Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund und hoffe, dass jemand von euch vielleicht Klarheit in die Geschichte bringen kann.
Es ging dabei um folgendes:
Grundsätzlich ist man ja verpflichtet u.a. bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe zu leisten. Das war uns beiden klar.
Was ist aber in folgedem Fall:
Ich fahre als Frau alleine nachts auf einer Landstraße und sehe, dass ein Auto im Straßengraben liegt. Ich bin alleine auf der Straße. Bin ich verpflichtet aus meinem Auto auszusteigen? Oder reicht es, wenn ich dort stehen bleibe, mit dem Handy den Notruf absetze und auf die Rettung warte?
Man hat ja schon oft davon gehört, dass Frauen, die helfen wollten überfallen wurden. Das ist der Hintergrund meiner Überlegung. Ich würde mich ja evtl. selbst in Gefahr bringen. Dazu kann man doch nicht verpflichtet sein. Mein Freund meinte allerdings, dass jeder verpflichtet ist verletzten Personen zu helfen. Sprich: Bergen und Erste Hilfe leisten.
Hab schon gegoogelt - konnte aber dazu nichts finden.
Was meint ihr dazu?
Gruß
Jule
Brauche mal eure Meinung - Thema: Verpflichtung Erste Hilfe zu Leisten
Soweit ich weiß ist es ja schon "Hilfe", wenn du den Notruf absetzt!!
Zumindest meine ich, dass uns das damals im Erste-Hilfe-Kurs gesagt wurde!
Ich weiß auch nicht, ob ich alleine abends im Dunkeln die "Sicherheit" meines Autos verlassen würde... Aber vermutlich schon, denn in der Situation denkt man wahrscheinlich nicht wirklich lange nach sondern reagiert einfach.
LG redhex
Dieses Thema hatten wir auch schon desöfteren! Also wenn du in einer abgelegenen Gegend bist, musst du nicht aussteigen - du musst dich nicht selbst in Gefahr bringen! Notruf anrufen reicht völlig!
Ich bin ehrlich, in einem Waldgebiet oder ähnlichem würd ich nicht aussteigen, würd alle Türen zu machen, das auto und umgebung im überblick haben und notruf anrufen!
Meiner Mutter ist es nämlich schon mal passiert - vor jahren, ist sie durch ein Waldstück gefahren, da lag ein Mann am Boden, Blut usw war nicht zu sehen! Meine Mutter hatte auch angst und ist in nem Bogen vorbeigefahren und wollte paar meter entfernt anhalten und notruf rufen. In dem Moment ist der Typ aufgestanden und mit einem Messer aufs auto zugerannt.
Deswegen bin ich total skeptisch was sowas betrifft! (ist natürlich was anderes wenn du selbst siehst das eben ein unfall passiert ist oder aber wenns schon brennt oder so)
Lg
Hallo
So wie ich es gelernt habe ist es so das du erste Hilfe leisten MU?T wenn dud ich nicht selber in Gefahr bringst. In der beschriebenen Situation von dir mußt du den Notruf absetzten. Wenn mich nicht alles täuscht brauchst du noch nicht mal am Unfallort warten sondern kannst in den nächsten Ort fahren.
Genauso ist es wenn du ein Kind dabei hast und müsstest eine Stark befahrene Straße überqueren (am besten noch Bundesstraße). Dann bringst du dein Kind in Gefahr weil es ja nicht so schnell ist und wenn du es auf der anderen Seite lässt besteht die Gefahr das es dir hinterläuft (mit seh seh großer Wahrscheinlichkeit). Also da dann auch den Notruf absetzen.
Ich meine es so gelernt zu haben.
Ich würde mich auch nicht für andere in Gefahr begeben wenn ich mir nicht sicher bin, schon gar nicht mein Kind.
LG
Jelena
Danke an euch alle.
Da sind wir dann ja alle derselben Meinung. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob ich letztendlich aussteigen würde oder nicht. Das entscheidet man wohl in der Situation.
Wenn ich Augenzeuge des Unfalls werden würde, würde sich die Frage auch gar nicht stellen. Natürlich würde ich dann alles tun um zu helfen.
Es ging auch nur grundsätzlich um die Frage, ob man in der beschriebenen Situation gesetzlich verpflichtet ist.
Falls ihr also noch was schwarz auf weiß zu diesem Thema findet, dann her damit. (Für meinen Freund)
Danke nochmal
LG
Jule
Rechtliche Situation [Bearbeiten]
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe
Das GEsicht deines Mannes würde ich gerne sehen.