Auswandern Unterhalt

Hallo,
Wir Wandern aus und mein Partner hat 2 Kinder die hier bleiben und Unterhaltspflichtig sind.
Wir wandern nach Portugal aus , die Gehälter sind niedriger also 850€ und das Jugendamt meinte er muss in Portugal das gleiche zahlen. Sprich 700€ weil das gesetzt von Deutschland greifen würde weil die Kinder huer leben. Das kann aber nicht sein. Es muss an den neuen Gehalt umgerechnet werden . Kennt sich Jemsnd aus ?

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Es gilt das Recht am Ort, wo das unterhaltsberechtigte Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dein Partner kann sich (zumindest juristisch gesehen) nicht durch Umzug in ein Billiglohnland vor dem Unterhalt drücken.

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Zur Ergänzung: Das sehen alle Staaten so, die entweder in der EU sind oder die das Lugano-Übereinkommen ratifiziert haben (Schweiz, Norwegen, Island), d.h. überall dort können in Deutschland rechtmässig ergangene Unterhaltsurteile in nationales Recht umgesetzt und vollstreckt werden. Die grösste Lücke in Europa ist das Vereinigte Königreich, das in dieser Hinsicht seit dem Brexit in einem vertragslosen Zustand ist. Ob UK basierend auf seinem nationalen Recht das nicht auch genau gleich handhabt wie Kontinentaleuropa, entzieht sich meiner Kenntnis, die EU und die übrigen oben aufgezählten Staaten sichern es sich halt über Staatsverträge gegenseitig zu, andere Staaten können das freiwillig auch so handhaben.

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Hallo!

"Kennt sich Jemand aus?"
Ja, das Jugendamt. Die haben Euch doch schon gesagt, dass das deutsche Recht gilt, weil die Kinder hier leben. Das könnt Ihr also schon glauben ;)

Warum denkst Du, dass das Jugendamt Euch diesbezüglich falsch informiert?

VG

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Das ist egal. Er muss den Unterhalt natürlich nach deutschem Recht zahlen.
Das er auswandern und weniger verdient ist sein Problem.

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Die Kinder sind bestimmt nicht unterhaltspflichtig!

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Natürlich kann das sein. Da muss nichts angepasst werden.

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Der Unterhaltsanspruch der Kinder bleibt gleich, aber natürlich (!), muss diesen nicht weiterhin zahlen, wenn er dadurch unter den Selbstbehalt fallen würden. Wenn das JA sich quer stellt, muss eine Abänderungsklage bzw. ein neuer Titel über das Familiengericht angestoßen werden.

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Er darf aber sein Einkommen nicht so verändern, das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann!