Guten Abend zusammen,
ab Mai diesen Jahres soll ja nun das neue Namensrecht kommen. Demnach sollen zukünftig bspw auch Kinder einen Doppelnamen tragen können.
Weiß jemand wie es mit einer entsprechenden Namensänderung bei bereits geborenen Kindern aussieht?
Unsere Tochter ist ein Jahr alt und trägt den Nachnamen meines Mannes. Ich habe bei der Eheschließung meinen Nachnamen behalten. Jetzt ist die Überlegung der Kleinen noch meinen Nachnamen hinten anzuhängen.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Neues Namensrecht ab Mai 2025
Selbst wenn’s geht…. Lass dem Kind seinen Namen. Ihr konntet euch nicht einigen auf einen gemeinsamen Namen und keiner von euch wollte nen Doppelnamen… lass sie das nicht ausbaden.
Offenbar haben sie sich ja geeinigt?
Guten Morgen,
das war hier ehrlich gesagt nicht die Frage.
Auf einen gemeinsamen Namen für das Kind konnten wir uns natürlich nicht einigen, da die Kombi so nicht rechtskräftig gewesen ist zum Zeitpunkt der Geburt. Ebenso war es zum Zeitpunkt unserer Eheschließung nicht möglich dass wir beide einen Doppelnamen wählen. Ich finde es schön dass es jetzt endlich erlaubt wird, dass ein Kind den Nachnamen beider Elternteile trägt. Blöd dagegen oder unverständlich finde ich es dagegen weshalb ich nach 30 Jahren aufgrund einer Eheschließung bspw meinen Nachnamen komplett abgeben sollte oder nur einer einen Doppelnamen tragen sollte .
Wenn ich das mit dem neuen Namensrecht richtig verstehe, müsst ihr den Doppelnamen als Familienname wählen. Muss dann nicht mindestens einer von Euch den Doppelnamen auch tragen?
Außerdem verschiebt sich das Problem doch nur auf Deine Tochter. Da nicht mehr als zwei Namensbestandteile erlaubt sind, wird sie sich mit der / dem Zukünftigen um den Familiennamen streiten müssen.
Grüße
BiDi
Guten Abend,
ja, man könnte es so sehen, dass sich das Problem auf unsere Tochter verschiebt. Wenn man das so sehen möchte.
Ich hatte das Namensrecht jedoch so verstanden, dass sie beide Namen tragen kann, während wir unsere beiden behalten. Bei unverheirateten Elternpaaren wird der Doppelnachname ja ebenfalls möglich sein. Wenn unsere Tochter dann irgendwann heiraten sollte, hat sie verschiedene Wahlmöglichkeiten. So könnte sie bspw. ihre beiden Geburtsnamen behalten, ebenso ihr Mann und jeder gibt einen Teil seines Namen an die gemeinsamen Kinder weiter.
Für mich ist es nicht verständlich, dass zumeist Frauen ihren Geburtsnamen ablegen und den des Mannes annehmen. Viel seltener ist es andersrum. Man heißt dann 30 Jahre X und „plötzlich“ Y. Meist mit der Begründung man wolle dass die Kinder gleich wie man selbst heiße. Da finde ich die Möglichkeit die uns das neue Namensrecht gibt, nämlich dass ein Kind den Nachnamen (oder eben einen Teil jeweils) beider Elternteile tragen kann super und könnte mir auch vorstellen dass sich das in den nächsten vielen Jahren durchsetzt. In anderen Ländern ist das ja längst üblich.
Liebe Grüße