Hallo,
Wir Wandern aus und mein Partner hat 2 Kinder die hier bleiben und Unterhaltspflichtig sind.
Wir wandern nach Portugal aus , die Gehälter sind niedriger also 850€ und das Jugendamt meinte er muss in Portugal das gleiche zahlen. Sprich 700€ weil das gesetzt von Deutschland greifen würde weil die Kinder huer leben. Das kann aber nicht sein. Es muss an den neuen Gehalt umgerechnet werden . Kennt sich Jemsnd aus ?
Auswandern Unterhalt
Hallo!
"Kennt sich Jemand aus?"
Ja, das Jugendamt. Die haben Euch doch schon gesagt, dass das deutsche Recht gilt, weil die Kinder hier leben. Das könnt Ihr also schon glauben ;)
Warum denkst Du, dass das Jugendamt Euch diesbezüglich falsch informiert?
VG
Das ist egal. Er muss den Unterhalt natürlich nach deutschem Recht zahlen.
Das er auswandern und weniger verdient ist sein Problem.
Die Kinder sind bestimmt nicht unterhaltspflichtig!
Natürlich kann das sein. Da muss nichts angepasst werden.
Der Unterhaltsanspruch der Kinder bleibt gleich, aber natürlich (!), muss diesen nicht weiterhin zahlen, wenn er dadurch unter den Selbstbehalt fallen würden. Wenn das JA sich quer stellt, muss eine Abänderungsklage bzw. ein neuer Titel über das Familiengericht angestoßen werden.
Er darf aber sein Einkommen nicht so verändern, das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann!