hi,
kann mir jemand sagen,ob der Vermieter das Erstellen der Abrechnung berechnen kann??
Unser Vermieter hat uns stolze 125€berechnet und da blickt kein Mensch durch!!
mal im Vorraus!!
sandra
Kosten für erstellen der nebenkostenabrechnung!
Hm. leider darf er das.Er wird die Gesamtkosten der Rechnungserstellung durch alle Parten teilen.
lg ani
hi,
auch wenn er die abrechnung selbst macht und jedem seperat 125(bei uns) und 135(bei der frau die erst ausgezogen ist) berechnet?
sandra
Hm, na ja, das weiss ich leider nicht so genau, aber rechtens hört sich das nicht an. Wenn er eine Firma (bei uns ist es die "Techem") beauftrat, dann kann er auf jedem Fall die Kosten auf die Mieter legen. Wenn er das selber macht, also die Rechnung erstellt, dann, na ja, das würde ich dann aber mal fachmännisch überprüfen lassen. Nicht umsonst ist fast jede 2. Abrechnung falsch. Um Dir hier nix falsches zu sagen, wäre es echt besser, mal den Mieterverein zu kontaktieren. Kostet zwar eine Jahrespauschale, aber die haben Ahnung und überprüfen Deine Abrechnung. Da gibt man den Jahresbeitrag doch gerne mal aus. Hat schon unheimlich vielen Leuten geholfen, eine Unmenge Geld zu sparen.
Eventuell meldet sich hier doch noch der eine oder andere "Fachmann" zu Wort.
lg animagus!
diese kosten sind aufwandskosten die ihm so oder so entstehen - und nicht auf den mieter umlegbar. er ist gesetzlich verpflichtet eine abrechnung der nebenkosten zu machen.
und wenn er seinen mietpreis nicht kalkulieren kann - sollte er es lassen. das vermieten.
hi.
dir! weißt wo ich genaues finde??
das doofe ist,die wohnen über uns! ist mittlerweile kein zustand mehr!
unser sohn(2) darf nicht mal im hof spielen usw!
wenn die so weiter machen,geh ich kaputt daran...glaub mir!
suchen schon was anderes,ist hier in Ba/wü nicht soo leicht
lg
sandra
Wie hier schon richtig geschrieben wurde, können die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung nicht umgelegt werden.
Sollten dem Vermieter aber Kosten bei der Heizkostenabrechnung - z. B. Ista - entstanden sein, kann er diese bei den Heizkosten aufführen.