Elterngeld - wer kennt sich gut aus ?

Hallo,

ich kann mir aus den einschlägigen Seiten keinen Reim machen, deshalb stelle ich meine Frage hier ein.

Wenn ich vor Ablauf der 3jährigen Elternzeit ein weiteres Kind bekomme, dann bekomme ich mind. 300 EUR Elterngeld pro Monat, richtig ? Ich hatte ja die letzten 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes kein Einkommen. So verstehe ich das.
Mein Mann behauptet, es wird das Einkommen der letzten Erwerbstätigkeit gerechnet (habe einen unbefristeten Vertrag und müsste spätestens am 1. Dezember 2009 wieder anfangen)

Er meint ich würde mindestens auf mein altes Gehalt das Elterngeld bekommen, wenn ich vor dem nächsten Mutterschutz ein paar Wochen oder Monate wieder arbeiten ginge...

Aber so wie ich das lese, würde das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt genommen und ein Durchschnitt errechnet, somit wäre also eine mehrwöchige Erwerbstätigkeit unerheblich.

Mir widerstrebt es so zu rechnen und ggf. für 4 Wochen wieder arbeiten zu gehen, mein Mann findet da nichts dabei.
(Unser Sohn kam 1.12.06, obwohl der erwartete Entbindungstermin der 12.1.07 gewesen wäre :-))

Wer hat so eine Situation schon erlebt ?

Danke und Grüße, Aline

1

Hi

Du kriegst die 300 Euro - selbst wenn du für ein paar Wochen wieder arbeiten gehst.

Es bleibt bei der Berechnung nur die Zeit außen vor, in der Du Elterngeld bekommen hast - da Du ja Erziehungsgeld bekommen hast, würde gar nichts angerechnet... Aber auch die Elternzeit, die Du nach dem Elterngeldbezug zu Hause bleibst, wird mit NULL eingerechnet. Davon dann die 12 Monate vor der Geburt - davon das Mittel ist das zugrundeliegende Nettoeinkommen.

Bei mir war es so, dass Judith am 24.04.07 geboren wurde - ich also bis zum 24.04.08 EG bekommen hab (fällt aus der Berechnung raus - dann bin ich bis zum 04.09. wieder arbeiten gegangen (ging in meinem Fall sehr gut) - dann war ich wieder im Mutterschutz - und am 13.10.08 wurde Felix geboren. ICh hab mein altes Elterngeld PLUS 75 Euro Geschwisterbonuns bekommen - aber nur, weil ich ab April 08 wieder arbeiten gegangen bin - sonst wären die Monate von Mai bis August mit NULL in die Durchschnittsberechnung eingegangen...

LG
Frauke mit Judith (*24.04.07) und Felix (*13.10.08)

2

Hallo Aline,

du bekommst den Mindestsatz von 300 € für 12 Monate. Es zählen immer die 12 Monate direkt vor Geburt bzw. vor dem Mutterschutz

LG Claudia

3

stimmt nicht ganz...

wie oben schon geschrieben - der Zeitraum in dem man Elterngeld bezogen hat, wird rausgerechnet.

4

da sie aber nie ELTERNGELD sondern ERZIEHUNGSGELD bekomme nhat, ist das unerheblich!

lisasimpson (bei der es ähnlich war ,wie bei dir:)

weitere Kommentare laden
5

Hallo Aline,

also ich wurde schwanger als meine 1. 7 monate alt war und für sie bekam ich ja nach das Erziehungsgeld für 3 Jahre ( 2 jahre lang 300 euro mtl. und 1 jahr 205 euro mtl.) für die Zweite bekam ich dann Elterngeld insgesamt 375 euro da 75 euro geschwisterzuschlag.
Wir haben das Geld gesplittet auf 2 Jahre somit bekomme ich nun €185 mtl.

Bei meiner NIchte war der gleiche fall wie bei dir. Sie wurde schwanger vor ablauf des Erziehungsurlaubs. Und soviel ich weiss hat ihr arbeitgeber aufgrund eines beschäftigungsverbot für 7 monate das volle gehalt zahlen müssen aber sie bekam trotzdem nur 300 euro Elterngeld.

glaub nicht das ich dir direkt helfen konnte aber vielleicht bringt es ja doch was

lg bonbon