Wir sind vor kurzem nach Deutschland gezogen. Ich habe gehört, dass es möglich ist, ein Parkverbot in der Nähe des Hauses zu kaufen. Stimmt das? Wie kann man das machen? Wie viel kostet es? Ich bin mir nicht sicher, wo ich Rat suchen kann.
Parkverbot in der Nähe des Hauses
Es gibt die Möglichkeit, eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung zu beantragen. Diese berechtigt einen dann, ein Halteverbot für z.B. einen Umzug aufzustellen. Ein Halteverbot auf Dauer zu „kaufen“ gehst allerdings nicht. Es gibt noch Anwohnerparken. Dazu müssen aber von der Stadt Anwohnerparkzonen ausgewiesen werden und man kann dann einen Parkausweis bei der Stadtverwaltung beantragen.
Wir haben für unseren Polterabend sogar die ganze Straße vor unserem Haus sperren lassen. Es war eine kleine Gebühr plus die Schilder/Lampen. Die Schilder/Lampen gab es umsonst beim Bauhof. Solange jeder Nachbar zu seinem Haus kommt ist das gar kein Problem. Es ist auch keine Hauptstr.
Man kann in D sehr viel beantragen. Wenn es temporär ist, z.B. für einen Umzug, dann ist das sicherlich kein Problem. Frühzeitig zur Gemeinde gehen, nachfragen, Formular ausfüllen. Schilder besorgen und gut ist. Sollte ein dauerhaftes Parkverbot installiert werden, dann ist dies prinzipiell auch möglich. Das muss dann natürlich im Gemeinderat beschlossen werden. Das sind Mehrheitsbeschlüsse. Wenn die Mehrheit gegen ein dauerhaftes Parkverbot ist, dann gibt es auch keins.
Das mit den Mehrheitsbeschlüssen ist so aber nicht ganz richtig. Beschließen kann der Rat viel, die Entscheidung trägt aber die Verkehrsbehörde. Außerdem müssen auch die Voraussetzungen der StVO erfüllt sein. Man kann nicht einfach nach Lust und Laune dauerhafte Haltverbote aufstellen.
Aber Straßenfeste mit Straßensperrung und Haltverboten geht natürlich.
Der Bürgermeister bzw Oberbürgermeister ist die vorstehende Amtsgewalt in einer Gemeinde welche sich auch die Verkehrsbehörde unterzuordnen hat. Durch Beschluss des Gemeinderates und zustimmung des Bürgermeisters steht der Umsetzung nichts mehr im Wege, jedenfalls auf Gemeindeboden.
Nein, geht nicht.
Lediglich Schwer -(st)- behinderte, mit einem Ausweis und entsprechenden Merkmalen können dies beim Straßenverkehsamt beantragen. Es wird dann im Einzelfall geprüft und eingerichtet, auch dafür gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die Hürden sind sehr hoch, insbesondere wenn es sich um eine Haupt, oder Durchgangsstraßen handelt, ein Bus verkeht usw.
Vielleicht meinst Du einen Anwohnerparkausweis??
Was meinst Du denn genau mit "Parkverbot in der Nähe des Hauses"?
Möchtest Du für Euch einen eigenen Parkplatz für Euch? Oder möchtest Du, dass da generell nie jemand parkt in der Nähe? Für einen begrenzten Zeitraum, einmalig oder für immer?