Vormund krank

Hallo ihr Lieben.

Weiß jemand wie das geregelt ist wenn der Gesetzliche Vormund erkrankt und sich jetzt akt. z.B. nicht um seinen Mündel kümmern kann.

Kann dieser eine Vollmacht machen oder muss er es dem JA melden und die klären weiteres ?

Liebe Grüße