Hallo,
die Frage steht ja eigentlich schon oben.
Wenn einem eine Angelegenheit total unsinnig erscheint und man die ganze Zeit "den selben Mist" geschrieben kriegt, kann man dann als Privatperson z.B. einem Anwalt oder so eine
2-Wochenfrist setzen und schreiben, dass wenn man bis dato keine Antwort erhalten hat, man von einer Erledigung der Angelegenheit ausgeht, auch ohne weitere Folgen etc. und wenn er/sie/es bis dahin nicht antwortet, dann die Angelegenheit wirklich abhaken oder gelten Fristsetzungen von Privatpersonen nicht?
Schon mal Danke für eure Antworten.
LG
Carina
Dringend: Kann man als Privatperson auch Fristen setzen?
Hallo Carina,
natürlich kannst Du auch als Privatperson jemandem verbindlich eine Frist setzen.
Du kannst z.Bsp. verlangen, bis zum Tag x Dein Geld zu bekommen, wenn nicht, leitest Du rechtliche Schritte ein und die Kosten dafür (Anwalt, gerichtl. Mahnverfahren ect.) muss der andere dann auch noch zahlen.
Was NICHT geht, ist eine Frist zu setzen bis zu der der andere z.Bsp. eine Rechnung geschickt haben muss und man danach die Ansprüche ablehnen kann. Da gilt die gesetzliche (verjährungs-) Frist.
Gruß
bezzi
Hallo bezzi,
danke für deine Antwort.
Also geht das in meinem Beispiel nicht so?
LG
Carina
Dein Beispiel ist zu ungenau um genauer darauf zu antworten.