..eine Verfügung zu machen das die eigenen Kinder im Falle des Todes von beiden Elternteilen nicht zu der Schwiegermutter/Oma kommen, sondern zu der Person die man selber ausgesucht hat?
Hat da jemand Ahnung von? Muss man da ein Testament machen wo das drin steht?
LG Kathy mit Maya *22.09.04 & Emily *06.01.06 (die friedlich schlafen )
Was kostet es beim Notar...
Helfen kann ich dir leider nicht, aber wir haben ein ähnliches Problem.
Im Falle unseres Todes möchten wir beide nicht, das unsere Kinder zu irgendwem aus meiner Familie kommen (Vater, Schwester, Sonstige).
Wir werden es so machen, das wir mit denen sprechen, zu denen wir Vertrauen haben und unter deren Obhut wir unsere Kinder nach unserem Tod gerne sehen würden.
Wir müssen ja auch erst mal erfahren, ob sie unsere Kinder im Falle des Falles zu sich nehmen würden.
Wenn das geklärt ist, werden wir zusammen ein handschriftliches Testament aufsetzen, wo wir Vorschläge machen, wo unsere Kinder hinkommen sollen.
Wir werden dort auch begründen, weshalb wir nicht möchten, das unsere Kinder bei gewissen Personen aufwachsen sollen.
Ich hoffe, das wird reichen.
Das musst Du gar nicht beim Notar beurkunden lassen. Da reicht ein handschriftliches Testament habe ich mir sagen lassen. Es gibt da keine Formvorschrift. Ich habe das vor kurzem auch gemacht und meine Chefin gefragt.
Ich habe einfach aufgeschrieben, dass ich im Falle meines Todes bestimme, dass der Kleine zu meinen Eltern kommt und wenn die ausfallen, zu meiner Schwester. Das Schreiben müssen dann die Personen bekommen und aufbewahren, die Du bestimmt hast. Ich habe sicherheitshalber eine Kopie zu Hause behalten.
LG Jenny
Hallo,
ich wollte grade aktuell ein Schriftstück beim Notar hinterlegen, in dem steht, dass mein LG meinen Sohn zu sich nimmt, wenn mir was passiert.
Geht leider so ohne Weiteres nicht, denn ohne Sorgerechtserklärung ist das nichtig, alo müsste noch zusätzlich das Familiengericht ran!
Adoptieren kann er ihn auch nicht so ohne Weiteres, da wir gar nicht verh. sind und solange wir nicht mind. 1 jahr verh. sind, brauchen wir keine Anträge in die Richtung stellen.
Alles nicht so einfach in D! Sag ich mal ganz vorsichtig!!
lG Katy
PS: Um mal deine eigentliche Frage zu beantworten.
Ein einziges Schriftstück vom Notar beglaubigen zu lassen kostet um und bei 40 - 50 €.
So feddich
Nur kurz zur Ergänzung:
Man kann Kinder nicht vererben, denn sie gehören nicht zum persönlichen Eigentum bzw. Vermögen der Eltern. Ein Testament ist folglich nicht das richtige Instrument.
Wenn BEIDEN Eltern was passieren sollte entscheidet in jedem Fall das Vormundschaftsgericht über die zukünftige Sorge. Wenn nur EINEM was passiert, hat automatisch der andere das alleinige Sorgerecht.
Die Eltern können jedoch eine schriftliche Sorgerechtsverfügung verfassen (beide gemeinsam und handschriftlich) in dem sie Wünsche äußern, was nach ihrem Tod mit den minderjährigen Kindern passieren soll.
Je genauer und nachvollziehbarer die Begründung dieser Wünsche ist, desto leichter wird es das Vormundschaftsgericht haben, diese zu respektieren.
Gruß
bezzi