Liebe Community,
gegen mein Bruder und seine Frau wurde offenbar Anzeige erstattet wegen übler Nachrede. ( Das hat ihnen zumindest die * betroffene " der üblen Nachrede mitgeteilt.
Folgender Sachverhalt.
Mein Bruder hat wegen Handwerkarbeiten online jemanden gesucht. Kurze Zeit später bot ein Herr X seine Hilfe gegen Entgelt an. Mein Bruder steckte in einer Notsituation und da dass nötige Kleingeld fehlte, sagte er Herrn X zu.
Herr X war ihnen suspekt. Es gab wohl einige Ungereimtheiten. Und das schlimmste, er wollte im voraus bezahlt werden.
Da er wohl überaus sympathisch war, ging mein Bruder in Vorkasse. Er hatte danach sehr Bedenken, ob Herr X nochmal wieder kommt. Aber er kam wieder.
Nächsten Tag wollte Herr X wieder Geld. Wieder Vorleistung. Mein Bruder glaubte Herr X und kam dem nach.
Herr X Kam aber am nächsten Tag nicht mehr. Er kam nie wieder....
Schade Marmelade. Viel Geld weg und die Arbeit nicht erledigt.
Meine Schwägerin hat daraufhin mehrmals versucht Herrn X über soziale Medien zu erreichen und via Telefon. Seinen echten Namen hat Herr X preisgegeben. Herr X antwortete nie wieder.
Mein Bruder und seine Frau haben dann in die Facebook Gruppe des Wohnortes von Herr X andere Mitmenschen vor Herr X gewarnt. Haben gesagt dass er Betrüger ist uns sein Profil verlinkt.
Mehrere Leute antworteten unter dem Post dass er in der Nachbarschaft bereits bekannt ist und er durch ganz Deutschland reist und Familien in Not betrügt.
Jetzt haben mein Bruder und seine Frau eine Nachricht von Frau X erhalten, dass dies angezeigt wurde und diese in den nächsten Tagen per Post zukommt.
Wir alle haben uns belesen und hier geht es wohl um üble Nachrede und kann mit bis zu zwei Jahre Haft gehandhabt werden.
Meine Schwägerin ist total fertig mit den Nerven. Sie haben zwei kleine Kinder und sie hat Sorge ins Gefängnis zu müssen.
Erst wurden sie um viel Geld betrogen und jetzt wendet sich das Blatt auch noch.
Was ist zu erwarten? Wisst ihr Bescheid?
Liebe Grüße 😊
Schwägerin Gefängnis?
"Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.
Für die Strafbarkeit wegen übler Nachrede ist entscheidend, dass die Tatsache selbst „nicht erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt." (Quelle: Wikipedia)
Da die "Behauptung" deiner Schwägerin ja nicht erfunden wurde und sie und dein Bruder sicher irgendetwas vorliegen haben, was das beweist, bräuchte sie sich mMn keine Sorgen machen. Sie wollte nur andere Menschen vor den Betrügereien des Herrn X warnen. Finde ich toll von ihr! 👍
Ferner glaube ich nicht, dass sie mit so etwas kleinem direkt ins Gefängnis kommt. Sollte sie entgegen meiner Erwartungen "schuldig gesprochen werden", wird es wohl eher auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Aber wie gesagt: mMn hat sie sich gar nicht schuldig gemacht.
Den Wahrheitsbeweis muss man selbst erbringen, um einer Bestrafung zu entgehen. Ausserdem ist der Wahrheitsbeweis nicht zulässig, bei Aussagen, die nur dazu dienen, jemanden herabzusetzen oder sein Privat- und Familienleben anzugreifen (so wenigstens die Rechtslage in der Schweiz). Es kommt also sehr darauf an, was man geschrieben hat. "Herr X hat die vereinbarte Leistung nicht erbracht." lässt sich möglicherweise sehr gut beweisen. "Vorsicht, X ist ein Betrüger" ist schon schwierig, denn wahr ist es nur, wenn er tatsächlich wegen Betruges verurteilt wird. Und bei unsachlichen Beschimpfungen ist automatisch üble Nachrede gegeben. Ziemlich vieles, was in sozialen Medien geschrieben wird, wäre rechtlich gesehen üble Nachrede, die Leute sind sich z.T. nicht bewusst, wie schnell man sich Ärger einfangen kann.
Ins Gefängnis kommt sie sicherlich nicht so schnell. Jetzt sollten diese zum Anwalt. Wenn man so abgezogen wird, geht man zu Polizei und nicht ins Facebook.
Mein Bruder weiß aber wohl dass die Tatsache der Handwerksleistung gegen Entgelt ( ohne Rechnung )auch eine Sache für sich ist. Deshalb sind sie wohl nicht zur Polizei
Dann wird Herr X auch nicht zur Polizei gehen.
Wegen sowas kommt man doch nicht ins Gefängnis 😂 Hier kriegen sogar Mörder und Vergewaltiger Bewährung.
Eine Höchststrafe wird nur in härtesten Fällen und bei vorhandenen Vorstrafen verhängt.
Wegen übler Nachrede und dazu wenn man nicht vorbestraft ist kriegt man höchstens eine Geldstrafe. Wenn überhaupt. Höchstwahrscheinlich wird es eingestellt, weil die Staatsanwälte Gott weiss besseres zu tun haben. Es werden sogar schlimmere Sachen eingestellt.
Ausserdem haben dein Bruder und seine Frau keine Unwahrheiten verbreitet.
Wenn also eine Anzeige erstattet wurde (was ich bezweifle), dann sollten sie zum Anwalt gehen und sich auf keinen Fall Sorgen machen, dass sie ins Gefängnis müssen.
Nun, wenn es tatsächlich so ist, kommt das Vorgaben der Schwarzarbeit jetzt raus. Darüber würde ich mir mehr Sorgen machen.
Ich finde es auch recht schräg, jemanden über soziale Medien anzuschwärzen. Ob gerechtfertigt oder nicht. Man zieht nämlich ganze Familien mit rein, die vielleicht gar nichts damit zu tun haben. Der Pöbel sieht da nämlich nur X und nicht das "Herr".
Den Schreck gönn ich deinem Bruder und seiner Frau. Mehr wird das nicht sein.
Tatsächlich ist wohl die Frau und die Tochter auch involviert im Betrug. Die Reisen durch ganz Deutschland.
Schräg find ich auch alles.
Das anschwärzen über FB war wohl eher Verzweiflung und vor allem eine Warnung. Unter dem Post haben zig Leute von ihren individuellen Erfahrungen mit X berichtet
Ich nehme mal an, es geht um Schwarzarbeit. Ich denke nicht, dass Herr X zur Polizei geht.😅
Sie soll erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt.
Wenn der Herr X vor dem sie warnen, tatsächlich der Herr X ist, von sie beschissen hat, würde dieser Herr nämlich ein auch ein hohes Risiko eingehen, wenn die Art seiner Geschäfte näher durchleuchtet wird (nicht nur wegen dem Betrug, den er ja bestimmt abstreitet). Stichwort Steuerhinterziehung.
Wenn tatsächlich eine Vorladung der Polizei eintrudelt -> Anwalt einschalten. Und nein, ich glaube absolut nicht, dass Schwager und Schwägerin in den Knast müssen.
Grüsse
BiDi
Mal gaaanz ruhig. Dieser Herr ist quasi nachweislich ein Serienbetrüger, und jede Menge Leute lechzen danach, ihn zur Strecke zu bringen? Und dann will ER zur Polizei gehen, wegen übler Nachrede?? "Lauter Leute auf Facebook behaupten, ich sei ein Betrüger!!! Ok. SIND Sie ein Betrüger? Äääh ......" Das ist ja 100% ein Bluff. Es ist nur üble Nachrede, wenn es nicht stimmt. Und wenn das all diese Leute bezeugen können...deine Schwägerin kann echt entspannt sein.
Das mit der Schwarzarbeit ist halt schade und zeigt warum man das nicht machen sollte. Aber soweit, dass das bei der Polizei auf den Tisch kommt, wird es sowieso nicht kommen...
Hallo,
dafür kommt man nicht ins Gefängnis!
Ich bezweifle auch, dass der Herr und seine Dame überhaupt freiwillig die Polizei aufsuchen- Wer im Glashaus sitzt und so.
Liebe Grüße