Geblitzt und Rechtschutz??

Hallo!!!

Mein Freund wurde gestern Abend geblitzt. 30er-Zone mit festem Blitzer. Mein Freund kennt diesen Blitzer und er war so in Gedanken, dass er ihn vergessen hat. :-) So, wahrscheinlich war er über 50km/h schnell.
Wir warten nun auf den Anhörungsbogen.

Meint ihr, ein Widerspruch bringt was? Ausserdem sind wir rechtschutz-versichert. Hat er eine Chance? #schwitz

Bitte jetzt keine Moral-Apostel! Ich möchte nur ein paar Erfahrungen von euch.

#danke
Ina

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:-D der schönste rechtsschutz nutz dir da garnix.


anwalts und gerichtskosten wegem verkehrsdelikte werden nicht mehr vom rechtschutz gedeckt. ruf an - die geben dir auskunft.

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Bist du dir da ganz sicher???
Also ich behaupte ganz ganz doll das Gegenteil! Wäre es so, dann würde ich ab sofort arbeitslos sein, denn ich arbeite in einer Anwaltskanzlei, die sich auf Verkehrsrecht und OWi-Sachen spezialisiert hat. Und wir bekommen höchstens Absagen von RSV-Gesellschaften, wenn die Mandanten nicht verkehrsrechtlich versichert sind oder dann für die nächstinstanzlichen Schritte (Rechtsmittel etc).

Und wenn ich hier immer lese "ruf deine Versicherung an, die sagen dir schon Bescheid", dann bekomme ich 'nen Hals. Denn die Versicherungen werden bei solchen Sachen immer zum Negativen (quasi Nichts-Dagegen-Machen) raten, kostet ja Geld...

LG Jana

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Ich muß Jana Recht geben.
Ich arbeite auch in einer Anwaltskanzlei und bei OWi-Sachen übernimmt die Verkehrsrechtsschutz die Anwaltskosten. Ist ja eine Fahrlässigkeit und keine Vorsatztat.

Kenne ich auch von meiner eigenen Bußgeldangelegenheit. #hicks

Ein Widerspruch in OWi-Sachen lohnt sich z. B. bei einem absoluten miesen Bild oder wenn ein Defekt am Blitzer vermutet wird, evtl. der Eichschein abgelaufen ist etc.
Das kann meistens nur eine Akteneinsicht klären, die allerdings auch nur ein Anwalt erhält.

Liebe Grüße

Ina

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Er hat mist gebaut-dann muss er dazu stehen
zahlen und fertig-wie will man sich da rausreden....

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Hallo!

Was will er denn als Argument angeben für den Widerspruch?
``War in Gedanken und habe den Blitzer vergessen...`` :-p

Ich glaube, da wird er in den sauren Apfel beißen und die Strafe bezahlen müssen.

Die Rechtschutzversicherung tritt meines Wissens in so einem Fall nicht ein - hat ja keinen Aussicht auf Erfolg...!

Gruß
M.

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Tja... da muss er wohl zahlen.

Selbst Schuld.

Er weiß, dass sich dort ein Blitzer befindet und fährt in einer 30er Zone 50!!! Km/h zu schnell.

Ich hoffe nicht, dass da eure Versicherung einspringt (wird sie bestimmt auch nicht machen). Macht euch da nicht lächerlich. Er war in Gedanken. Owei #augen

Da hat er eine saftige Strafe verdient!

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Ein Widerspruch bringt manchmal nur was, wenn er auf dem Foto nicht erkennbar ist. Oder aber wenn er sich in dem Bereich befindet wo er den Führerschein für eine Weile abgeben müsste, da lässt sich dann über eine Geldstrafe verhandeln (statt Führerscheinabgabe). Ansonsten sollte er es einfach hinnehmen und bezahlen.

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Nur zum besseren Verständnis:

Ist er jetzt über 50 km/h zu schnell gefahren, also mit ca. 80, oder ist er ca. 50 gefahren?

Mit 80 durch eine 30-Zone kann ich mir nicht vorstellen.

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hallo!

natürlich ist er über 50km/h gefahren, nicht 80. :-)

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Hallo,

ein Widerspruch kann man immer einlegen. Es kann ja sein das der Blitzer schon länger nicht geeicht war und somit die "falsche" Geschwindigkeit angibt. Passiert kann nicht so selten.

Oft sind die Fahrer nur schlecht zu erkennen. Daher kann sich ein Widerspruch schon lohnen.

Ob die RS zahlt, kommt auf den Vertrag an. Schau mal nach was gezahlt wird.
Wenn ihr noch nie einen Versicherungsfall hatte und alle Versicherung bei dieser Gesellschaft habt, zahlen die eher, als wenn ihr schon mehrere Versicherungsfälle hatte und sonst keine Versicherung bei denen habt. Macht jedenfalls die LVM so.

LG
Blume82

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Ist Quatsch!

Blitzgeräte werden sehr oft geeicht - hat mir der Mann von Eichamt bestätigt!

Wenn man behauptet, man wisse nicht, wer der jenige auf dem Foto sei (macht sich gut bei Firmenwagen, die Mitarbeiter einfach so nutzen können), dann präsentieren sie Dir ein neues Foto - vergrößert und hoch aufgelöst. Da ist garantiert zu erkennen, wer das ist!!!

Rechtschutzversicherung ist da, um Dir zu Deinem Recht zu verhelfen. Wenn jemand zu schnell fährt, ist er nicht im Recht, da gegen ein Gesetz verstößt! Also kann man die Versicherung in diesem Fal nicht gebrauchen.



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Schön das du genau weißt das alle Blitzer in Deutschland geeicht sind, da musste du alle Gemeinden und Polizeistelle in Deutschland aufgefordert haben dir sämtliche Eichberichte zuzuschicken.

Woher weißt du das jeder auf jeden Bild erkannt wird. Du musst Hellseher sein. Für einen großen Teil wird das schon stimmen, aber nicht für jeden der in Deutschland geblitzt wird.

Woher weißt du was in MEINEM oder in dem VErsicherungsvertrag von ersten Dame steht. Stelle dir vor meine RS zahlt Widersprüche in Bußgeld und Owisachen. Ist nämlich ein Vertragspunkt, dafür zahlt meine RS keine Mietsachen. Es kommt darauf an was du versichert hast und ob du pünktlich gezahlt hast. Einige Versicherung zahlen bei neuen Verträgen keine Owi und Bussgeldsachen mehr, aber wenn du das noch im Vertrag hast, müssen sie es zahlen.

Blume82

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#danke

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Hallo Ina,

ich würde es auch in jedem Fall probieren, natürlich nur, wenn ihr verkehrsrechtlich versichert seit. Wie heißt es so schön probieren geht über studieren...

Muss meiner einen Vorrednerin nämlich Recht geben, manchmal sind die Blitzer nicht geeicht oder die Fotos so schlecht, dass man echt nicht erkennen kann, wer denn nun wirklich gefahren ist, dein Freund oder der Freund deines Freundes oder du? Wer weiß das schon *ironisch zwinker* Also wie gesagt, wenn ihr eine RSV für Verkehrsrecht bzw. OWi-Sachen habt, dann probiert es.

Falls du Fragen haben solltest bzw. einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt benötigst (arbeite da), dann meld dich einfach mal über meine VK.

Bis dahin alles Gute
Jana

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Er durfte 30, ist 50 und ist dabei erwischt worden....wo ist das Problem? Einfach zahlen und das nächste mal an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.