Sohn der Nachbarin

Hallo
Ich hab da ein Problem eher eine Frage mit der ich mich zur Zeit beschäftige und mir einfach keinen Rat weiß.

Es geht um den Sohn meiner Nachbarin, diese ist 85 und ihr Sohn ist 44. Er hat mir seine Ängste erzählt, seine größte ist, dass seine Mutter stirbt und er auf der Straße landet. Er ist stark sehbehindert und nimmt lebenswichtige Medikamente zb Blutverdünnung. Er hat zwar noch Geschwister, aber die wollen von ihm nichts wissen, da er auch manchmal ein echter Ar*** sein kann und so emphatisch wie ein Stein auf andere Wirkt. Er kennt die einfachsten Sachen nicht, wie man sich eine Wohnung mietet, Amtsgänge kennt er gerade wie man den Perso verlängert. Sie wohnen in einem Mietshaus und er bekommt eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente. Wir würden ihm gerne helfen, wenigstens in so weit an welche Stellen oder Ämter er sich wenden kann um nicht unerwartet vor dem aus zu stehen. Wir können ihn leider nicht aufnehmen da wir keinen Platz haben. Könnt ihr mir weiterhelfen, eventuell auch mit Links wo man sich hinwenden kann? Die Gemeinde kann erst helfen wenn es soweit ist und er sich bei der Obdachlosenstelle meldet, aber soweit wollen wir es erst gar nicht kommen lassen.
LG Eule (bitte erwartet keine Antworten von mir ich habe alles gesagt was ich weiß, danke)

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Am besten kümmert er sich schonmal um einen WBS, damit er Anspruch auf eine entsprechende Wohnung hat.

https://wbs-rechner.de/

Und ansonsten sollte er sich mal beraten lassen, zB von der Caritas

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/hilfeundberatung

Planet Wissen hatte mal interessante Infos zum Thema Obdachlosigkeit/Wohnungslos

https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/wirtschaft/armut_in_deutschland/hilfe-fuer-wohnungs-und-obdachlose-100.html

Die Frage ist auch: inwieweit ist er ohne seine Mutter "lebensfähig"? Vielleicht wäre er besser in einem betreuten Wohnen aufgehoben?
Andererseits ist die Einnahme von Blutverdünner und eine Sehbehinderung ja kein Grund so "weltfremd" zu sein 😳
Entweder ist da noch mehr (geistige Behinderung? ) oder es ist Bequemlichkeit/Faulheit.

Ich bin ganz ehrlich, auch wenn es hart klingt: aufnehmen würde ich ihn auch nicht 🤷🏼‍♀️

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Stimme ich komplett zu.
Bloß nicht in die eigene Wohnung aufnehmen.

An die TE:
Was macht der Sohn denn den ganzen Tag? Hat er eine Arbeit? Kann er zumindest grob mit Geld umgehen?
In diese Richtung sollte er auch mal schauen.
Da muss ja echt auch geistig was sein, sonst wäre er doch nicht ganz so weltfremd.

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Super #danke Dir herzlichst, habe die Links an ihn weitergegeben.

Noch was zu ihm, er ist nicht geistig Behindert oder gar zurück geblieben, so wirkt er ganz normal. Vielleicht etwas naiv und ja auch ziemlich faul.

Er hat mir erklärt das er sich die Miete mit seiner Mutter teilt 400€ mit NK und er 500€ Rente bekommt. 800 Euro mit Nebenkosten ist bei uns hier recht günstig und einen Mietvertrag gibts keinen, das wurde noch per Handschlag von den Vätern gemacht und dessen Sohn hat es so übernommen, Landleben halt.

Eigentlich wollte er vor 20 Jahren ausziehen, aber dann wurde sein Vater schwer krank und er kümmerte und pflegte ihn bis vor 3 Jahren als der Vater starb und jetzt ab dieser Zeit wollte er seine Mutter nicht alleine zurück lassen, klar das er da weltfremd ist und seine Mutter ist noch sehr rüstig.

Er geht jedenfalls morgen aufs Bürgeramt wegen dem WBS und einen Termin bei der Caritas haben wir erst in 8 Wochen bekommen, aber wenigstens schon mal ein Anfang.

LG Eule

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Es gibt extra Betreuer für sowas. Entweder Ehrenamtlich oder von Gericht zugewiesen. Die helfen ihn dann bei allem wo er Probleme hat

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die Wohnung läuft nur auf die Mutter? Sie sollte ihn im Mietvertrag mit eintragen, dann kann der Vermieter nicht kündigen, er bekommt die Wohnung bezahlt und eine Vollzeit Betreuung

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Kommt auf die Größe der Wohnung an!
Pauschal ist die Aussage falsch.
Auch bekommt man nicht sofort einen Betreuer!

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die Nachbarin wohn schon ganz lange da, und zahlt sicher sehr wenig Miete, es wird garantiert übernommen, wenn er mit im Mietvertrag ist, gilt die Laufzeit es Mietvertrags, die Kündigungsfrist könnte bis zu 10 Jahren betragen

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Ans Amtsgericht wenden wegen einem Betreuer.
Am besten jetzt schon!

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Stellt einen Antrag auf gerichtliche Betreuung beim Amtsgericht. Schildert die Lage, dass die Mutter sehr alt ist, wahrscheiblich krank/ pflegebedürftig, dem Sohn aufgrund seiner Krankheit Einschränkungen Behinderungen zukünftig Obdachlosigkeit droht und er auch offen kommuniziert, dass er die existenzsichernde Amtsgänge kognitiv nicht alleine bewältigen kann und sich aus Hilflosigkeit an euch gewandt hat. Formuliert es wahrheitsgemäß aber drastisch! Dann wird er vom Amtsgericht zu einer Anhörung gelandet, dort wird mit ihm über seine Situation gesprochen. Wenn die Bedürftigkeit erkannt wird, wird er gefragt werden, ob er einer Betreuung zustimmt. Das sollte er unbedingt tun. Dann bekommt er vom Gericht eine Person an die Seite gestellt, deren Aufgabe es ist die Existenz mit Anträgen und Amtsgängen und dass die Miete überwiesen wird und so soweit abzusichert, dass er eben nicht hilflos auf der Straße landet. Außerdem kann er sich dann mit Fragen und Problemen, Briefpost etc. immer an diesen Betreuer wenden. Wie viel der macht und wie gut das funktioniert ist aber auch abhängig vom Verhalten des Betreuten. Wenn der z.B. wichtige Post bekommt und diese nicht öffnet, weiterleitet oder nachfragt, kann halt sich da mal was schiefgehen... logisch, aber der Betreuer ist immer eine konstante Stelle wo man sich hinwenden kann. Das zweite. Geht zur Caritas. Die Caritas kann euch in allen solchen existenzsichernden Fragen kostenfrei beraten und hat ein großes Netzwerk. Absolut zu empfehlen, um Unterstützung zu bekommen. Vielleicht wäre ja auch eine Wohngruppe etwas für ihn?

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Hallo, man könnte beim Vermieter nachfragen, ob nicht er jetzt schon die Wohnung als Hauptmieter übernehmen kann. Dann steht er zumindest nicht auf der Straße.
Ansonsten wüßte ich nicht, was er jetzt schon groß machen kann.
Auf der Straße wird er auch nicht gleich landen, da kümmert sich sicher auch die Gemeinde dann darum, dass er, falls er die Wohnung nicht behalten kann, irgendwo unterkommt.
Besser wäre natürlich, er würde jetzt schon nach einer kleinen, leistbaren Wohnung schauen, aber wenn er da nicht selber aktiv wird, kann man nicht viel machen.

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Vielleicht hat die Mutter schon im Vorfeld etwas in die Wege geleitet was im Falle ihres Todes mit ihm passieren soll. Habt ihr mit ihr gesprochen?
Wer weiß was er euch erzählt.
Mein erster Weg wäre ein Gespräch mit der Mutter. Entweder ist alles geklärt oder ihr sucht mit ihr gemeinsam nach Lösungen. Ein paar gute Möglichkeiten wurden bereits genannt. Die Frage ist aber immer noch ob er alleine in einer Wohnung überhaupt zurecht kommen würde oder ob eine entsprechende Einrichtung die bessere Wahl ist.

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"Wer weiß was er euch erzählt."

Dachte ich auch.

TE: Genießt die Aussagen eures Nachbarn mit etwas mehr Vorsicht. Die Tipps und Links in diesem Strang sind super. Holt ihn euch niemals in die Wohnung - das ist nicht eure Aufgabe und würde euer Leben komplett auf den Kopf stellen. Ist immerhin ein "Fremder". Sorry für die nüchternen Worte.

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Keine Ahnung, welche Stelle zuständig ist (das könnt ihr bestimmt bei Charitas und Co. erfragen), aber eine Tante meines Mannes ist ähnlich "lebensunfähig". Sie arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte und wohnt in so einer Art betreutem Wohnen. Sie ist nicht in dem Sinne behindert, hat nur ein paar Umwege in ihrem Leben eingeschlagen und kommt alleine mit ihrem Leben nicht zurecht. Ihr Bruder ist als Betreuer eingesetzt.

Es gibt also Hilfe für solche Menschen, die aus verschiedensten Gründen durch's Raster fallen. Auf der Straße muss der Sohn deiner Nachbarin nicht landen.
Wo genau ihr diese Hilfe beantragen könnt, weiß ich jedoch leider nicht.

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Im Netz hab ich dies gefunden https://www.ludwigsburg-sind-alle.de/kontakt/ dabei habdelt es sich um die Lebenshilfe mit der ihr ein Termin ausmachen könnt um ein Gespräch zu führen, sodass ihm geholfen werden kann.

Was ich auch herausgefunden habe ist, das es in BW wohl nur hilfe gibt wenn man tatsächlich in der Situation Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit ist und nicht schon im voraus. Den WBS kann er beantragen gilt aber nur 1 Jahr und kostet um die 30€.

Einige Gemeinden empfehlen sogar damit zu warten bis man wirklich umziehen möchte und diesen nicht aus reiner Vorsicht beantragt, es gibt Schnellverfahren zur Erteilung des Bescheids.

Ich denke mal wenn die Mutter noch einige Jahre leben wird dann erübrigt sich das Ganze eh und warum sollte der Sohn sich eine eigene Wohnung nehmen, wenn er seit 44 Jahren bei Mutti wohnt.

Deswegen einen Termin mit der Lebenshilfe vereinbaren und einen Plan erstellen falls der Tag X kommt und damit keiner im Regen steht.

LG Marina