Wer ist schuld ? Ich oder Verkäuferin ?

Hallo, war gestern mit meinem Sohn in einem spielzeugladen um Geschenke für seinen Geburtstag zu besorgen. Habe ein großes Paket in den Einkaufswagen gelegt mit der Rückseite nach oben damit der kleine das nicjt sieht. Bin dann ein mal zur Kasse und hatte nach einem Preis von einem anderen Artikel gefragt und zu ihr gesagt dass er es nicjt sehen darf im Wagen und das ganz schön schwierig ist so 😀 dann sind wir noch etwas durch den Laden gegangen und anschließend wieder zur Kasse Um zu bezahlen ! Ein kleines Geschenk hatte ich in der Hand und legte es hin und sagte dann und dann noch den xxx was im Wagen liegt. Mein Sohn hat ein riesentheater gemacht in dem Moment und wollte aus dem Wagen dann ist mir zuvor noch aufgefallen dass meine Tasche mit seinem u Heft weg ist ich war komplett woanders mit dem Kopf. Die Dame sagte mir einen Preis ich gab ihr das Geld bar und ging auf dem Laden zum Parkhaus und fuhr los. Irgendwann dachte ich dann Moment wieso so wenig ich habe doch noch den xxx der eine wert von etwa 60€ hatte. Wusste nicht was ich machen sollte. Ist das Jett Diebstahl ? Alle sagen nein. Ich habe zu meiner Freundin gesagt dass ich es beim nächsten mal dort sagen werde da es etwas von mir entfernt liegt . Aber könnte ich in dem Fall angezeigt werden ? Es war nun wirklich keine Absicht von mir ! Und das Paket nicjt versteckt und auch nicht grad klein ! Es lag ja im Wagen und ich habe 2 mal drauf hingewiesen. Aber kann ja kaum auf Videoaufnahmen beweisen dass ich Uhr das 2 mal gesagt habe ..

Bearbeitet von Feodora
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Überlege nicht wer schuld ist, sondern fahr hin und bezahle die Ware. Ein ehrlicher Mensch macht das.

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So ist es.

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Sehe ich ganz genauso!#pro#pro
Also von daher; @Fragestellerin*Themeneröffnerin, gehe*fahre zurück und bezahle das Teil. Denn wie meine Vorschreiberin bereits angemerkt hat, das ist nur ehrlich.

Und von irgendeiner "Schuld" kann man da überhaupt nicht sprechen. Weder von Dir noch von der Verkäuferin. Und die Kunden*innen müssen einfach nur schauen, dass sie die Ware bezahlen - siehe weiter oben.

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Sowas kann passieren, und ich würde da mindestens anrufen und die Sache klären, wenn du da sobald nicht wieder hinkommst, im Notfall um eine Rechnung beten.
Wäre mir unangenehm, wenn die Verkäuferin wegen mir Ärger bekommt.

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Hm aber wer ist da schuld ? Würde das als Diebstahl zählen ?

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Nein, der Laden müsste beweisen, dass du mit Vorsatz gehandelt hast, und das war nicht der Fall.
Die Verkäuferin hats einfach verdattelt.

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Es ist kein Diebstahl, weil du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Nachdem du aber nun Bescheid weisst, dass du das Paket nicht bezahlt hast, wäre es nach Schweizer Recht eine unrechtmässige Aneignung, wenn du es nicht zurückgibst oder bezahlst; denn jetzt würdest du es dir vorsätzlich aneignen, im Wissen, dass es unrechtmässig ist. In Deutschland wird es sicher ähnlich sein.

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Ist hier bei uns in D ganz genauso. Und das vollkommen zu Recht.