Wehrpflicht Italien / Staatsangehörigkeit

Hallo!
Ich habe folgende Fragen:

1. Vater ist Halbitaliener mit deutscher und italienischer Staatsbürgerschaft. Mutter ist Deutsche. Alle leben und arbeiten schon immer in Deutschland. Welche Staatsangehörigkeit hat der ueheliche Sohn ( Vaterschaftsannerkennung liegt vor Geburt vor)?

2. Muss der Sohn zur Wehrpflicht nach Italien (ist aktuell abgeschafft, aber sollte es sie wieder geben und in Deutschland aber nicht, kann er dann nach Italien eingezogen werden?)

Danke!

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Der Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten, allerdings nur, wenn die Geburt dem italienischen Staat auch bekannt ist. Im Gegensatz z.B. zur Schweiz, so man nach dem 21. Geburtstag das Anrecht auf die Staatsbürgerschaft bei Geburt im Ausland verwirkt hat, wenn weder Angehörige noch man selbst die Geburt den Schweizer Behörden gemeldet hat, geht das in Italien offenbar unbeschränkt lange.

Zur Wehrpflicht: Es ist ja hypothetisch, wie ein italienisches Gesetz zur Wiedereinführung der Wehrpflicht aussähe, also wer alles gehen müsste.

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Danke für die Antwort. Die Geburt wurde nicht gemeldet. Ich sehe auch keine Vorteile in beiden Staatsbürgerschaften sofern er nicht irgendwann dort hinziehen möchte. Er ist aktuell 3Jahre...

Ich mache mir eher um die Nachteile Sorgen, wie eben, dass er dort zum Wehrdienst müsste. Das wäre ein Ding: man ist durchs Blut italienischer Staatsbürger, aber lebt in Deutschland, ist hier geboren und hat nichts mit Italien am Hut, nur eben, dass der Vater beide Staatsangehörigkeiten hat, obwohl er selbst nur halber Italiener ist. Und trotzdem könnte es womöglich sein, dass mein Sohn...sollte die Wehrpflicht oder ein Ersatz wie Zivildienst in Italien wieder eingeführt werden, einberufen wird und man hier in Deutschland rausgerissen wird oder ggf alternativ eine Strafe zahlen.

Kann man denn aktiv irgendwie die Staatsangehörigkeit ablehnen? Aber dann weckt man schlafende Hunde, denn aktuell wurde die Geburt ja nicht gemeldet, also wohl am Besten nichts machen??

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Naja, ich halte das für eher unwahrscheinlich, aber 100% ausschliessen kann man es natürlich nicht. Ich würde Staatsbürgerschaften grundsätzlich immer mitnehmen. Immerhin wird sich euer Kind später dann auch in Italien aufhalten dürfen, selbst wenn es keine Personenfreizügigkeit in der EU mehr gibt.

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