Hallo.
Ich hätte einige Fragen da ich mich nicht so auskenne, und am Telefon die Mitarbeiter mich anscheinend alle nicht richtig verstehen was ich wirklich meine.
Da ich ab Dez.21 Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalte, steht in meinem Bescheid drin das ich künftig die Miete selbst bezahlen soll, für meinen Vermieter. Alles kein Problem, das habe ich jetzt bereits getan, aber für Februar und von meinem Ausbildungsgeld. Ich habe im Dez. weder Leistungen noch Ausbildungsgeld bekommen. Ich habe dann angerufen und alles geschildert, dann so am 7.01.22 habe ich einen Brief erhalten wo drin steht;
Mehrfertigung
Erstattungsanspruch und Ersatzanspruch
im schreiben vom 25.11.2021 habe ich für
meine Daten
einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.
Der Obengennanten und den mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter **** für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII bewilligt.
Sie hat jedoch Anspruch auf Ausbildungsgeld für den oben genannten Zeitraum.
Es besteht insoweit ein Erstattungsanspruch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 487,00 Euro.
Das war bereits am 07.11.22 und bis jetzt ist noch nichts da. Ich bin mit meiner Miete jetzt einmal im Rückstand, und habe das schon etliche male Angesprochen.
Was kann ich tun und was kann ich aus dem Brief rauslesen?
ich danke für eure Hilfe
Erstattungsanspruch und Ersatzanspruch
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?
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Besser nicht zum Obi, sondern zu jemanden, der sich damit auskennt.
Also zu einer Beratungsstelle, oft bei AWO, Caritas oder Diakonie angesiedelt.