Hallo,
wir haben ein Haus gemietet, die Böden waren seit es gebaut worden ist (ca. 1970) drin.
Wir haben nun überall neues Laminat gelegt,
müßte das nicht der Vermieter zahlen?
Leider hatten wir mit ihm nichts vereinbart, er meinte immer nur wie schön noch der alte schwarze Linoleum-Boden sei.
Kann man da noch im Nachhinein (ca. 6 Monate) noch mit so was kommen?
Danke und viele Grüße
Nicole
Nach welcher Zeit muß Vermieter neue Böden bezahlen?
Hallo,
ich würde mal einen Anwalt fragen. Wie es da ausschaut. Mittlerweile gibt es neue Gesetze.
Wir hatten 2003 das Problem, als wir in diese Wohnung eingezogen sind 1998 war dort ein Teppich verlegt. Da er aber Wellen geschlagen hat und es auch weg bekommen haben.
Da es eine riesige Stolperfalle war.
Wollten wir entweder Laminat oder neuen Teppich. Der Vermieter meinte, das müsse er nicht. Was ist wenn wir wieder ausziehen würden und der andere hat einen anderen Geschmack. Somit mußten wir selber einen neuen Teppich kaufen. Laminat durfte hier nicht rein. Was wohl besser gewesen wäre, wegen der Hausstauballergie.
Da meine Freundin deren Vater Hausbesiter von mehreren Häuser ist. Wurde uns gesagt, er müsse es reinlegen. Nicht wir. Da ein Teppich vorher drin gelegen hat. Aber tat es ja nicht. Und wir wollten auch kein Ärger, da der Vermieter im Hause lebt und mit den Vormieter alles per Gericht geklären lassen hat. Wollten wir den Streß nicht.
Aber ich meine so nach 15-20 Jahren sollten neue Böden ersetzt werden, vielleicht auch schon früher.
Wenn ihr das nicht geregelt habt, das ihr Laminat ohne Einwilligung gelegt habt. Wäre ich da vorsichtig und würde echt den Anwalt fragen.
LG Anne
Wieso sollte das der Vermieter zahlen müssen?????
unten erklärt es sich von selbst, dass nach ca 10 jahren mal wieder ein neuer belag in mietwohungen müssten, die der vermieter zu zahlen hat.
bei eurer vorgehensweise würde ich als vermieter aber entsprechend reagieren und fragen warum
a) das vor dem einzug nicht bemängelt wurde
b) beim entschluss laminat zu verlegen nicht gefragt wurde.
Mietrecht aktuell
Teppich und Parkett
Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.
Weitere Gerichtsurteile zum Thema Teppich und Parkett hat der Deutsche Mieterbund zusammengestellt:
Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Hundeurinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für de Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert (AG Dortmund 21 S 110/96).
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).
Einen selbst verklebten Teppichboden muss der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen keine Klebereste zurückbleiben (LG Köln 1 C 45/77).
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).
Ein Parkettfußboden ist erfahrungsgemäß alle 15 -20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90).
Hallo,
als wir eingezogen sind, waren die Teppiche alle in Ordnung, erst nach eine Zeit kamen die Wellen erst.
Da du gefragt hast, warum wir das nicht bemängelt haben. Das es ja zu dem Zeitraum nichts zu bemängeln gab.
LG Anne
Hallo,
sorry, aber Deine Erklärung paßt so gar nicht. In alten Häusern lag grundsätzlich so ein Linoleum aber nicht in der Funktion wie heute Teppich oder Laminat sondern eher als Unterlage. Meinst haben die Häuser ja Dielenböden, da wird das Linoleum als Zwischenlage genutzt für Teppiche...
Wenn da bei Einzug weder Teppich noch sonstwas drüber lag, ist der Vermieter meiner Meinung nach auch zu nix verpflichet, zudem war es ja bei Einzug bereits so, ich würde Mietern, die so vorgehen, als Vermieter was husten.
Gruß,
Andrea
Also manchmal ist es schon recht asslig so ein teppichboden
sind ja auch auf wohnungssuche und manche vermieter lassen doch tatsächlich den teppich vom vormieter drinnen
Kötzel
Gruss
Hallo,
bitte nicht falsch verstehen, ich frage mich nur folgendes:
Warum habt ihr nicht vorher mit dem Vermieter gesprochen, bevor ihr eine teure Variante ausgewählt habt? Laminat kostet doch mehr, als Linolium, oder?
Ich denke nicht, dass ihr als Mieter dem Vermieter vorschreiben könnt, was in seinem vermietetem Haus als Bodenbelag ausgelegt werden darf. Ihr habt ja seinen Linoliumboden ohne seine Zustimmung entfernt, oder? Und als Belohnung soll der Vermieter jetzt für eure Eigenmächtigkeit einen Preis bezahlen, den er nicht mal beeinflussen kann?
Ich würde einfach mal den Vermieter freundlich darauf ansprechen. Aber drängen würde ich nicht. Ich denke mal, dass der Vermieter das Recht hat euch zu drängen, dass ihr das Laminat dann wieder entfernen dürft, wenn er der Meinung ist, dass wieder Linolium rein soll. Und dann sitzt ihr auf den kosten für das Laminat und könnt es nicht mal benutzen.
Sind so meine Gedanken. Ich kann ja auch falsch liegen...
Wie gesagt, bitte nicht böse verstehen.
LG
Birgit
Ich stimme Dir zu und würde mich sehr ruhig verhalten. Echtes Linoleum dürfte nämlich wesentlich teurer werden als das heute üblichere PVC und auch teurer als Laminat....Ist mit diesem billigen PVC aus dem Baumarkt für 2,50 pro qm nicht zu vergleichen.
Gruß,
Andrea
Der Schuss kann nach hinten losgehen.....
Bei Auszug kann der Vermieter verlangen das ihr sämtliches Laminat wieder entfernt, auf eure Kosten!