ich möchte jemanden wegen betruges anzeigen.
gehe ich zur polizei, mache die anzeige und das wars?
muß ich mir nen anwalt dafür nehmen?
wer kann mich aufklären?
anzeige wegen betruges
hmmm..um was geht es denn genau....du musst
erstmal wissen das sich nicht jede
Anzeige lohnt....Also wenn du jemand z.B bei Ebay
anzeigen willst weil Ware nicht gekommen ist oder so..
hast du NIE Chancen...
ja, es geht leider um ebay...
hab bei der tante ein handy ersteigert...
dann war sie abgemeldet...
dann hat sie gesagt, laden sei abgebrannt, ich krieg das handy in zwei wochen....
nix...
hat ewig nicht geantwortet.....
dann, daß ich das geld wiederkriege...
später, daß ich angeblich ne falsche banknummer gegeben habe.....
wieder nix...
dann im januar hatse geschrieben, daß ich anfang februar das geld habe, nix....
keine antwort auf emails....
hab sogar schon paar mal mit ihrer mutter telefoniert, die hat mir jedesmal ihre handynummer gegeben, da fehlen aber zahlen......
soll ich nochmal die mutter anrufen.....
wieso soll das nix bringen, ebay hin oder her, betrug ist betrug und immerhin 230 euro, auf die ich seit monaten warte....
Wer behauptet denn sowas??
Bei jeder Polizeidienststelle kann man NATÜRLICH gegen Ebaybetrüger Anzeige erstatten!
Alles andere wäre ja noch schöner
Schnuppi
Die Anzeige bei der Polizei wird jedoch nichts bewirken. Die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich kein öffentliches Interesse bekunden und nach drei Monaten das Verfahren einstellen.
Zu Deinem Geld kommst Du nur mit Anwalt, der im Extremfall einen Zivilprozeß anstreben muß, was sich aber bei diesem Betrag nicht lohnen wird. Also bleibt nur die hier schon erwähnte Anstrebung eines Mahnverfahrens. Sei Dir jedoch bewußt, daß Du für alle Kosten nicht nur in Vorlage treten mußt, diese im Extremfall auch nicht wieder bekommst, weil die Dame eventuell Zahlungsunfähig ist und dies bereits durch eine Eidesstattliche Versicherung beurkundet hat.
Aso, vergessen. In jedem Fall mit Deinem Vorhaben drohen und auch die Anzeige bei der Polizei machen. Diese ist für Dich kostenfrei und Du hast ein Schriftstück in der Hand, welches Du Deiner Kontrahentin zusenden kannst um sie unter Druck zu setzen.
Hi,
also wenn ich es richtig gelesen habe, dann geht es Dir nicht nur darum jemanden anzuzeigen, sondern hauptsächlich auch darum, daß Du Dein Geld wieder bekommst. Meine erste Frage ist zunächst, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann kostet Dich die Einschaltung eines Anwaltes gar nichts, da die Versicherung einspringt. Wenn Du keine Versicherung hast, dann musst Du zunächst die Kosten des Anwalts übernehmen. Der Anwalt wird ein Zivilverfahren gegen die Person einleiten und die Rückforderung beantragen. Die Person wird jedoch dann nicht nur den offen Betrag von 230 EUR (den Betrag hab ich hier gerade glaub ich gelesen), sondern auch die Kosten Deines Anwaltes zu zahlen haben. Diese Kosten jedoch musst Du erst einmal vorstrecken, damit der Anwalt tätig wird. Bei Erfolg Deiner Klage bekommst Du das Geld dann aber wieder.
Du hast mit dieser Person einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der besteht aus Leistung (Zahlung) und Lieferung. Wenn diese Person nicht der Lieferung nachkommt, hat sie auch keinen Anspruch auf die Zahlung. Denn das wäre dann eine ungerechtfertigte Bereicherung. Da Du die Person kennst oder zumindest weißt wo sie wohnt, stehen Deine Chancen gar nicht so schlecht auch wieder an Dein Geld zu kommen. Ich würde einfach mal zu einem Anwalt gehen und den Sachverhalt schildern.
Was die Anzeige wegen Betruges betrifft. Das würde ich parallel auch machen. Du erhälst zwar so Dein Geld nicht zurück, da es sich hier um ein Straf- und nicht um ein Zivilverfahren handelt, aber vorbestraft zu sein bringt eine Menge Unannehmlichkeiten. Wenn Ihr ein Brief ins Haus flattert in der ihr die Anzeige mitgeteilt wird, wird sie vielleicht schneller den Betrag wieder zurückzahlen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!!
LG Anke
Bei unseren Gesetzen gilt keiner wegen Betruges über 230,00 € als vorbestraft. So hoch wird die Strafe nicht ausfallen, sollte die Angelegenheit überhaupt verfolgt werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 50 EUR. Mit den 230 EUR ist diese weit überschritten. Es wird also zu einer Strafverfolgung kommen. Ob es jedoch zu einer Strafverhandlung oder dem vorzeitigen Einstellen des Verfahrens gegen Zahlung des Täters kommt ist offen.
Des weiteren ist Betrug eine Straftat. Wenn jemand also einen Betrug begeht und damit verurteilt wird, gilt er als vorbestraft; egal um welchen Eurobetrag es sich handelt.