Hallo
Meine Grosse wird im Oktober 18 Jahre.
Sie wird dieses Jahr noch keine Ausbildung beginnen
Sie wird noch weitere 2 Jahre die höhere Handelsschule besuchen
Meine Frage
Bekommt sie ab 18 noch Kindergeld??
Welche Voraussetzung müssen gegeben sein um es weiter zu erhalten??
Danke
Gruss Petra die kein Plan hat von solchen Sachen
Kindergeld??
.....grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 27.Lj.(gibt noch ne Staffelung nach Geburtsjahr) gezahlt, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen.......die jährliche Freigrenze des eigenen Einkommes, in Höhe von 7.680 wird dabei berücksichtigt.
Mein Sohn ist 20, hat eigenen Wohnraum, macht eine Ausbildung und bekommt KG.
Hallo
Danke
Aber gilt dies auch für Schüler??
Habe viel gelesen von wegen soundsoviel dürfen sie verdienen aber alles nur in Verbindung mit einer Lehrstelle
Aber sie wird ja noch 2 Jahre zur Schule gehn bzw sich auch weiterhin bewerben ......Zählt das dann auch ???
Petra
....das ist doch noch besser, als Schüler verdient sie doch nix....mein Sohn war auch bis vor ein paar Wochen Schüler.
Wenn dein Kind über 18 ist, bekommst du nur nicht mehr automatisch Kindergeld, d.h du mußt es beantragen. Dazu reicht die Schulbescheinigung der Schule und die schriftliche Bescheingung, dass dein Kind nicht mehr als der Freibetrag durch Arbeit verdient. Auch wenn dein Kind nach der Schule keine Ausbildungsstelle hat, muß es bei AA arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sein um weiterhin KG zu beziehen. Dein Kind muß zu den Terminen die das AA ihm auferlegt erscheinen, sonst wirds umgehend gestrichen. Das Kindergeld ist immer nur befristet, d.h du mußt kurz vor Ablauf dich um den Nachfolgeantrag kümmern.
Die kommen übrigens auch nicht und fragen höflich nach, ob du noch berechtigt bist, Kindergeld zu kriegen, die stellen die Zahlungen still und leise ein...
lg bambolina
Hallo
Habe heut bei der Familienkasse angerufen
Mir wurde am Telefon gesagt das ungefähr 2-3 Monate vor dem 18 Lebensjahr was von der Kasse kommen würde
So das man noch genug Zeit hat um evtl fehlende Bescheinigungen beizubringen
Sie wird weiterhin ihr Kindergeld bekommen
Gruss Petra
Jou stimmt, kurz vor dem 18 Lebenjahr bekommt man ein Schreiben - aber danach mußt du dich selber kümmern. Bei mir war es z.B so, dass meine Tochter irgendwann mal einen Termin vom Arbeitsamt verschlief, ruck zuck wurde das Kindergeld gestrichen. Oder einmal, wo die eine Schule fertig war und sie auf die nächste ging und ich versäumte einen weiteren Antrag zu stellen, wurde Kommentarlos das Kindergeld gestrichen. Ab 18 müßt ihr euch selber anhand von einem Antrag um die Fortzahlung kümmern.
Im übrigen, wird es auch rückwirkend bezahlt, so war es auch in meinen beiden Fällen.
lg bambolina