbnachweis fordern und manche sind mit eigenschriftlichen Testamenten nicht zufrieden.

Ist das Testament handgeschrieben, wird der Erbschein für Grundbesitz zwingend benötigt. Ist es ein notarielles Testament, dann reicht dieses aus, wenn es vom Nachlassgericht bereits eröffnet wurde. Damit kann man auch die Grundbuchberichtigung beantragen, bevor man den Grundbesitz verkauft. Eine Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenfrei.

Grüße,
nineeleven

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Vielleicht gibt es landesweite Unterschiede, das weiß ich nicht.

Wenn A und B zusammen ein Haus haben und es ihnen zu je 50 Prozent gehört und A verstirbt, erbt B die anderen 50 Prozent.

Dazu hat A noch ein weiteres Haus, welches ihm allein gehört, das soll B zu 100 Prozent erben.

Dies steht im Testament und mit dem Testament geht man zum Notar und dieser eröffnet das Testament und stellt den Erbschein aus. Oder er stellt fest, dass es kein Testament gibt und stellt dann den Erbschein aus.

Mit diesem Erbschein kann man beim Grundbuchamt den Eigentümer umschreiben lassen und dann wäre B der Eigentümer und kann Grundschulden tilgen und die Einträge löschen lassen und so weiter.

Ein Erbschein wird für die Gesamterbmasse erstellt, auch wenn B schon 50 Prozent des Hauses gehören, muss die anderen 50 Prozent zur Erbmasse hinzugerechnet werden und folglich auch zu den Gebühren.

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Nachsatz:

Ein Toter kann nichts besitzen, somit auch kein halbes Bankkonto (oder Haus, Versicherungen, Rennpferd etc.) - der Erbe benötigt den Erbschein, um das Konto auf sich allein umschreiben zu lassen.

Deswegen muss ALLES angegeben werden. Notarkosten sind steuerlich absetzbar und auch nicht so hoch, dass sich ein Schummeln lohnen würde.

Zum Zeitpunkt des Todes informieren die Banken das FA und das FA schickt eine Auflistung an den Notar beim letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

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ich würde mal gerne wissen woher du dein wissen hast! die bank schickt nichts ans fa und das fa auch nichts an den notar!!!

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