Käufer will Auto zurückgeben

Hallo. Ich würde mal gerne eure Meinungen hören oder eventuell wissen, ob ihr auch Erfahrung damit habt. Falls nicht erwünscht, einfach löschen.

Und zwar habe ich mein Auto ( 2008 BJ ) vor über einem Monat verkauft. Pickerl bzw TÜV wurde frisch gemacht & alles was zu machen war, wurde gemacht. Nach drei Wochen haben sich die Eltern des jungen Herren gemeldet und gesagt, das die Einstiege auf beiden Seiten anscheinend so weich war, dass man mit den Finger reindrücken konnte, angeblich war er durch. ( Rost ). Jetzt sind natürlich überall Löcher drinnen, da sie die selber reingeschlagen haben. Vor 1 Monat hieß es die Kupplung sei kaputt, dann wars mal der Motor und jetzt angeblich ein Getriebelagerschaden. Wir haben so viel geredet mit denen, haben telefoniert und jetzt fordern sie, das ich die Reperaturen übernehme, sie das Auto zurückgeben oder sonst vor‘s Gericht gehen. Wie gesagt, Pickerl wurde frisch gemacht und auch die Fachwerkstatt meinte zu uns, dass bei denen noch nichts war & alles gepasst hat. Angeblich waren die Eltern jetzt schon bei über 3 verschiedenen Werkstätten & beim ÖAMTC, dort wurden zahlreiche Mängel festgestellt, aber eine Mängelliste haben wir noch nie erhalten.
Ich gehe natürlich zum Anwalt, aber habt ihr sowas schonmal erlebt? Das kann doch nicht sein?!
Was weiß ich, was die Leute in über einem Monat mit dem Auto anstellen - bei mir bzw uns hat alles immer gepasst, alles wurde gemacht und reperiert.
Das war übrigens Privatverkauf ohne Gewährleitung.
Was ist eure Meinung? Haben die eine Chance?!

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Wenn es einen Kaufvertrag gibt und du den Bericht vom Tüv noch hast, dann würde ich mich gar nicht weiter damit beschäftigen. Ich würde erst tätig werden, wenn tatsächlich mal was vom Anwalt kommt und bis dahin die Leute ignorieren.
Da du denen ja nichts verschwiegen hast und auch nicht vom Fach bist und der Tüv nichts bemängelt hat, ist das alles nicht dein Problem.

Wir haben auch mal ein Auto privat verkauft und paar Monate später kam ein Anruf von dem Verkäufer. Mein Mann hat höflich gesagt, dass die das Auto so gekauft haben, vom Tüv kein Mängelbericht vorlag und er somit selbst dafür verantwortlich ist. Haben danach nie wieder was gehört 🤷🏽‍♀️

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Den Bericht vom TÜV haben wir, so naiv wie wir waren, denen mitgegeben , leider original.
Die Werkstatt müsste das alles aber noch haben. Die Käufer haben auch bei der Werkstatt angerufen, doch die haben denen gleich gesagt das alles gepasst hat und was sie überhaupt wollen. Jetzt probieren die es halt wieder bei uns.

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Dann versuch dir den Bericht so schnell es geht zu besorgen und dann lehn dich zurück.
Mit dem Anwalt drohen erst einmal viele und meistens kommt dann nichts.

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Hallo,
habt ihr einen Kaufvertrag mit den Käufern abgeschlossen?
Normal gilt doch bei einem Privatverkauf, gekauft wie gesehen, ohne
Garantie und Rücknahme.
Frech ist ja auch, das sie den Zustand vom Fahrzeug verschlimmert haben
und es denn kaputt zurück geben wollen.
Das Auto ist 15 Jahre alt, was haben die erwartet?
Wobei momentan die Preise für alte Autos echt unverschämt sind.
Vielleicht denken Sie auch, das es zu teuer war?

LG
Sonja

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Danke für deine Antwort. :)
Ja haben wir, alles ohne Gewährleistung.
Zu teuer würde ich nicht sagen, war ein Golf 6 mit nichtmal 170.000 km, Pickerl war frisch, Auspuff war neu wie auch alle 4 Bremsen und auch sonstige Kleinigkeiten wurden gerichtet. Habe 6.000€ dafür bekommen.

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Mhm… wenn es wirklich so war, wie du beschreibst, würde ich mich entspannt zurücklehnen.

Und fürs nächste Mal: Kaufvertrag aus dem Internet rausziehen und dokumentieren. Immer alles schriftlich machen…

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Kaufvertrag war vom Internet bzw ÖAMTC , wurde auch mit ‚ohne Gewährleistung‘ unterschrieben

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Ja, habe ich schon erlebt. Ziemlich genau so, wie du es beschreibst. Die wollten den Preis drücken.

Die haben sich einen Anwalt genommen, wir auch, alles im Sande verlaufen.....

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Ging es vor‘s Gericht? Oder habt ihr viele Kosten gehabt dadurch?

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Nein, war außergerichtlich, die Einigung und die Kosten für den Anwalt hat die andere Seite übernommenen in dieser Einigung.

War nur nervig und viel Rennerei.

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Nein, die haben keine Chance. Gekauft wie gesehen. Mach dich zu einer Wand.
Die Leute probieren es immer wieder. Hatte ich auch mal - drei Tage nachdem die Kunden mit dem Fahrzeug davongefahren waren (inkl Registrierung auf eigenen Namen ppp.) kommt eine WA mit einer Beschwerde. Ich hatte a) nichts davon gewusst (wirklich nicht - und es war eh etwas Hanebüchenes - keine Ahnung, was die Bemerkung sollte) und b) denen vor Ort gesagt, sie dürfen sich Zeit lassen und das Fz. gerne gründlich und lange untersuchen. Da hiess es „Neiiin, alles suuuper!“ Na dann?? Ich wies die „Anschuldigung“ zurück und ignorierte alles weitere. Kam nichts mehr. Sie versuchen es einfach. Je weiter du darauf eingehst und die Türe öffnest, desto mehr versuchen sie es. Gibst den kleinen Finger, wollen sie danach den Arm. Lehn dich entspannt zurück und lass dich nicht einschüchtern.

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Huhu!
Ich hatte das auch schon 2x!
Meine Werkstatt hat gesagt, sobald der Käufer mit dem Auto in einer anderen Werkstatt war und die irgendwas ab- oder rumgeschraubt haben, bist du raus.
Selbst wenn sie aus irgendeinem Grund noch irgendwelche Ansprüche gegen dich gehabt hätten, wären sie spätestens dann erledigt.
Ich würde es machen, wie die meisten dir schon geraten haben.
Würde nicht mehr ans Telefon gehen und erst mal nicht mehr reagieren. Falls dann wirklich irgendwann was vom Anwalt kommt, dann kannst du immer noch reagieren.
Liebe Grüße und alles Gute!

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Ich würde mir zum jetzigen Zeitpunkt an deiner Stelle noch keinen Anwalt nehmen, warum auch?

Wenn von deren Seite ein anwaltliches Schreiben kommt, entgegnest du mit Verweis auf den Kaufvertrag, dass das KFZ wie beschrieben von privat und ohne Gewährleistung verkauft wurde und du weder einer Rückabwicklung noch einer Kaufpreisminderung zustimmst etc. usw....

Du hast nach dem was du beschrieben hast, nichts zu befürchten!

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Danke für die Antwort. Ich habe jetzt einen Brief bekommen vom Anwalt. Ich soll denen 6.700€ überweisen, obwohl ich ihn für 6.100€ verkauft habe. Eben, weil ich deren Anmeldekosten usw. zahlen soll. Danach soll ich das Auto selber abholen. Ich habe mich natürlich schon mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt, habe aber höchstwahrscheinlich keinen Rechtschutz dabei & muss deshalb warscheinlich einfach das Auto zurücknehmen, weil ich mir Anwalts bzw Gerichtskosten nicht leisten kann, da ich seit 5 Monaten in Mutterschutz bin

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Ähnliches hatten wir schon 2x .

Einmal haben wir einen plvw Passat verkauft. Der Käufer wollte keine Probefahrt machen, hat es nur in der Garage anschauen wollen. Er war ganz erpicht darauf das Geld uns zu geben. (Wir wollten nur eine Anzahlung bis das Auto umgemeldet ist). Tag später haben wir uns an der Zulassungsstelle getroffen. Wir haben ihn gefragt, in er sich das Auto nochmal bei Tageslicht sehen möchte, um ggfs doch noch abzusagen. Nein will er nicht. Haben einen ADAC Vertrag mit allen uns bekannten Mängel (waren nur optisch). Er hat unterschrieben, Auto wurde umgemeldet. 2h später stand er bei meiner Mutter (war ihr Auto) vor der Tür und wollte Geld zurück, da sein Kumpel gesagt hätte, dass er zuviel bezahlt hätte. Er hat Terror geschoben. Wir haben ihn dann abgewimmelt.

Dann haben wir unseren Mazda 6 verkauft nach Frankreich. Wir haben den Käufer sogar vom Bahnhof abgeholt. TÜV war nagelneu. Er hat paar Tage später sich gemeldet, dass der Wagen angeblich nicht durch den französischen TÜV gekommen wäre und er 4500€ von uns zurück möchte für die vielen Reperaturen. Haben auch hier geblockt und im Internet stand, dass das so eine Masche wäre.

Wie schon geschrieben wurde, würde ich versuchen zeitnah den TÜV Bericht wieder zu bekommen. Kaufvertrag ist ohne Gewährleistung. Wenn ich ein so altes Auto kaufen würde, dann würde ich auch gezielt auf Rost achten. Oder zur DEKRA fahren, um es vom Profi begutachten zu lassen. Ich würde hier erstmal abwarten und auf den Kaufvertrag ohne Gewährleistung und dem frischen TÜV verweisen.

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Wenn Du die Gewährleistungsrechte beim Verkauf ausgeschlossen hast, haben sie keine Chance und sozusagen die Katze im Sack gekauft.

Zitat:

Ausschluss der Gewährleistungsrechte bei Privatkauf

Ein Rückgaberecht können Sie jedoch dann nicht geltend machen, wenn die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Einem Händler ist ein solcher Gewährleistungsausschluss nicht möglich, ein Privatverkäufer kann dies jedoch tun.

Bei einem privat gekauften Auto haben Sie daher möglicherweise die "Katze im Sack" gekauft. Sie sollten sich das Auto daher vor dem Kauf gründlich ansehen.

Sind die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen, sollten Sie die Frist für deren Geltendmachung beachten. Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt sie zwei Jahre.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte. Dann gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, die 30 Jahre beträgt. Im Zweifel müssten Sie das arglistige Verschweigen jedoch nachweisen, was sich in der Praxis oft als schwierig herausstellen dürfte.

Bei einem privaten Autokauf gilt es darauf zu achten, ob die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten Sie den Wagen gründlich unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen.

https://www.12gebrauchtwagen.de/ratgeber/autokauf-von-privat/kaputtes-auto-von-privat-gekauft-rueckgaberecht-geltend-machen-so-geht-s

Lieber beim Ankäufer oder Straßenhändler abgeben, anstatt diesen Ärger ...