Hallo zusammen,
mein 5jähriger Sohn ist nach dem Kindi an einem parkenden Auto vorbei geschrammt und hat einen ordentlichen Kratzer verursacht. Ich habe mich noch mit einer anderen Mama kurz unterhalten und er war schon um die Ecke voraus gefahren. Wir haben es unserer Versicherung gemeldet die den Schaden aber abgelehnt hat mit der Begründung er sei noch unter 7 und die Aufsichtspflicht sei nicht verletzt worden?
Das kann ich so nicht wirklich verstehen. Ich google mir die Finger wund aber das mit der Aufsichtspflicht ist wohl immer recht schwammig und kommt mir eher wie Willkür der Versicherungen vor die nicht zahlen wollen. Was genau ist denn in dem Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Er war doch außer Sichtweite von mir.
Vielleicht hat mir jemand einen Rat. Will auf jeden Fall versuchen da weiter zu kämpfen.
Danke euch
Aufsichtspflicht verletzt?
Was genau ist denn in dem Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Er war doch außer Sichtweite von mir.
Wenn ich deinen Text richtig verstehe, hast du ja in dem Moment deinen Sohn nicht mehr im Blick gehabt und konntest nicht einschreiten , bevor was passiert.
Das verstehe ich unter Aufsichtspflicht verletzt.
Lg
>>>Das verstehe ich unter Aufsichtspflicht verletzt.<<<
Ist es aber nicht.
"""Dabei gelten laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze (Urteil vom 24. März 2009, Az. VI ZR 51/08): Kleinkinder bis zum Alter von vier Jahren müssen in der Wohnung nicht ständig beobachtet werden. Es reicht, wenn die Eltern in Hörweite bleiben. Ab einem Alter von vier Jahren dürfen Kinder ohne ständige Überwachung im Freien spielen. Ein gelegentlicher Kontrollblick der Eltern (alle 15 bis 30 Minuten) ist hier ausreichend, damit sie bei Bedarf eingreifen können."""
Diese Ausführungen gelten aber nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr. In diesem Bereich wurden andere Grundsätze aufgestellt.
Das mit der Aufsichtspflicht ist aber tatsächlich so eine Sache. Die ist nämlich abhängig vom Alter, der Einsichtsfähigkeit und der konkreten Situation. Manche Unfälle kann man nicht verhindern, auch wenn direkt daneben steht. Und von einem 5jährigen kann man mehr Einsichtsfähigkeit erwarten als von einem 3jährigen. Es gibt keinen Katalog, der festlegt, in welchem Alter, in welcher Situation wie beaufsichtigt werden muss. Da gibt es höchstens Gerichtsurteile, an denen sich orientiert werden kann. Ich würde Dir raten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Und: Nimm' Deliktunfähigkeit in Deine Haftpflicht auf. Das erspart allen Beteiligten viele Nerven - und Geld.
Grüsse
BiDi
"Vielleicht hat mir jemand einen Rat. Will auf jeden Fall versuchen da weiter zu kämpfen."
Löblich, aber das würde ich der anderen Partei überlassen. Die Versicherung arbeitet an der Stelle in Deinem Interesse.
Wurde schon gesagt: es gibt Versicherungen die zahlen trotzdem. In dem Zuge kannst Du gleich mitversichern, dass deine Versicherung zahlt wenn die Gegenseite gar keine Haftpflicht hat.
Meiner Meinung nach hast du die Aufsichtspflicht verletzt, da er schon um die Ecke war. Dein Kind ist 5 und ist ohne dich um die Ecke gefahren. Verstehe die Versicherung nicht.
Rechtlich gesehen musst du für den Schaden nicht aufkommen.
Hallo,
Du widerspricht dir.
Wenn du der Ansicht bist, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dann muss die TE auch rechtlich für den Schaden aufkommen.
VG
Nein, rechtlich muss sie privat nicht! Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss sie es privat auch nicht. Der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen.
Hallo,
zunächst ist hoffentlich klar, dass du selbst im Ergebnis nichts zahlen musst. Egal ob Aufsuchtsverletzung oder nicht.
Es geht also nur um die Frage, ob der Geschädigte Geld von Deiner Versicherung erhält oder gar nicht bekommt.
Wenn keine Zahlung ohne Aufsichtspflichtverletzung bei deliktsunfähigen Kindern mitversichert ist, erhält der Geschädigte nur Geld wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast (löd wenn es dann den Nachbarn trifft den man gut kennt).
Und das ist eine Frage des Einzelfalls.
Wenn du also eine Zahlung durch deine Versicherung willst (auch wenn du im Ergebnis selbst nichts zahlen musst) :
Hast du der Versicherung mitgeteilt, dass du wegen der Nachbarin abgelenkt warst und deswegen dein Kind aus den Augen verloren hast. Ansonsten hättest du dein Kind an der Ecke durch Zuruf gestoppt und sicherlich das dann sichtbare Abkommen nach rechts oder links gegen den Pkw durch Zuruf verhindern können?!
Das könnte schon eine Aufsichtspflichtverletzung darstellen.
Sollte der Geschädigte Geld von dir wollen und z. B. klagen gib das an deine Versicherung weiter. Die kümmert sich dann um alles. Dich kostet das rein gar nichts (außer bei einer Zahlung ein evtl. vereinbarten Selbstbehalt im Schadensfall). Du kannst dich also entspannt zurücklehnen (außer du kennst den Geschädigten und der ist auf dich sauer).
VG
Zitat: Sollte der Geschädigte Geld von dir wollen und z. B. klagen gib das an deine Versicherung weiter. Die kümmert sich dann um alles. Dich kostet das rein gar nichts (außer bei einer Zahlung ein evtl. vereinbarten Selbstbehalt im Schadensfall). Du kannst dich also entspannt zurücklehnen (außer du kennst den Geschädigten und der ist auf dich sauer).
Dies setzt aber voraus, dass die Haftung gemäß §832 BGB von der Versicherungspolice gedeckt ist.
Wer sagt, dass sich bei einer Klage gegen die TE die Versicherung alles übernimmt (also während des Verfahrens)?
Hallo,,
"Zitat: Sollte der Geschädigte Geld von dir wollen und z. B. klagen gib das an deine Versicherung weiter. Die kümmert sich dann um alles. Dich kostet das rein gar nichts (außer bei einer Zahlung ein evtl. vereinbarten Selbstbehalt im Schadensfall). Du kannst dich also entspannt zurücklehnen (außer du kennst den Geschädigten und der ist auf dich sauer).
Dies setzt aber voraus, dass die Haftung gemäß §832 BGB von der Versicherungspolice gedeckt ist."
Das ist richtig. Und für mich bis dato immer der Fall.
Mir wäre nämlich vollkommen unbekannt, dass es überhaupt eine Haftpflichtversicherung gibt, wo dies nicht mit abgedeckt ist bzw. die Aufsichtpflichtverletzungen von eigenen Kindern explizit ausschließt?
Das wäre für mich extrem unplausibel und extrem ungewöhnlich und ich habe davon noch nie gehört. Deshalb auch meine Aussage.
Kennst du tatsächlich eine wo das nicht der Fall ist? Eine Antwort wäre hilfreich, da ich gerne dazulerne.
LG
Du weißt schon, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht (auch bei Eltern) auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann?
Die Aufsichtspflicht ist „schwammig“ definiert, weil sie tatsächlich abhängig ist von den Umständen und von den Individuen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist ganz selten tatsächlich gegeben.
Ich lese das in deinem Post so:
Dein Kind ist mit seinem Fahrrad (?) auf dem Fußweg vorausgefahren und hat dabei offenbar ein parkendes Fahrzeug unabsichtlich geschrammt.
Das ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Da hat die Versicherung recht. Ein 5-jähriger braucht nicht die Dauerüberwachung der Eltern. Kinder sollen schließlich selbstständig werden. Dazu MÜSSEN sie auch mal die Sichtweite der Eltern verlassen.
Dein Kind hat sich offensichtlich schon öfter im vorher abgesprochenen Rahmen, auf einer bekannten Strecke allein im Straßenverkehr (auf dem Fußweg) bewegt. Schon allein die Tatsache, dass du dein Kind vorausschickst und dich selbst vollkommen sicher und beruhigt im Kindergarten noch mit der Mama unterhältst, zeigt dass du nicht mal im Traum daran denkst, dass etwas passieren könnte. Offensichtlich ist dein Kind bereits sehr selbstständig und ein sehr guter Fahrradfahrer.
Tatsächlich musst du nicht zahlen, denn du hast nichts falsch gemacht. Dein Kind ist noch deliktunfähig und da müsst ihr/ euer Kind auch nicht zahlen. Der Geschädigte Eigentümer des Fahrzeugs bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Grundsätzlich empfehle ich euch eure Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen, die Deliktunfähige inkludiert. Da umgehst du den ganzen Mist. Ihr seid einfach falsch versichert.
Strafrechtliche Konsequenzen? Ich hoffe, du meinst aber nicht §171 StGB (weil dies etwas ganz anderes ist), oder meinst du unechte Unterlassungsdelikte?
Hallo,
Du solltest dann aber schon mit darüber aufklären, dass es hier keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt und Du nur allgemein erläutertst, dass es andere Konstellationen geben kann wo das der Fall sein könnte.
VG
Einfach genau gucken, was hier ihr in der Haftpflicht drinnen habt. Ich habe damals auch Schäden eingeschlossen, die Kinder unter 7 Jahren anrichten, denn das kann doch mal teuer werden und ich selbst wäre als Geschädigte doch sehr erbost auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen, wenn ein anderes Kind mir einen Schaden zufügt.
Rein praktisch, Aufsichtspflicht verletzt oder nicht, stellt es sich doch so dar: die Versicherung sagt nein und das Problem ist für die TE damit vorerst erledigt.
Will der Geschädigte Geld muss er seine Ansprüche durchzusetzen. Das ist mit Kostenrisiken für den Geschädigten verbunden und auf keinen Fall Aufgabe der TE. Sie sollte nicht gegen ihre eigene Versicherung arbeiten, denn das kann nach hinten losgehen.
Möchte die TE nicht, dass der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt, dann muss er entweder selber tätig werden oder die beiden einigen sich ohne die Versicherung. Z.B. indem die TE 50% des Schadens ohne Anerkennung einer Schuld übernimmt.
Wenn die Gegenseite ihr Schaden ersetzt haben will, wird die Gegenseite diese Forderung gegen die TE geltend machen, zunächst außergerichtlich (evtl. über einen Anwalt) und dann gerichtlich gegenüber der TE. Das Thema ist für die TE nicht erledigt. Beklagter wäre in diesem Fall die TE und nicht die Versicherung. Wenn die Gegenseite noch Rechtsschutz hat, wird sie dies auf jeden Fall machen.
Da wesentliche Punkte für die Beurteilung einer Haftung nach §832 BGB fehlen bzw nicht mitteilt wurden, kann hier keine endgültige Beurteilung erfolgen.
Hallo,
das Thema ist für die TE finanziell erledigt. Und darum gehst es im Kern.
Da einzige was auf sie zukommen kann, ist das sie bei einer Klage persönlich geladen wird um informatorisch bei Gericht angehört zu werden.
Nichts also was einem auch nur eine schlaflose Nacht kosten sollte, denn das Ergebnis der Klage spielt für die TE keine Rolle.
LG