Handy am Steuer

Hallo ich wurde vor 3 Wochen von einem Polizist abgehalten wegen Handy am Steuer aber ich hatte es nicht benutzt gehabt es war an der Brusttasche und zu da es so eng war und ich kaum Luft bekommen habe habe ich es einfach aus der Tasche nehmen wollen und einfach neben dem Fahrsitz legen wollen so und aufeinmal hat mich ein Polizist sofort angehalten und sagte sie kriegen Post
2 Wochen später hab ich Post erhalten 1 Punkt und 130 Euro und ich sofort Einspruch gelegt ich habe den Polizist es auch geschildert und er meinte du kannst Einspruch legen ich Ärger mich bis heute noch so Einspruch hab ich gelegt und heute kam Post es wurde dem Staatsanwaltschaft übergeben und ich will es nicht verschlimmern und und und
Kann man ohne Probleme den Einspruch zurück ziehen und einfach bezahlen ohne das ich dumme Kopfschmerzen sinnlos bekomme obwohl ich dafür nichts kann und ich wirklich nicht an Handy war nicht Mals angemacht nichts

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Ging mein Mann auch so, er ist vor das Gericht und hat recht bekommen.
Keine Punkte, kein Bußgeld, keine Prozesskosten.

Das es zur Staatsanwaltschaft geht ist ein völlig normaler Vorgang bei Bußgeld.
Davon solltest du dich nicht abschrecken lassen.

Was genau werfen sie dir denn vor?

Aber ja , man kann zurückziehen und bezahlen. Steht eigentlich auch in dem Schreiben drin.
Haben wir nur nicht eingesehen schuldlos eine Menge Geld zu zahlen, nur weil jemand etwas behauptet.

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Es gibt ein Urteil, auf das du dich berufen kannst.

"OLG Celle, Beschluss v. 07.02.2019, 3 Ss (OWi) 8/19: Es ist nicht verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie benutzt, es beispielsweise nur weg legt."

"Was Beschuldigte unternehmen sollten
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn der Staat muss Ihnen die verbotene Nutzung nachweisen. Wenn Sie das Handy beispielsweise nicht sichtbar am Ohr haben, ist es fraglich, ob man Ihnen die verbotene Nutzung nachweisen kann."

Im übrigen kann nur geahndet werden, was sie dir per Bescheid vorwerfen.
Meinem Mann hatten sie telefonieren mit Handy am Ohr vorgeworfen, das konnten sie ihm aber nicht nachweisen.

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Schade um die Zeit, das überhaupt zu besprechen. Es wird sowieso nicht gelingen, zu beweisen, dass ihr recht habt. Sie werden ihre eigene Meinung haben.

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Man darf das Handy aber auch nicht "Halten" ... auch nicht, wenn man es vlt. In dem Moment noch gar nicht benutzt hat (zum telefonieren, lesen oder schreiben).
Insofern wird es dir nichts bringen, wenn du schreibst, du hättest es in die Hand genommen um es abzulegen.

Siehe
www.bussgeldkatalog.org

Also ja, ich würde wohl eher bezahlen, es wird sonst echt teuer.

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Ich würde beim Einspruch bleiben. Du hast das Handy lediglich weglegen wollen. Wo ist der Unterschied ob ich ein Handy, eine Sonnenbrille oder was weiß ich was im Auto weglege?
Die Benutzung ist verboten und die kann dir nicht nachgewiesen werden, weil du es nicht getan hast.

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Grundsätzlich darf man das Handy nichtmal in die Hand nehmen, aber es gibt schon andere Urteile dazu. In wie weit du das dann nachweisen musst/Kannst weiß ich nicht.

Aber verschlimmern tust du das ganze eigentlich nicht, wenn du wiedersprichst, das ist ja dein gutes Recht.
Dadurch entsteht ja kein neuer Vorgang.

Ich habe schon öfter mal Wiederspruch eingelegt (für Fahrer die die Firmenwägen gefahren sind) und oft Recht bekommen und öfter wurde die Strafe auch einfach bestätigt. Das wars. Also im blödesten Fall musst du das Geld eben bezahlen, im besten wird die Strafe erlassen. Aber schlimmer wird es dadurch nicht.

Es gibt ja auch den Fall, dass jemand z.B. zu schnell fährt und geblitzt wird, dann kommt auch der Bogen und dann kann man z.B. angeben, dass man zur Geburt unterwegs war und wenn man dann z.B. 11:20 geblitzt wurde und das Kind um 11:40 geboren ist, bekommt man Strafzettel einfach erlassen. Wurde das Kind dann erst um 17 Uhr geboren hat man eben Pech und bekommt die Ablehnung, dass es trotzdem gezahlt werden muss.