Hallo :)
Ich war kurz vor Weihnachten mit meiner Tochter bei einem Bäcker zum Kuchen essen. Dort hat uns die Bedienung derart unfreundlich und herablassend behandelt, dass ich an die Bäckereikette eine Beschwerdemail schrieb (Ich bin sonst wirklich nicht so, das war das erste Mal in meinem Leben, aber das war wirklich unfassbar).
Ich hatte dann auch eine freundliche Antwort bekommen mit dem Hinweis, dass uns als Entschuldigung etwas zugeschickt wird. Ein paar Tage später kam dann ein 5- Euro-Gutschein. Diesen wollte ich gestern einlösen.
Ich wollte ein Brot kaufen. Daraufhin wurde ich darauf hingewiesen, dass ich aber noch etwas kaufen müsse, da sie mir kein Geld auszahlen dürfen. Gut, dann durfte sich meine Tochter noch nen Cookie aussuchen. Aber auch damit war ich noch unter 5 Euro und musste nun als Kundin noch eine dritte Sache kaufen, damit ich über 5 Euro kam. Letztendlich holte ich noch ein Brötchen, welches ich eigentlich gar nicht wollte und um dann noch 45 Cent draufzuzahlen.
Ich machte meinen Unmut deutlich und sagte dass es doch nicht sein könne, dass ich als Kunde gezwungen werde, so viel zu kaufen, obwohl ich eigentlich nur ein Brot will.
Ich dachte; sie ziehen mir die 3.30 Euro von den 5 Euro einfach ab und ich habe den Restbetrag einfach dann noch auf dem Gutschein. Aber das ist doch keine Art, oder?
Ich solle mich bitte an die nächst höhere Stelle wenden. Aber ich lasse es jetzt einfach. Mich interessiert sehr, ob das normal ist?
LG
Sophie
Finde das unmöglich (Bäckerei und Gutschein)
Ja, das ist normal. Letztendlich ist dieser Gutschein eine Kulanzleistung, hätte nicht erfolgen müssen. Gutscheine werden i.d.R. nie ausgezahlt, Restbeträge auch nicht, es gibt hier keine Verpflichtung per Gesetz! Einzig eine Ausstellung eines neuen Gutscheines über den Restbetrag ist kulanterweise oft möglich, aber nicht bei "Kleckerbeträgen".
Letztendlich kann man hier auch vorschreiben "einzulösen bei Einkaufswert ab 10 €". Und auch das wäre rechtens...
Wenn ich Gutscheine verschenke oder geschenkt bekomme, bekomme ich den Rest ausbezahlt oder er bleibt auf dem Gutschein.
Das sind Geschenkgutscheine, die eher mehr als nur 5 € an Wert haben. Es geht hier ja um Gutscheine als Ersatzleistung. Wie auch immer, der Gutscheingeber entscheidet selbst, wie der Gutschein einzulösen ist und was mit entsprechendem Restguthaben passiert. Ob neuer Gutschein ausgestellt wird, Rest ausbezahlt oder die Annahme verweigert wird weil eine der vorigen Punkte schlicht nicht geht liegt im Ermessen des Ausstellers...
Es ist oft so bei Werbe-Gutscheinen, dass man für mindestens so und so viel Geld kaufen muss. Wahrscheinlich hast du als Geschenk so einen Werbe-Gutschein bekommen, die sind ja in erster Linie dazu da, die Kunden auf den "Geschmack" zu bringen, und das funktioniert wahrscheinlich besser, wenn man mehr auf einmal kauft, also dreimal ein paar Brötchen 🤷🏼♀️
Ich vermute mal, dass es einfach schwierig ist, sowas dann in der Kasse zu verrechnen oder zu aufwändig.
Für mich wäre das aber keine Aufregung wert.
Ich kenne es nur so, dass auf dem Gutschein der Restbetrag notiert wird und man den Gutschein nochmal verwenden kann.
Z.B.: Gutschein 5E - 2E kostet das Brot - die 5E werden auf dem Gutschein durchgestrichen und Rest 3E daruntergeschrieben.
Das ein Gutschein ausbezahlt wird, habe ich noch nie gehört. Ist auch nicht Sinn der Sache, sonst hätten sie dir ja gleich 5E überweisen können.
Es geht darum, dass du dem Betrieb als Kundin erhalten bleibst.
Verstehe das Problem nicht so ganz.
Gutscheine werden in der Regel nicht ausgezahlt also die restbeträge.
Du hast dich beschwert und einen Gutschein dafür bekommen . Ist doch alles super.
Und dann die arme Kassiererin, die sich das Konzept mit dem Gutschein bestimmt NICHT ausgedacht hat, warscheinlich auch unhöflich behandelt.
Und wo darf sie sich beschweren ?? Nirgends. Sie muss es runterschlucken und lächeln .
Sorry aber sowas machen nur Menschen , die NICHT im Einzelhandel arbeiten .
Auch das sind nur Menschen und haben mal einen schlechten Tag . Und laufen warscheinlich nicht den ganzen Tag mit einem Lächeln auf dem Gesicht herum. Wir wissen ALLE nicht was an dem Tag ihr Problem war.
Mein Fazit dazu :
Lächeln , Nicken , Ar***Loch denken
Ich hatte schon einige Gutscheine auf denen deutlich stand:
"keine Barauszahlung möglich."
"Gültig ab Einkaufswert"
"Restbetrag kann nicht ausbezahlt werden"
"Gültig ... ausgeschlossen für ..."
Entsprechend löse ich sie ein, wenn ich über den Betrag drüber komme.
Kaufe ich geplant weniger, nutze ich ihn nicht und löse ihn eben beim nächsten größeren Einkauf ein.
Dann habe ich keinen Ärger und Verkäufer keine Rechnerei, Prüferei und Klauselleserei.
Hallo!
Ich hätte das gekauft was ich wollte und den Rest 'verfallen' lassen 🤷🏻♀️