also......meine Tochter (8), war 2 Etagen höher in der Wohnung bei ihrer Freundin.
Ging da aufs Klo....schloss sich natürlich ein....da gibts auch Jungs *g*...jedenfalls schliesst sie wieder auf....aber die tür ging nicht auf....es war nix zu machen. Tochter am weinen aus angst.....ich wurde geholt.....nix zu machen....die Tür ging nicht auf.
also........eins - zwei - rumms......dann halt mit Gewalt.
War noch so ne alte Tür.....Türschanier in der Zarge total ausgebrochen. Im Schloss selber sah man dann das da wohl diese Feder im Schloss gebrochen war....dadurch ging da nix mehr.
Hab das nu heut meiner Haftpflicht gemledet......aber ka ob die das zahlt.
Was meint ihr??
Wer kommt für Schaden auf an Mieteigentum?
Hallo!
Unsere Vormieter haben uns einen Brandfleck im vermietereigenen Teppichboden hinterlassen, für den kommt die Haftpflichtversicherung der Vormieter auf. Ich denke also, die Tür dürfte auch über die Haftpflicht abzurechnen sein.
LG
Steffi
Teppich ist aber eigentlich eh Mietersache.
Wenn ein Vermieter neuen Teppich verlegt tut er das freiwillig.
Aber ne Tür zählt zu den festen Einbauten.....im Gegensatz zu Teppichboden.
In dem Fall nicht. Der Vermieter hat bei der Sanierung damals alles mit Teppichböden ausgelegt (außer Küche und Bad natürlich), der gehört also dem Vermieter.
Guten Morgen,
eigentlich kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. Also der Vermieter muß den Schaden an die Versicherung melden.
Kurze Erklärung : Die Türe war ja nicht mehr verschlossen. D.h die gesammte Türe muß verzogen gewesen sein. In jedem Haus ist irgendwann mal Bewegung drin. Aber sowas sollte man schon machen lassen. Da stellt sich auch keine Versicherung quer.
Du scheinst ja hellseherische Fähigkeiten zu haben, wenn Du auf die Ferne beurteilen kannst, dass die Tür verzogen ist.
Ich denke eher, das Schloss war schwergängig und das Kind hat Panik bekommen.
Die Gebäudeversicherung tritt für "Elementarschäden" (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Blitz und Hagel) ein.
Einen solchen Schaden sehe ich hier nicht.
Für mich ganz klar ein Fall für die Privathaftpflicht. Wobei diese die Leisung verweigern könnte, da die Tür ja "mutwillig" zerstört wurde. Hätte man einen Schlüsseldienst gerufen, wäre es vielleicht billiger gekommen. Die Kosten hätte man ja dann auch selber tragen müssen.
Nee, es war bis dahin nicht schwergägngig!!!
In jedem Schloss ist ne Feder die den Schliessmechanismus betätigt, und die war wohl auf einmal kaputt.....als ich die Tür aufgebrochen hatte sah man die Feder vorn rausschauen.
ich hatte auch mal das problem:
aufs klo, tür zugesperrt, in dem augenblick ist die blöde feder gebrochen.
durch die lüftung (in dem fall einfach ein rohr auf den dachboden) haben sie mir hammer und meißel runtergelassen, und ich hab dann von innen das türblatt ein bißchen freistemmen müssen, damit beim anschließenden aufdrücken nicht allzuviel kaputt wurde.
naja, war eine einzige lachnummer, ich war aber auch schon etwas älter (16?).
versicherungstechnisch wars kein problem, meine tante (eigentümerin) hat einfach ein neues türblatt raufgeschraubt.
aber ich denke, dass ihr ganz gute chancen bei der haftpflicht habt!
lg