Hallo
Ich frage für eine Freundin.
Von ihrer Tochter der Freund (Asylsuchend mit Duldung) ist 22 und hat schon ziemlich viel auf dem Kerbholz.
Er ist vorbestraft, wegen mehreren Diebstählen, schwarz fahren etc....
Er hat vor 5 Wochen eine 6 monatige Haftstrafe erhalten, die zur Bewährung (2 Jahre) ausgesetzt wurde.
Nun ist er wieder straffällig geworden, gefährliche Körperverletzung....
Er hat seine Freundin zusammen geschlagen... 😥
Nun macht sich das Mädel Sorgen das er ungeschoren davon kommt.
Weiß jemand von euch, wie das Strafmaß jetzt aussehen könnte?
Wäre wirklich toll wenn da sich jemand ein bisschen auskennt....
Danke und liebe Grüße
Welches Strafmaß könnte kommen?
Vorab, die Erwähnung, es handle sich um einen asylsuchenden mit Duldung finde ich unnötig, weil der Umstand mit der Frage eigentlich nichts zu tun hat. Es sei denn, es ginge um eine mögliche Auswirkung auf das Asylverfahren, aber dem ist ja nicht so.
Ansonsten ist die Sache für mich im Grunde klar. Er ist einschlägig vorbestraft und während der Bewährungszeit straffällig geworden. Folglich sollte die Bewährung widerrufen werden. Heißt, er muss die sechs Monate absitzen und was an Strafe bezüglich der Körperverletzung dazu kommt. Alles vorausgesetzt der Tatsache - und das ist völlig wertfrei bemerkt -, dass ihm die gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden kann..
Danke für deine Antwort...
Sie war heute schon beim Arzt und es wurde alles dokumentiert.
Zeugen gibt es auch...
Die Erwähnung mit dem Aufenthaltsstatus, war bezüglich nur darauf, falls es auch zu einer Ausweisung kommt.
Wir wollten gerne das Gesamtpaket wissen, weil ich glaube (100% sicher bin ich nicht) das dies auch etwas damit zu tun hat.... Ich habe mal gelesen das straffällige Ausländer anstatt einer Haftstrafe, ausgewiesen werden.
Deswegen habe ich das erwähnt, ich finde das auch nicht schlimm, es ist ja nun mal so wie es ist.
Viele Grüße
Abschiebung kommt glaube ich nur bei einer Gesamtstrafe über 2 Jahre zum Zuge.
Die Bewährung wird widerrufen, er muss die 6 Monate absitzen, die KV kommt möglichweise nach Verurteilung obendrauf. Es kann aber auch sein, dass die Verhandlung oder das Urteil noch eine Weile dauern, so dass er nach den 6 Monaten entlassen wird - und die KV könnte theoretisch wieder eine Bewährung sein.
LG
Sorry aber dazu ne Aussage zu treffen ist schwierig. Wieso tut er nichts dafür das er sich anständig verhält? Seine Vergehen halte ich nicht für zielführend was seine Wünsche angeht. NEIN ich hab KEIN Problem mit jemand aus einem anderen Land, ich würde das gleiche auch bei einem Deutschen verurteilen!
Ela
Hallo,
da kann alles drin sein... 6 Monate Haft wg. Verstoß gegen die Bewährung plus die Körperverletzung, falls beweisbar. Kann auch sein, dass die Bewährung nur verlängert wird, alles schon erlebt.
Eine Ausweisung aufgrund dieser Vorfälle wird eher nicht stattfinden.
LG