Kann Mann eine Frau verklagen, wegen einer Schwangerschaft?

Hallo alle Zusammen!

Heute in der Mittagspause hatten wir ein Gespräch über Kinder welche Frauen angeblich, oder auch ganz offenkundig einem Mann untergeschoben haben.

Dass der Mann nicht über die Abtreibung bestimmen kann ist klar.

ABER...... könnte der Mann die Frau theoretisch verklagen?
Wenn die Frau z.B. behauptet Sie nimmt die Pille und es dann nicht tut?

Bitte keine Diskussion darüber, dass Mann immer verhüten sollte, oder sich sterilisieren lassen sollte.

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Natürlich nicht. Worauf will er sie denn auch verklagen? Etwa Samenraub? 🤣🤣🤣Das ist wohl etwas anderes... Der Akt war ja wohl einvernehmlich, die Pille ist ,- wenn sie sie nimmt - wie so ziemlich jedes Verhütungsmittel nicht 100% sicher und wenn er mit einer unbekannten/bekannten Frau schläft ohne sich selber um Verhütung zu kümmern, dann handelt er fahrlässig.

Wenn wer kein Kind zeugen möchte, dann muss er/sie sich darum halt bestmöglich kümmern und nicht die Verantwortung dafür von sich weisen...

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Bei der Pille denke ich nicht.

Wenn die Frau bei bekannter HIV Infektion, die Kondome zerstört oder so, kann es Körperverletzung sein.

Eine Schwangerschaft, denke ich nicht, welche Straftat soll dahinter stecken? Zivilrechtlich fällt mir auch nichts ein.

Erzwungener Verkehr wäre natürlich eine andere Hausnummer

Bearbeitet von Olaffan
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Wir dachten vielleicht an "Unwahre Tatsachenbehauptungen".

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Das geht aber gegen andere.
Ich darf nicht über andere lügen und diese erleiden einen Schaden.
Aber über mich selber?

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Theoretisch schon. Beim Mann nennt sich der Tatvorwurf „Stealthing“ also gehe ich stark davon aus, dass das auch für die Frau gilt.

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Das gilt fürs Kondom

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Unsinn. Es geht um die Pille und nicht um ein Kondom, dass zerstochen oder währenddessen entfernt wird.

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Nö, der Mann kann die Frau nicht verklagen.
Es gibt dazu ein Urteil vom Bundesgerichtshof von 1986. Soweit ich weiss, sind seitdem keine anderslautende Urteile ergangen.

https://research.wolterskluwer-online.de/document/45ed6227-cbc8-4b38-ad49-ac48e648a686

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Danke für den Link!

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Nein, warum auch?

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Das geht nur wenn sie bewusst das Kondom manipuliert und der Mann es mitbekommt nach dem Verkehr.

Bei der Pille muss man ja erstmal nachweisen das es so ist.. das sie es bewusst weglässt.
Sie muss ja nur sagen das sie Magen-Darm hatte.. Antibiotika genommen oder unregelmäßig genommen haben.. oder sagen der Mann wusste davon das sie nicht verhütet. Da steht halt Aussage gegen Aussage und Beweisen kann man das nicht.

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Diese Klage mit der Pille würde kein Gericht zulassen.

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Deswegen ja.. da kann man halt NICHTS beweisen.

Nur beim Kondom wenn man danach kontrolliert evtl.

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Man kann es auf jeden Fall versuchen.
Stealthing, also das Entfernen oder Beschädigen eines Kondoms ohne dass der Partner es weiß, ist eine Straftat, weil man daduch das Risiko für Geschlechtskrankheiten und Schwangerschaft eingeht, ohne dass der andere eingewillingt hat.
Wenn die Frau also die Kondome manipuliert, dann wird der Partner mit einer Klage sicher durchkommen.
Wenn sie die Pille heimlich weglässt, ist das wahrscheinlich eine Frage, wie der Richter das auslegt. Das Risiko für Geschlechtskrankheiten sind sie zwar eingegangen, aber der Mann hat sich nur auf den Sex eingelassen, weil er davon ausgegangen ist, dass eine Schwangerschaft verhindert wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stealthing
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/heimlich-das-kondom-abstreifen-gilt-als-sexueller-uebergriff/

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Das mit der Pille wirst du nie nachweisen können!

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Unmittelbar kann man das schon - durch eine Blutuntersuchung (allerdings nur bei den üblichen östrogenhaltigen Pillen). Das Problem ist nur, dass einem zu diesem Zeitpunkt, an dem die Messung notwendig wäre, vermutlich das Schlamassel in den meisten Fällen noch nicht bewusst ist.

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Und wie möchtest du der dann schwangeren Frau nachweisen, dass sie die Pille vor Monaten nicht genommen hat?

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Ich möchte gar nichts beweisen.

Es geht hier nur um eine Frage die aus Jux und Langeweile gestellt wurde.

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Dann lautet hier die Antwort, dass man ihr eh nichts nachweisen könnte und damit eine Anzeige im Nichts verläuft.

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Ein Kind ist kein Schaden.

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Danke! Das ist die einzig juristisch richtige Antwort.

Kann man gern nachlesen. Einfach den Begriff Kind als Schaden googeln.

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Das Kind vllt nicht - die Unterhaltszahlungen, die der Kindsvater aber leisten muss (ob er will oder nicht), sind aber sehr wohl ein (finanzieller) Schaden.

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